Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

24-Stunden-Kita in Schwerin

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24-Stunden-Kita in Schwerin

Eintrag vom 13.01.2015

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Landesgleichstellungsministerin Birgit Heese haben in Schwerin eine zweite Kita, die 24 Stunden Betreuung anbietet, eröffnet. Diese stellt 69 Plätze in Krippe und Kindergarten zur Verfügung mit rund 20 Erzieherinnen und Erziehern. Dabei soll die 24-Stunden-Kita keine Aufbewahrungseinrichtung für Kinder sein. Eltern, die das Nacht-Angebot in Anspruch nehmen, müssen deshalb regelmäßig ihren Dienstplan vorlegen. Während der Übernachtung werden die Kinder grundsätzlich von zwei Erzieherinnen betreut. Dabei beginnt die nächtliche Aufsicht immer mit einem gemeinsamen Abendessen. „Es ist wichtig, dass die Erzieher und Kinder eine Beziehung aufbauen können“, betont Dr. Wolfgang Richter, Projektleiter der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik (GGP). Zahlen müssen die Eltern 441,25 Euro, wenn sie ihr Kind in der neuen Kita-Krippe abgeben. Den Rest übernehmen Stadt, Land und Bund.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)

GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

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GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

Eintrag vom 13.11.2014

Auf Antrag des Landes Niedersachsens hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) am 1. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, Minijobs dort zu beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. „Minijobs bieten keine Möglichkeiten, ein eigenes existenzsicherndes Einkommen zu erzielen und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen. Es sind in der Regel Frauen, die dadurch in Abhängigkeiten und Armut geraten“, erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). „Der Bund muss hier dringend gegensteuern.“

Der Antrag, der von der GFMK in Wiesbaden beschlossen wurde, verweist auch auf die Empfehlung der EU-Kommission, wonach fiskalische Fehlanreize in Deutschland insbesondere für ZweitverdienerInnen abgebaut werden müssen. Minijobs sollten demnach leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen umgewandelt werden können. Die Bundesregierung habe angekündigt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Diese müssten nun möglichst schnell erarbeitet und umgesetzt werden, drängt Rundt.

Rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschland waren im Januar 2014 als MinijobberInnen tätig – der Großteil von ihnen Frauen. Es ist gegenwärtig der am stärksten wachsende Arbeitsmarktbereich. Doch der eigentliche Zweck der geringfügigen Beschäftigung – nämlich eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bilden – erfüllt sich nur selten. So rechnet die niedersächsische Sozialministerin vor, dass nur etwa 9 Prozent der Beschäftigten der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt. „Insbesondere für Frauen stellen Minijobs also eine erhebliche Armutsgefahr dar, das wollen wir nicht länger hinnehmen.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

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Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

Eintrag vom 13.01.2015

Immer mehr Berufstätige stehen vor der Herausforderung, Arbeit und Pflege vereinbaren zu müssen. Ein geplantes Gesetz soll sie nun bei der Wahrnehmung ihrer Pflegeaufgaben entscheidend unterstützen.

In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – 
zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige, meist Frauen. Eine Umfrage im Auftrag des 
Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden
Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen.

Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die Möglichkeiten des 
Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verknüpft
 und weiterentwickelt. Zudem wird der Begriff des nahestehenden Angehörigen erweitert – so werden künftig auch lebenspartnerähnliche Gemeinschaften einbezogen. Und auch für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder wird es künftig Unterstützungsmöglichkeiten geben. Weiterhin sollen Beschäftigten einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen erhalten sofern sie für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freigestellt sind, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)

LAG-Herbstsitzung 2015 in Mainz

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LAG-Herbstsitzung 2015 in Mainz

Eintrag vom 11.06.2015

Die nächste Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LAG) findet am 10. November 2015, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Mütter holen die mit unbezahlter Arbeit verbundenen Nachteile nicht wieder auf

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„Mütter holen die mit unbezahlter Arbeit verbundenen Nachteile nicht wieder auf“

Eintrag vom 10.06.2015

Der Verband Familienarbeit e.V.  macht auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird: Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt für 2001 in einer „Zeitbudgetstudie“ 56 Milliarden Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Dabei kritisiert der Verband auch, dass die Statisker nicht differenzierten, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (637)

Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg soll Vermittler echter Frauenförderung werden

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„Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg soll Vermittler echter Frauenförderung werden“

Eintrag vom 27.05.2015

Aus Anlass der Präsentation von „Eckpunkten für die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg“ durch die grüne Regierungsfraktion hat deren politische Sprecherin Charlotte Schneidewind-Hartnagel in Stuttgart versichert, dass „im Gegensatz zum früheren System der Absichtserklärungen“ Frauen künftig die „verbindliche Zusage“ erhalten sollen, „dass ihre Talente und Fähigkeiten voll zum Tragen kommen“. Der öffentliche Dienst werde „Vorreiter einer echten Frauenförderung“. Eine moderne Verwaltung, die Frauen den Aufstieg an die Spitze ermögliche, habe Signalwirkung. Sie fügte hinzu: „Deshalb ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass die Frauenbeauftragten in den Kommunen auch nach außen wirken, Vernetzungsarbeit leisten, sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die politische Teilhabe von Frauen engagieren.“ Die Fraktion der Grünen im Landtag hatte dem Landesfrauenrat versichert, dass das Chancengleichheitsgesetz noch vor Ablauf der Legislaturperiode im März 2016 „erheblich erweitern“ zu wollen. Dabei sollten die kommunalen Frauenbeauftragten gesetzlich verankert und ihre Rechte gestärkt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im neuen „Frauengleichstellungsgesetz“ (bisher: Chancengleichheitsgesetz) sind nach Mitteilung von Sozial-und Frauenministerin Katrin Altpeter (SPD):

– Das Gesetzesvorhaben soll „ein weit höheres Maß an Verbindlichkeit aufweisen“, zahlreiche „soll“-Regelungen des bisherigen Gesetzes werden künftig „zu zwingenden ‚muss‘-Vorschriften“.

– Landkreise und Städte ab 50.000 Einwohner/innen werden gesetzlich zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet; bisher waren sie nur gehalten, die Aufgaben der Frauenförderung „durch geeignete Maßnahmen“ wahrzunehmen.

– Aufsichtsgremien landeseigener Gremien müssen künftig zwingend paritätisch besetzt werden, soweit die Entscheidung in das Gremium nicht an ein bestimmtes Amt gekoppelt ist.

– Über die Beanstandung von Personalentscheidungen durch die Frauenbeauftragte muss die Dienststellenleitung schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden; wird diese nicht eingehalten, wird der Beanstandung automatisch entsprochen.

– Auch in den Landesratsämtern und Rathäusern sollen mehr Frauen in verantwortungsvolle Positionen aufsteigen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (639)