Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitsmodelle

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitsmodelle

Eintrag vom 16.02.2016

Im Rahmen der jährlich stattfindenden „Multiplikatorenveranstaltung“ des Netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ betonten Expertinnen und Experten die Notwendigkeit flexibler Arbeitsmodelle. Die „Fachkräfte von heute“, so der allgemeine Tenor, bräuchten „Arbeitsmodelle, die zu ihren Vorstellungen eines gelungenen Familienlebens passen“. Achim Dercks, Sprecher des Industrie- und Handelskammertages, befand, dass sich Unternehmen mittlerweile darauf vorbereiten, „das Karrierewege nicht mehr nur geradeaus verlaufen, sondern öfter unterbrochen und später wieder aufgenommen werden können“. Langzeitkonten für angesparte Arbeitszeit und Tandemmodelle für Führungspositionen wären mögliche Lösungsansätze. Solche „Modelle, die in der Phase der Familiengründung Arbeitsbelastung reduzieren oder aber einen beruflichen Aufstieg im Anschluss an die Familienphase unterstützen“ seien notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zukünftig zu erleichtern.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (655)

„Frauen, die im Job länger pausieren, haben später weniger Lust auf Karriere“

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„Frauen, die im Job länger pausieren, haben später weniger Lust auf Karriere“

Eintrag vom 16.02.2016

Soziologinnen und Soziologen der Universität Frankfurt haben kürzlich eine Studie veröffentlicht, die folgenden Zusammenhang empirisch belegt: „Je länger Mütter nach der Geburt eines Kindes im Job pausieren, umso stärker verlieren sie das Interesse an der eigenen Karriere“. Die Studie, die von Markus Gangl und Andrea Ziefle durchgeführt wurde, dokumentiere, dass Familienpolitik „nicht nur das ökonomische Verhalten von Familien“ beeinflusse, sondern „auch deutliche normative Signale“ setze, „an denen Menschen ihre individuellen Lebensentwürfe orientieren“. „Eine längere Job-Pause bei Frauen führt zu weniger Lust auf Karriere“ – so lautet deshalb das Fazit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (655)

Gender Working: Seminar „Gender Mainstreaming“

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Gender Working: Seminar „Gender Mainstreaming“

Eintrag vom 18.01.2016

Gender Mainstreaming – da denken einige an eine Methode, auf der viele Hoffnungen lagen – andere an umständliche Prozesse in ihrer Verwaltung, andere haben wiederum keine Erfahrungen und keine Vorstellungen, weil diese Strategie an ihnen vorbei gegangen ist. Nach einigen AHA-Effekten zum Thema Gender und der Erläuterung von Gender – auch mit dem Blick auf die eigene Zielgruppe unter der Gender-Perspektive – wird in dem Seminar das Konzept von Gender- Mainstreaming erläutert und im Hinblick auf die eigenen Anwendungsmöglichkeiten überprüft. Es werden gute Beispiele aus Verwaltungen vorgestellt. Dabei wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten in dem Konzept stecken, um auch die männlichen Kollegen für Gender zu begeistern. Es wird gleichzeitig aufgezeigt, welche Fehler bei der Implementierung zu vermeiden sind, da so der Widerstand sogar wachsen kann gegen das Konzept. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wieso Gender Mainstreaming oft falsch verstanden wird und wie dies vermieden werden kann. Es wird eine ganz praktische Methode zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming vorgestellt und an konkreten Beispielen in der Anwendung vorgestellt, so dass dies unmittelbar anwendbar ist.

Seminarinhalte:

  • Schärfung des Blicks für männliche und weibliche Ungleichheiten und Perspektiven im eigenen Handlungsfeld
  • Gender-Bewusstsein und Gender-Perspektive
  • Der Gender-Mainstreaming Prozess – Chancen und Risiken bei der Umsetzung
  • Gute Beispiele aus Verwaltungen – Praxistransfer 

Für das Seminar können Sie sich hier online anmelden. Anmeldeschluss ist der 17. Februar.

Seminarnummer: 20160100

Termin:                            09. März 2016

Uhrzeit:                            9.30-16.30 Uhr

Ort:                                   Johannes Gutenberg-Universität, Mainz

Referentin: Marion Bredebusch, Kommunikations- und Gendertrainerin, Saarbrücken

Kosten: 150 Euro (110 Euro*) für 1-tägige Seminare, ermäßigter Teilnahmebetrag für Beschäftigte aus RLP

 

 

 

 

Freie Plätze im Einführungsseminar „Das neue Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis“

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Freie Plätze im Einführungsseminar „Das neue Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis“

Eintrag vom 14.01.2016

Im Seminar „Das – NEUE – Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis – eine Einführung“ sind noch Plätze frei.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die rechtliche Grundlage der Frauenförderung in der Landes- und Kommunalverwaltung. Die einzelnen Dienststellen sind mit der Umsetzung des Gesetzes vor Ort beauftragt, Gleichstellungsbeauftragte stehen ihnen dabei beratend, initiierend und kontrollierend zur Seite. In dem Seminar sollen das alltägliche praktische Handeln und die gesetzlichen Vorschriften zu einer effektiven und freudvollen Gleichstellungsarbeit verknüpft werden. Dieses Seminar richtet sich insbesondere an Gleichstellungsbeauftragte, die neu im Amt sind.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie zudem nochmals auf unsere Zusatzseminare „Das novellierte Landesgleichstellungsgesetz im Praxischeck“ für amtserfahrene Gleichstellungsbeauftragte am 19.04.2016 und 02.06.2016 hinweisen.

Eine Anmeldung für diese Veranstaltungen ist online auf der Homepage des ZWW möglich.

Faktorverfahren: Deutscher Juristinnenbund plädiert für verstärkte Aufklärung und gesetzliche Verankerung

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Faktorverfahren: Deutscher Juristinnenbund plädiert für verstärkte Aufklärung und gesetzliche Verankerung

Eintrag vom 14.01.2016

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung zieht der deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine ernüchternde Bilanz. Das Faktorverfahren, das „als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV“ gedacht ist und vor immerhin sechs Jahren eingeführt wurde, wird nur selten in Anspruch genommen, lediglich in 75.577 Fällen.

Vor allem Frauen sind von der ungleichen Verteilung der Steuerlast, der das Faktorverfahren entgegenwirken soll, stark betroffen, da sie überproportional häufig in der Lohnsteuerklasse V vertreten sind (über 90 Prozent). Ihre Lohnsteuerlast ist entsprechend hoch, insbesondere im Vergleich zu den Steuerpflichtigen in Lohnsteuerklasse III, der vor allem Männer angehören. Das Faktorverfahren sieht vor, dass Eheleute oder Lebenspartner/innen „nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet“ werden. Ein vereinfachtes Antragsverfahren, das im letzten Jahr auf den Weg gebracht wurde, wird nach Einschätzung der Juristinnen nur bedingt helfen, das Faktorverfahren zu etablieren.

Der Juristinnenbund führt die geringe Nachfrage vor allem auf eine dürftige Informationspolitik zurück und fordert deshalb eine verstärkte Aufklärung der Steuerzahler/innen, beispielsweise durch einen Hinweis auf dem Lohnsteuer- oder Einkommenssteuerbescheid.

Angesichts der geringen Inanspruchnahme wiederholte Ramona Pisal, Präsidentin des djb, eine zentrale Forderung des Juristinnenbundes: „Der djb fordert schon lange, die Lohnsteuerklassenkombination III/V ganz zu streichen und das Faktorverfahren als einzige oder zumindest als die gesetzliche Lohnsteuerklasse zu verankern.“

Quelle: djb-Pressemitteilung vom 11.01.2016: „Juristinnenbund fordert bessere Aufklärung der Steuerpflichtigen über Vorteile des Faktorverfahrens und dessen Einführung als gesetzlichen Regelfall“

Verabschiedung des LGG: Aktualisierung der Homepage der Service- und Vernetzungsstelle

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Verabschiedung des LGG: Aktualisierung der Homepage der Service- und Vernetzungsstelle

Eintrag vom 04.01.2016

Nachdem das Landesgleichstellungsgesetz im Dezember vom Rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet wurde und am 01.01.2016 bereits in Kraft getreten ist, überarbeitet die Service- und Vernetzungsstelle der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz derzeit ihre Homepage. Zeitnah werden wir Ihnen die aktualisierten Informationen zum LGG an altbekannter Stelle zur Verfügung stellen.