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Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten vor der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
30.01.2018
Aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 25. Januar 2018:
Vor dem Erlass einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen.
Das Schreiben finden Sie hier.