Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Männer sind bei der beruflichen Weiterbildung aktiver als Frauen

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Männer sind bei der beruflichen Weiterbildung aktiver als Frauen

Eintrag vom 18.07.2012

Männer sind bei der beruflichen Weiterbildung „aktiver als Frauen“ und bildeten sich „öftfer weiter als Frauen“. Dies ergab eine Repräsentativumfrage im Auftrag des Bildungswerks der Bayrischen Wirtschaft, durchgeführt von der Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung. (GMS). 2011 hätten fast drei Viertel der befragten Männer an einer Weiterbildung teilgenommen, bei den Frauen nur etwas mehr als die Hälfte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 569)

Berufliche Diskriminierung wegen des Geschlechts trifft die meisten Frauen

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Berufliche Diskriminierung wegen des Geschlechts trifft die meisten Frauen

Eintrag vom 18.07.2012

Die meisten Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft haben eine berufliche Diskriminierung wegen des Geschlechts erfahren müssen. Eine Umfrage des Berufsverbands „Die Führungskräfte“ (DFK) ergab, dass knapp zwei Drittel der Managerinnen in Deutschland als davon betroffenen erklärten, unabhängig von ihrem Familienstand und ihrem Alter. Ursache des geringen Anteils an Führungskräften seien für die Männer Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die Frauen aber die Dominanz der Männer in den Führungsgremien.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 569)

Warum Frauen in die Unternehmensspitzen einziehen und wieder ausziehen

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Warum Frauen in die Unternehmensspitzen einziehen und wieder ausziehen

Eintrag vom 18.07.2012

Das Phänomen der relativ hohen Fluktuation von Führungsfrauen in den deutschen Unternehmensspitzen ist in das Blickfeld der Medien gerückt. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAZ) hat sich ganzseitig mit der Erfahrung befasst, dass Frauen „auf dem Höhepunkt ihrer Karriere plötzlich aussteigen und ihr Glück woanders suchen“. Die Rede sei von den exzellent ausgebildeten Frauen der Babyboomer-Generation. Als Erklärung zitiert die FAZ eine Telekom-Managerin so: „Diese Frauen stellen fest, dass vor allem in Führungspositionen der Adaptionsdruck der noch immer männlich bestimmten Arbeitswelt mehr Energie absorbiert, als durch den Spaß an der Arbeit freigesetzt wird.“ Es gebe zwar „keine konkreten Zahlen“ über das Ausmaß dieses „Opting-out der Power-Frauen“, die Soziologie habe sich des Problems der „Karrierekorrekturen beruflich erfolgreicher Frauen in der Lebensmitte“ aber angenommen. Der Bericht unterstellt, dass der Exodus von Führungsfrauen die Klage verstärke, dass die Grundgesamtheit der Frauen, die für Toppositionen in Frage kommen, zu klein sei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 569)

Die EU-Kommission erneuert ihre Kritik am Betreuungsgeld in Deutschland

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Die EU-Kommission erneuert ihre Kritik am Betreuungsgeld in Deutschland

Eintrag vom 18.07.2012

Die EU-Kommission hat ihre Kritik am Betreuungsgeld-Projekt der Koalition bekräftigt. Ihrer Ansicht nach ist die Zahlung einer Prämie für häusliche Erziehung und Nichtinanspruchnahme einer Kita „kontraproduktiv“, weil Frauen dadurch vom Arbeitsmarkt ferngehalten würden, während die deutsche Wirtschaft auf mehr weibliche Fachkräfte dringend angewiesen sei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 569)

Elterngeld

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Elterngeld

Eintrag vom 18.07.2012

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können generell, d.h. auch für sogenannte Altfälle, bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden; es zählt nur der Nettolohn (Bundessozialgericht, B 10 EG 37/11).

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können nicht einkommensmindernd mit dem Ziel eines höheren Elterngeldes geltend gemacht werden; abzugsfähig sind nur Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Bundessozialgericht, B 10 EG 6/11 R).

Pflegeeltern haben keinen Elterngeldanspruch, es sei denn, es liegt eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Beziehung zwischen Pflegeeltern und Pflegekind mit dem Ziel späterer Adoption vor (Landessozialgericht Essen, L 13 EG 37/11)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 568)

Elternzeit

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Elternzeit

Eintrag vom 18.07.2012

Nicht ganz beanspruchte Elternzeit für das erste Kind kann nicht aufgespart und im Anschluss an die Elternzeit für das zweite Kind genommen werden, auch dann nicht wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden (Sozialgericht Speyer, S 1 AL 31/11).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 568)