Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Teilzeitbeschäftigung bei Frauen steigt weiter an

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Teilzeitbeschäftigung bei Frauen steigt weiter an 

Eintrag vom 19.03.2015

Das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die die Entwicklung der Erwerbs- und Arbeitszeitmuster seit der Wiedervereinigung untersuchte, zeigt, dass 2014 elf Millionen Frauen eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben. Im Vergleich zu 1991 hat sich die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen damit verdoppelt. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten stieg seit 1991 um fünf Prozentpunkte an. Damit war 2014 fast die Hälfte aller Beschäftigten weiblich.

Frauen übten am häufigsten (26 Prozent) wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen eine reduzierte Beschäftigung aus. „Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitmuster von Frauen und Männern unterscheiden sich nach wie vor erheblich“, betonte die Arbeitsmarktexpertin des IAB. Bei Frauen entscheide insbesondere die familiäre Situation, ob und in welchem Umfang sie beschäftigt seien. Familiengründung beeinflusse das Erwerbsverhalten von Männern dagegen kaum.

Quelle: ZWD (327)

25. GFMK vom 2. bis 3. Juli in Berlin

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25. GFMK vom 2. bis 3. Juli in Berlin

Eintrag vom 19.03.2015

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Leitlinie ist, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen abzubauen.

Sie findet dieses Jahr vom 2. bis 3. Juli in Berlin statt.

Weitere Informationen unter http://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/

Einladung zur LAG-Sitzung am 5. Mai 2015

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Einladung zur LAG-Sitzung am 5. Mai 2015

Eintrag vom 18.03.2015

Die Frühjahrssitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LGG) findet am Dienstag, den 5. Mai 2015, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Das Schwerpunktthema der Sitzung ist die Erörterung und Beschlussfassung einer Stellungnahme, die die LAG-LGG zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften  der Landesregierung (LGG-Novellierung) abgeben wird. Der Entwurf der Stellungnahme dazu wird von den Sprecherinnen der LAG erarbeitet und ca. eine Woche vor der Sitzung per Mail an die Teilnehmenden der Sitzung verschickt.

Die Einladung mit allen weiteren Tagesordnungspunkten, Anmeldeformular, Lageplan und weiteren Unterlagen (LGG-Gesetzesentwurf) steht für Sie wie gewohnt im internen Bereich als PDF zum Download bereit. Natürlich können Sie sich auch online für die LAG-Sitzung anmelden. Die Anmeldefrist läuft bis zum 30. April 2015.

 

Seminar: Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

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Seminar: Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

Eintrag vom 13.06.2015

Inhalte

Die Erstellung eines Frauenförderplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:
– Was ist ein Frauenförderplan?
– Wer stellt den Frauenförderplan auf?
– Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
– Wie lässt sich der Frauenförderplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Frauenförderplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Es findet am 09. September 2015 von 9.30 bis 16.30 Uhr an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Birgit Löwer.

Noch gibt es freie Plätze. Gerne können Sie sich bis zum 19. August 2015 hier online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2015.

Bundestag beschließt Frauenquote

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Bundestag beschließt Frauenquote

Eintrag vom 09.03.2015

Am 6. März hat der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Es soll den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessern und ist eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.

Bundesfrauenministerin Manuela Schleswig bezeichnete in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten den Beschluss als „einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung von Frauen“ in Deutschland: „Die Quote kommt. So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden Frauen zukünftig in Unternehmen und im öffentlichen Dienst in Führungsetagen mitbestimmen“.

Das Gesetz steht auf drei Säulen:  Die erste gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.

Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

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Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

Eintrag vom 02.02.2015

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2015 in erster Lesung über den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten.

Hinter dem Gesetz verbirgt sich ein Dreisäulenmodell: Die erste Säule gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.

Weitere Informationen zum Quotengesetz erhalten Sie hier.

Quelle: Zwd (324)