Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Verfassungswidrige Männerquote bei der Hamburger Staatsanwaltschaft

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Verfassungswidrige Männerquote bei der Hamburger Staatsanwaltschaft

03.07.2018

Ein aktuelles Stellengesuch der Staatsanwaltschaft Hamburg entspreche nicht dem Grundgesetz, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.
Im Gesuch heißt es: „Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind Staatsanwälte unterrepräsentiert. Männliche Bewerber werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.“
Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt seien. Eine solche faktische Benachteiligung ergäbe sich für Männer nicht, wenn sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert seien, so Wersig weiter.

In anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft haben männliche Examensabsolventen bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Zudem erwartet sie dort ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt – bei erheblich größeren Steigerungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre. Frauen werden hingegen trotz ggf. besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt.

Quelle:
djb-Pressemitteilung vom 28.06.2018
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Zugriff: 29.06.2018)

Seminar: Rhetorik – die Kunst der (freien) Rede

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Seminar: Rhetorik – die Kunst der (freien) Rede

19.06.2018

Inhalt:
Ob die Begrüßung bei der Frauenversammlung, das Impulsreferat zur Frauenförderung oder die Vorstellung des Gleichstellungsplans: Das sind alles Situationen, die für viele unangenehm sind und im Extremfall dazu führen, dass sie gemieden werden.
Aber „Reden halten“ ist kein Hexenwerk, sondern ganz viel Handwerk, das frau lernen kann!
In diesem Praxis-Workshop haben Gleichstellungsbeauftragte die Möglichkeit, sich in einem stressfreien Raum auszuprobieren.

Inhalte sind:
Rede als spezielle Form der Kommunikation
Signalarten der Kommunikation u. deren Wirkung
Struktur und Aufbau einer Rede.
Herstellen einer Rede
Halten einer Rede

Es findet am 08. August 2018 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Doris Eyl-Müller (Gleichstellungsbeauftragte Kreis Neuwied).

Gerne können Sie sich bis zum 18. Juli 2018 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2018.

„Steuerformulare müssen umgehend (frauen-)diskriminierungsfrei gestaltet werden“

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„Steuerformulare müssen umgehend (frauen-)diskriminierungsfrei gestaltet werden“

19.06.2018

Aus Anlass der Finanzminister/innenkonferenz der Länder Ende Mai in Goslar hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) gefordert, die Steuerformulare „umgehend diskriminierungs-frei (zu) gestalten“. Grund für die Kritik des djb sind veraltete Rollenstereotype im Vordruck der Einkommenssteuererklärung, die das Bild des „männlichen ‚Ernährers‘ und der weibli-chen ‚Zuverdienenden‘“ nicht an modere Einkommensverhältnisse angepasst haben. Das bedeutet, dass Frauen, die mehr verdienen als ihr Ehemann oder sogar das Familienein-kommen erwirtschaften weiterhin die „nachrangige zweite Rubrik“ nachfolgend nach ihrem Ehemann ausfüllen müssen.

Quelle: fpd 713

Panorama-Reportage „Der kleine Unterschied“ vom 5.6.2018 auf NDR

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Panorama-Reportage „Der kleine Unterschied“ vom 5.6.2018 auf NDR

08.06.2018

In der Panorama-Reportage vom 05.06.2018 kommen 18 Frauen aus den unterschiedlichsten Berufen zu Wort. Sie alle haben Sexismus in Form von Anmachen, Geringschätzung oder Vorurteilen erlebt. Es ist die Rede von einer „gläsernen Decke“, welche die Frauen davon abhält beruflich aufzusteigen – insbesondere in männerdominierte Spitzenpositionen. Die Ursachen für die stabilen männlichen Hierarchien und Machtverhältnisse sind zum einen das Beziehungsnetzwerk, das in männerdominierten Branchen häufig nur Männern offen steht. Zum anderen wird die Familienplanung als Karrieretod angesehen. Die Möglichkeiten nach der Elternzeit erneut in den Beruf einzusteigen – und aufzusteigen – existieren vielerorts nicht. Die familienfeindlichen Strukturen – begründet durch den männlichen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt – betreffen nicht nur Frauen. Auch Männer haben schlechtere Berufschancen, wenn sie in Elternzeit gehen. Deshalb übernehmen die meist besserbezahlten Männer – gegen ihren Willen – die Rolle des Ernährers. Die Folgen für die Frauen sind fatal: ihnen droht Altersarmut. Die Ziele sind für die Frauen klar: Das starre Rollengefüge muss sich lösen und damit eine Veränderung in der Frauenfeindlichen Arbeitskultur einleiten.

Die ganze Reportage finden Sie hier.

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach § 8 Abs.1 AGG: bevorzugte Einstellung von Frauen in männerdominierten Automobilbranche ist rechtens

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Gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach § 8 Abs.1 AGG: bevorzugte Einstellung von Frauen in männerdominierten Automobilbranche ist rechtens

04.06.2018

Aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Köln (LAG -7 Sa 913/16-) vom 18.05.2017 geht hervor, dass die eindeutige Bevorzugung weiblicher Verkaufskräfte eines Autohauses keine Diskriminierung der männlichen Bewerber darstellt, wenn „der Arbeitgeber bisher in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich ausschließlich männliche Personen beschäftigt hat“. Das Gericht argumentierte, der Kläger sei nach Zurückweisung seiner Bewerbung aufgrund seines männlichen Geschlechts auf Basis des § 8 Abs. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes) ausnahmsweise gerechtfertigt benachteiligt worden. Die Begründung: Der „Sinn und Zweck des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die Gleichbehandlung der Geschlechter im Berufsalltag zu fördern“, sei von dem Autohaus erfüllt worden (Quelle: LAG Köln, 18.05.2017 – 7 Sa 913/16).
Ähnliche Fälle gerichtlicher Entscheidungen hat es bereits zuvor gegeben. Das BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2010 – 8 AZR 77/09) entschied, dass die bevorzugte Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten für muslimische Frauen mit traditionellem Rollenverständnis ausnahmsweise nicht gesetzeswidrig ist, da nur ein werblicher Bewerber die „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ (§ 8 Abs. 1. AGG) für die Stelle erfülle und die Ungleichbehandlung deshalb gerechtfertigt sei. (Quelle: BAG – 8 AZR 77/09).
Eine weitere Entscheidung des BAGs (Urteil vom 28.05.2009 – 8 AZR 536/08) erklärte die bevorzugte Einstellung einer Erzieherin durch ein Mädcheninternat (u. a. mit nächtlichem Einsatz in den Schlafsälen) für rechtens und berief sich ebenfalls den § 8 Abs. 1 AGG. (Quelle: BAG – 8 AZR 536/08).

 

Quellen (Gerichtsbeschlüsse im Original):

Weiterführende Informationen:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:

Beschwerde der Gleichstellungsbeamten stößt auf taube Ohren bei der Kanzlerin

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Beschwerde der Gleichstellungsbeamten stößt auf taube Ohren bei der Kanzlerin

03.05.2018

Die Ministerien besetzen politische Spitzenfunktionen der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre überwiegend und in manchen Fällen sogar ausschließlich nur mit Männern. Diese Entwicklung bezeichnen die Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden (IMA-GB, Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten) als fatal und wenden sich mit einem Brief an die Bundeskanzlerin – ohne Erfolg!
Da Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene der Staatssekretäre kein Vetorecht haben und nur ihre Empfehlungen vortragen dürfen, ist es Ministern möglich sich über sie hinwegzusetzen.
Die Regierung ignoriert das eigens verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen. Folglich sind nur 4 von 29 verbeamteten Staatssekretären, die eigentlichen Leiter der Verwaltungen, Frauen – nur 14%!
Seitens der Regierung wird auf das Jahr 2025 verwiesen. Bis dahin soll die Koalitionsvereinbarung, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes, erreicht worden sein.

Quelle: Zeit