Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Seminar: Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

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Seminar: Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

02.08.2018

Inhalt:
Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:
Was ist ein Gleichstellungsplan?
Wer stellt den Gleichstellungsplan auf?
Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
Wie lässt sich der Gleichstellungsplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Es findet am 13. September 2018 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Birgit Löwer (Gleichstellungsbeauftragte Frankenthal (Pfalz)).

Gerne können Sie sich bis zum 23. August 2018 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2018.

Maßnahmen gegen sexistische Werbung

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Maßnahmen gegen sexistische Werbung

30.07.2018

Auf der diesjährigen Gleichstellungs- und Frauenminister/innenkonferenz (GFMK) in Bremen wurde darum gebeten, dass die Kommunen gemeinsame Strategien entwickeln um öffentliche Räume zu Orten frei von sexistischer Werbung zu machen. Die GFMK, so betonte die Minister/innen-Runde sehe „mit Sorge, dass Sexismus in der Werbung nach wie vor vielfach zu finden ist“.
Das Thema Sexismus in der Werbung beschäftigt das Frauenbüro in Mainz schon seit Jahren. In anderen Teilen Deutschlands – unter anderem in Niedersachsen und in der Stadt Hannover – wird ebenfalls gegen sexistische Werbung vorgegangen.

Quelle: fpd 714

„Die Digitalisierung ist eine Chance für Frauen im öffentlichen Dienst durchzustarten“

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„Die Digitalisierung ist eine Chance für Frauen im öffentlichen Dienst durchzustarten“

25.07.2018

Am 14. Juni 2018 fand in Berlin die frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung unter dem Thema „Frauen 4.0: Ab durch die gläsernen Decke“ statt. Dort wurde festgestellt, dass die Digitalisierung eine Chance für Frauen sei, im öffentlichen Dienst durchzustarten, es aber ein enges Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, den Beschäftigten und ihren Interessensvertretungen erfordere, um diese nutzen zu können. Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes erreichen. Dafür müssten jedoch „neben der digitalen Infrastruktur und den Verwaltungsabläufen […] auch die Beförderungsmechanismen und die damit verbundenen Beurteilungsverfahren an die neuen Arbeitsanforderungen angepasst werden.“

Quelle: fpd 715

Hannover vor Frankfurt am Main – „Gender Award ,Kommune mit Zukunft“

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Hannover vor Frankfurt am Main – „Gender Award, Kommune mit Zukunft“

24.07.2018

Den 2. Gender Award „Kommune mit Zukunft“ hat die Region Hannover gewonnen. Damit lag sie vor den beiden Städten Frankfurt am Main (zweiter Platz) und Düsseldorf (dritter Platz). Bundesfrauenministerin Franziska Giffey lobt, dass die Kommunen mit ihrer vorbildlichen Gleichstellungsarbeit die Grundlage dafür legen, dass Kommunalpolitik nicht mehr nur von Männern für Männer gemacht werde, sondern als gemeinsame Aufgabe aller begriffen wird. Die Region Hannover habe eine „hervorragenden Struktur für Gleichstellungsarbeit“, Frankfurt weise „herausragende strukturelle Aspekte ihrer Gleichstellungsarbeit“ aus und Düsseldorf habe mit seinem Gleichstellungsausschuss „eine regelmäßige Kommunikation mit der Politik sichergestellt“.

Quelle: fpd 715

Gleichberechtigungs-Check

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Gleichberechtigungs-Check

17.07.2018

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zertifiziert seit 2013 im Rahmen des Projektes „Gleichberechtigungs-Check“ (eg-check.de) Verwaltungen und Unternehmen für „Lohngerechtigkeit und Gleichbehandlung der Geschlechter“. Seit dem Start des Projekts „Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichung mit eg-check.de“ haben sich insgesamt 20 Unternehmen und Verwaltungen dieser Prüfung unterzogen. In den Verwaltungen verdienen weibliche Tarifbeschäftigte und Beamte auch im öffentlichen Dienst durchschnittlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Grund dafür sind die Regelungen des Tarifwerks, welche nicht zwischen Frauen und Männern differenzieren. Folglich können u. a. „Voraussetzungen für den Stufenaufstieg [nicht] festgestellt und bewertet werden“. Länder und Städte tragen eine besondere Verantwortung Entlohnung und Besoldung diskriminierungsfrei zu gestalten und umzusetzen. Den Anfang machte 2013 die Landeshauptstadt München, gefolgt von dem Umweltbundesamt und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin, sowie weitere Stadtbezirke Berlins. Weitere Unternehmen und Institutionen kamen später hinzu. Mit dem Prüfinstrument des gb-check.de können Arbeitgeber zudem „potentielle Diskriminierungen im Betrieb identifizieren, Ungleichbehandlungen vorbeugen und Maßnahmen entwickeln, um die Chancengleichheit voranzubringen“. Auch im Jahr 2018 werden Unternehmen und Verwaltungen bei der Prüfung mit eg-check.de oder gb-check.de von der ADS gefördert.

Quellen:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/EG_Check_im_Bundesland.pdf?__blob=publicationFile&v=8
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/EG_Ceck_in_Unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=15
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Geschlecht/Gleichbehandlung_der_Geschlechter_im_Arbeitsleben_neu/Entgeltgleichheit/Projekt_Gleicher_Lohn/Projekt_gleicher_Lohn_node.html
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180313_egcheck_gb_check.html?nn=6570036
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Projekte/Gleichbehandlung_der_Geschlechter_im_Arbeitsleben/gb_check/gb_check_node.html

Info-Broschüre zum Mutterschutz

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Info-Broschüre zum Mutterschutz

09.07.2018

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium wurden die Regelungen des Mutterschutzes aus dem Jahr 1952 abgelöst. Das neue Mutterschutzgesetz setzt aktuelle gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse um und berücksichtigt die modernen Entwicklungen der Arbeitswelt und die damit verbundene Erwerbstätigkeit der Frauen.

„Leitfaden zum Mutterschutz“, Info-Broschüre des Bundesfamilienministeriums zum Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes (1.1.2018) mit dem Gesetzestext (im Anhang).

Quelle: fpd 711