Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Juristinnen wollen Wahlarbeitszeitgesetz für eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie“

zur Übersicht

„Juristinnen wollen Wahlarbeitszeitgesetz für eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie“

Eintrag vom 21.08.2015

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat einen Entwurf für den Erlass eines Wahlarbeitszeitgesetzes erstellt, da ein solches Gesetz nach Einschätzung der Juristinnen die Basis „für eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie“ sei. Ein Wahlarbeitszeitgesetz eröffne „für beide Geschlechter die Möglichkeit eines gleichberechtigten und partnerschaftlichen Lebens“, so die Juristinnen weiter. Der Deutsche Juristinnenbund verwies zudem auf den Bericht der Gleichstellungskommission der Bundesregierung aus dem Jahr 2011. Dieser betone nicht nur, dass die Arbeitszeit eine zentrale Rolle spiele in der Bemühung um mehr Gleichberechtigung, sondern spreche sich außerdem für ein Wahlarbeitszeitgesetz aus.

Der Erlass eines Wahlarbeitsgesetzes wird auch das zentrale Thema des 41. Bundeskongresses des djb sein, der in diesem Jahr vom 24.-27. September in Münster stattfindet.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (645)

Frauen profitieren nur selten von der Rente mit 63

zur Übersicht

Frauen profitieren nur selten von der Rente mit 63

Eintrag vom 21.08.2015

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung, erklärte, dass Frauen im Gegensatz zu Männern nur in seltenen Fällen von der Rente mit 63 profitieren, da nur wenige Frauen eine lückenlose Erwerbsbiografie nachweisen können. „Frauen, die oftmals wegen der Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben oder in Teilzeit arbeiteten, ist es nahezu unmöglich, die Voraussetzung für einen frühen, abschlagsfreien Renteneintritt zu erfüllen“, so Wildfeuer weiter.

Die Rente mit 63 sei ein Beispiel dafür, dass sich „nüchterne und vordergründig geschlechtsneutrale gesetzliche Regelungen“ in der Praxis „unterschiedlich auf Männer und Frauen auswirken“ können. Solche Unterschiede seien deshalb zukünftig schon im Vorfeld bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu beachten, um mehr Gleichberechtigung zu gewährleisten.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (645)

„Die Koppelung öffentlicher Aufträge an Frauenförderung ist grundsätzlich legitim“

zur Übersicht

„Die Koppelung öffentlicher Aufträge an Frauenförderung ist grundsätzlich legitim“

Eintrag vom 06.08.2015

In der Diskussion über die Frage, ob die Koppelung öffentlicher Auftragsvergabe an frauenfördernde Maßnahmen rechtlich zulässig sei, hat Frauenministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) auf kritische Stimmen reagiert. Die Ministerin merkte an, sie habe die Bedenken ernst genommen und habe deshalb den kontrovers diskutierten Passus aus dem Referentenentwurf streichen lassen, obwohl eine solche Regelung in Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg bereits gängige Praxis sei.

In einem Interview mit der Rheinzeitung begründete Frauenministerin Alt ihr ursprüngliches Anliegen. So erklärte Alt: „Das Ganze muss man sich mal mit dem gesunden Menschenverstand betrachten. Wenn ich eine öffentliche Vergabe mache und habe am Ende zwei oder drei komplett gleichwertige Angebote, was ist problematisch daran, demjenigen den Zuschlag zu geben, der etwas für die Frauenförderung tut? Hier konkurriert ja kein Autozulieferer aus einer männlich dominierten Branche mit einer PR-Agentur, die von der Struktur der Beschäftigten eher weiblich dominiert ist.“

Auf Nachfrage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Regelung äußerte sich die Ministerin wie folgt: „Ich bin keine Juristin. Aber auch der Entwurf ist selbstverständlich mehrfach von Juristen überprüft worden. Und schließlich sind auch die Regelungen in Brandenburg und Berlin rechtskonform.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (644)

Umfrage zu Diversity Management des Instituts für Unternehmensführung (IBU)

zur Übersicht

Umfrage zu Diversity Management des Instituts für Unternehmensführung (IBU)

Eintrag vom 03.08.2015

In Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld führt das Institut für Unternehmensführung (IBU) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)/Universität Karlsruhe (TH) derzeit eine Untersuchung zu „Diversity Management in Deutschland: Empirische Untersuchungen der Maßnahmenebene“ durch. Die Umfrage, die sich an Beschäftigte in Deutschland tätiger Unternehmen richtet, soll Einblicke in das Angebot, die Inanspruchnahme und die Qualität von Maßnahmen im Bereich Diversity Management liefern. Die Umfrage nimmt ca. 8-10 Minuten in Anspruch und wird anonym durchgeführt.

Die Teilnahme erfolgt über folgenden Link:

http://diversity.limequery.com/index.php/873972/lang-de

Anm. d. Red.: Die Umfrage ist mittlerweile abgelaufen. Eine Teilnahme ist nicht  mehr möglich.

Für weitere Fragen steht Ihnen Alexander Merklein vom Institut für Unternehmensführung des Karlsruher Instituts für Technologie zur Verfügung.

 

„LGG-Novelle ist überfällig“

zur Übersicht

„LGG-Novelle ist überfällig“

Eintrag vom 22.07.2015

Frauenministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), das bereits 20 Jahre alt ist, überfällig sei und zudem notwendig, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Alt führte aus: „Gezielte Frauenförderung ist erfolgreich und verbessert die gesellschaftliche Situation von Frauen. Seitdem das LGG in Kraft getreten ist, ist der Frauenanteil in der Landesverwaltung von 42 auf über 50 Prozent gestiegen! Das LGG wirkt! Umso wichtiger ist es, dass das Gesetz auf der Höhe der Zeit ist, denn wir sind noch nicht am Ziel und können auch in Zukunft auf Frauenförderung nicht verzichten.“

Frauenministerin Alt nahm auch Stellung zu Bedenken, die im Rahmen der Anhörung geäußert wurden. So habe sie die Kritik an der gesetzlichen Regelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge ernst genommen und den entsprechenden Passus aus dem Referentenentwurf streichen lassen, auch wenn eine solche Regelung in Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg durchaus gängige Praxis sei. In Rheinland-Pfalz regelt seit 2014 eine Verwaltungsvorschrift die Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese bliebe von der Novellierung unberührt.

Im Anschluss an die Sommerpause wird der Gesetzentwurf zuerst in den Ministerrat eingebracht, um dann vom Landtag verabschiedet zu werden. .

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz vom 02.07.2015

Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes

zur Übersicht

Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes 

Eintrag vom 22.07.2015

In Hessen haben die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf für die Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG) vorgelegt. Das aktuelle Hessische Gleichberechtigungsgesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes

(PDF)