Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Sexuelle Belästigung: Große Wissenslücken bei Beschäftigten und Betriebsräten

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Sexuelle Belästigung: Große Wissenslücken bei Beschäftigten und Betriebsräten

Eintrag vom 06.05.2015

Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) haben mehr als die Hälfte aller Beschäftigten am Arbeitsplatz schon Situationen erlebt oder beobachtet, die rechtlich als sexuelle Belästigung gelten. Zwar ist der großen Mehrheit der Befragten (92 Prozent) bekannt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten ist. Dass ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sie vor derartigen Übergriffen zu schützen, wussten 81 Prozent jedoch nicht. Mehr als 70 Prozent können keinen Ansprechpartner in ihrem Betrieb nennen. Knapp der Hälfte (46 Prozent) sind Maßnahmen, die das eigene Unternehmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen hätte, unbekannt.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (636)

Gender TIME Gap: Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer

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Gender Time Gap: Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer

Eintrag vom 07.05.2015

Nicht nur beim Gehalt, auch bei der Arbeitszeit öffnet sich eine enorme Schere zwischen Männern und Frauen: Frauen arbeiten im Durchschnitt neun Stunden (23%) kürzer pro Woche als Männer in ihrem Beruf. Sozialwissenschaftler bezeichnen das als „Gender Time Gap“, als Geschlechterlücke bei der Arbeitszeit – mit den entsprechenden Nachteilen bei Karriereaussichten und Gehalt.

Während die Gruppe der verkürzt arbeitenden Frauen immer weiter zugenommen hat, haben Männer häufiger lange Arbeitszeiten über die normale Vollzeit hinaus. Der Anteil der Teilzeit arbeitenden Frauen nimmt außerdem stetig weiter zu. Nahezu jede zweite Frau in Deutschland ist inzwischen mit einer Arbeitszeit unterhalb der Vollzeit beschäftigt. Unter Müttern beträgt die Teilzeitquote sogar 70 Prozent, doppelt so hoch wie die von Frauen ohne Kindern.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (637)

Die meisten Pflegenden sind Frauen, aber auch die Mehrzahl der Pflegebedürftigen

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Die meisten Pflegenden sind Frauen, aber auch die Mehrzahl der Pflegebedürftigen

Eintrag vom 06.05.2015

Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter drastisch zunehmen. Über zwei Drittel der rund zweieinhalb Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird aktuell im häuslichen Umfeld versorgt – überwiegend von Frauen. Weitere 600.000 Pflegebedürftige leben ebenfalls in Privathaushalten, werden aber zusammen mit oder ausschließlich von ambulanten Pflegediensten betreut. In Pflegeheimen leben rund 770.000 Menschen. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen (65%) war dabei weiblich.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (636)

Tagung „Frauen in Führungspositionen: Zur (De-)Konstruktion von Geschlechterdifferenzen“

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Tagung „Frauen in Führungspositionen: Zur (De-)Konstruktion von Geschlechterdifferenzen“ am 12. Juni 2015 in Speyer

Eintrag vom 30.04.2015

Es gibt sie: die Spitzenpolitikerin, die weiblichen Vorstandsvorsitzende eines DAX-Unternehmens und die Nobelpreisträgerin in Biologie porträtiert von Massenmedien, die über die ‚Normalität‘ von Frauen an den ‚Schaltzentralen‘ der Macht jubeln, die es geschafft haben Kinder und Karriere unter einen Hut zu bekommen und dennoch ihre ‚Weiblichkeit‘ nicht verlieren. Und es gibt sie gleichzeitig auch nicht: Der Frauenanteil in den Vorständen der umsatzstärksten 200 Unternehmen Ende 2014 liegt bei fünf Prozent, der Anteil von Professorinnen liegt bei 20 Prozent. Nur jede 10. Bürgermeisterin ist eine Frau.

Wurde viel erreicht und hat sich doch auch (kaum) etwas geändert?

Die Vorträge der Tagung fragen zum einen nach der Darstellung und von Geschlecht in den Medien und zum anderen, welche Rolle Geschlechterdifferenzen im Alltag in Organisationen spielen. Welche Relevanz hat die gläserne Decke in der Politik und der Wissenschaft, warum greifen Gleichstellungsmaßnahmen kaum? Welche Bedeutung hat die (De-)konstruktion von Geschlechterdifferenzen wie sie in der medialen Darstellung zu finden sind auf die Art und Weise wie Frauen in Führungspositionen wahrgenommen werden.

Das ausführliche Programm finden Sie hier.

 

 

 

Dienstliche Beurteilungen benachteiligen häufig Frauen

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Dienstliche Beurteilungen benachteiligen häufig Frauen

Eintrag vom 23.04.2015

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Personalverantwortlichen im Öffentlichen Dienst auf, endlich für faire Beurteilungen von Frauen zu sorgen und insbesondere die in Forschung und Praxis dafür entwickelten Instrumente anzuwenden. Frauen kommen bei der Beförderung in Führungspositionen des Öffentlichen Dienstes in Verwaltung und Justiz nach wie vor deutlich weniger zum Zuge, als es ihrem Anteil an den Beschäftigten entspricht. Das liegt, so zeigen es verschiedene Untersuchungen, auch daran, dass Frauen und allen voran Teilzeitbeschäftigte bei der Beurteilung immer noch benachteiligt werden. Häufig tragen dazu verdeckt vorhandene Stereotype über Verhaltensweisen von Frauen und Männern bei.

Aus diesem Anlass legt der djb eine aktualisierte und erweiterte Stellungnahme zur Geschlechtergerechtigkeit bei dienstlichen Beurteilungen von Beamtinnen und Tarifbeschäftigten vor, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter http://www.djb.de/Kom/K5/pm15-15/

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V.

„Was heißt denn hier Mutterschutz?“

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Broschüre zum Thema „Was heißt denn hier Mutterschutz?“

Eintrag vom 26.03.2015

Das derzeitige Mutterschutzgesetz gilt als veraltet und soll noch in dieser Legislaturperiode novelliert werden, da die Schutzabsichten werden in der Praxis häufig als Anlass genommen, Frauen aus der Erwerbstätigkeit heraus zu drängen.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin und Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), der Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeitnehmerkammer Bremen und die Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) haben zu diesem Zweck eine Broschüre zum Thema „Was heißt denn hier Mutterschutz?!“ erarbeitet, in der sie für ein zeitgemäßes, an den technischen, medizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasstes, um zusätzliche Präventionspflichten und den Schutz vor struktureller Benachteiligung gestärktes und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitertes Mutterschutzrecht, plädieren.

Die Broschüre „Was heißt denn hier Mutterschutz?!“ können Sie als PDF-Dokument herunterladen oder bestellen.

Quelle: ZWD  (327)