Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Das wichtigste Ergebnis des aktuellen Managerinnen-Barometers des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für 2022 ist, dass „der Frauenanteil in den Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen in Deutschland im vergangenen Jahr erneut gestiegen [ist]. Die 200 umsatzstärksten Unternehmen (Top-200) des Landes hatten im Spätherbst 2022 ihre Vorstände im Durchschnitt zu rund 16 Prozent und ihre Aufsichtsräte zu rund 31 Prozent mit Frauen besetzt. Im Vergleich zum vorherigen Jahr war der Anstieg mit knapp einem bzw. einem halben Prozentpunkt jedoch gering und in den Vorständen deutlich niedriger als ein Jahr zuvor.“ Ergänzend wurde mitgeteilt: „Nachdem die gesetzliche Mindestbeteiligung für Vorstände 2021 für ordentlich Schwung gesorgt hatte, haben viele Unternehmen in ihren Bemühungen offenbar wieder nachgelassen. Betrachtet man innerhalb der Top-200-Gruppe nur jene Unternehmen, die sich an die Mindestbeteiligung halten müssen, lag der Anteil der Vorständinnen mit gut 19 Prozent etwas höher. Die Vorgabe gilt für aktuell rund 60 Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind und einen mindestens vierköpfigen Vorstand haben.“ Katharina Wrohlich, die Leiterin der DIW-Forschungsgruppe, resümierte: „Das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände wirkt. Doch auch mit der gesetzlichen Vorgabe ist es bis zur Geschlechterparität kein Sprint, sondern eher ein Dauerlauf.“

Folgende wesentliche Aussagen können darüber hinaus aus dem Text des DIW-Managerinnen-Barometers 2022 abgeleitet werden:

  • In Vorständen sind Frauen deutlich seltener vertreten als in Aufsichtsräten.
  • Größere Steigerungen verzeichneten die Dax-40-Unternehmen (erstmals mehr als 20 Prozent Frauen im Vorstand) und die Unternehmen mit Bundesbeteiligung (erstmals mehr als 30 Prozent Frauen im Vorstand).
  • Die gesetzlichen Berichtspflichtenwerden von den Unternehmen sehr unterschiedlich umgesetzt.
  • Es lässt sich eine „gleichstellungsorientierte Gruppe von Unternehmen“ identifizieren, die konkrete Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen in den gesetzlich vorgeschriebenen Berichten dokumentiert.
  • Auf der anderen Seite gibt es eine „complianceorientierte“ Gruppe, die in erster Linie daran interessiert scheint, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
  • „Die gleichstellungsorientierte Gruppe verzeichnet einen deutlich höheren Frauenanteil im Aufsichtsrat und sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat eine größere Dynamik.“

Die an der DIW-Studie beteiligte FU-Arbeitsmarktforscherin Anja Kling kommt zu folgender Bewertung: „Die gesetzlichen Berichtspflichten haben die Transparenz nachweislich erhöht. Neben zahlenmäßigen Vorgaben tragen also auch die Vorgaben zur Berichterstattung dazu bei, die öffentliche Aufmerksamkeit zu erhöhen und so den Weg zur Geschlechterparität weiter zu ebnen.“

Quelle: fpd 822