Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Daniela Behrens übernimmt die Leitung der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

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Daniela Behrens übernimmt die Leitung der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

23.08.2019

Daniela Behrens – Politikwissenschaftlerin und Journalistin, zuletzt Leiterin des Informationsdienst Wissenschaft (idw) – ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Schwerpunkte der künftigen Arbeit werden Frauen in Politik und Wirtschaft sein sowie der Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Für Daniela Behrens bedeutet Gleichberechtigung, Frauen in ihren Entscheidungen und Lebensentwürfen zu stärken und für Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. „Echte Gleichstellung“, so Behrens, „werden wir nur erreichen, wenn die Hälfte der politischen Macht und die Hälfte des Einflusses in der Wirtschaft in der Hand von Frauen liegen. Aber auch der Blick in die Breite ist mir wichtig: Erst wenn Frauen genauso gut entlohnt werden wie Männer und soziale Berufe besser bezahlt werden als derzeit, nähern wir uns dem Ziel: Gleichstellung in allen Lebenslagen.“

Die drei wichtigsten jetzt anstehenden Vorhaben:

• Ein neues „Führungspositionengesetz“
• Die bessere Umsetzung des „Entgelttransparenzgesetz“
• Das neue Bundesförderprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMFSFJ.

Herbstsitzung der LAG-LGG am 28. Oktober 2019 mit anschließender Tagung

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Herbstsitzung der LAG-LGG am 28. Oktober 2019 mit anschließender Tagung

02.08.2019

Zu Ihrer Herbstsitzung kommen die behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz am 28. Oktober 2019 in Mainz zusammen. Auf der Sitzung wird sich Barbara Lampe, langjährige Koordinatorin der LAG-LGG verabschieden, da sie Ende des Jahres in Ruhestand geht. Vorstellen wird sich Sabine Weis, die im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität die Nachfolge von Barbara Lampe in diesem Bereich antreten wird.

Die verkürzte Sitzung findet im Vorfeld der Tagung „Frauen 4.0 – Wohin wollen wir in der digitalen Arbeitswelt?“ von 10:00-12:30 Uhr im Landtag und Steinhalle des Landesmuseums Mainz statt.
Die anschließende Tagung befasst sich mit den Auswirkungen, die die Digitalisierung speziell auf Frauen und die bislang mehrheitlich von ihnen ausgeübten Berufe hat. Was passiert mit den so genannten frauentypischen (Dienstleistungs-)Berufen in Verwaltungen, in der Pflege oder im Handel? Sind diese morgen schon nicht mehr da? Und warum spielt die frauenpolitische Dimension der Digitalisierung nur eine untergeordnete Rolle in der Debatte um die Veränderung der Arbeitswelt?
Die Tagung wird veranstaltet von der LAG-LGG für behördlich wirkende Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz, der LAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Rheinland-Pfalz, dem Landesfrauenbeirat Rheinland-Pfalz, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz / Saarland und dem verd.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland.

Anmeldungen für die LAG-LGG Herbstsitzung sowie zur Tagung sind online möglich.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Lokalität ist es am Vormittag nicht möglich ein Catering bereitzustellen. Dies schließt Wasser sowie Kaffee und Tee ein.
Zwischen 12:30 und 13:00 Uhr gibt es jedoch die Möglichkeit einen kleinen Imbiss zu sich zu nehmen, bevor die Tagung um 13 Uhr beginnt.

Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst – „anfällig für Frauendiskriminierung“

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Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst – „anfällig für Frauendiskriminierung“

01.08.2019

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, erklärte mit Bezug auf den „Gleichstellungsindex“ des Statistischen Bundesamts (Destatis): „Die Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist anfällig für geschlechterbedingte Diskriminierung. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen.“ Wildfeuer forderte: „Es gilt, indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und Beurteilungsstrukturen zu etablieren, die sich zugunsten einer diskriminierungsfreien Behördenkultur auswirken“. Dazu gehörten die Förderung eines familienfreundlichen, frauenfördernden Arbeitsumfeldes und eine von Arbeitszeit und Arbeitsort unabhängige Leistungsbewertung.

Quelle: fpd 738

Frauenanteil an Führungspositionen im Bund nur um 1,7 Prozentpunkte gestiegen

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Frauenanteil an Führungspositionen im Bund nur um 1,7 Prozentpunkte gestiegen

01.08.2019

Im Rückblick auf den „Gleichstellungsindex 2018“ des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erklärte Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Wenn wir es ernst meinen mit der Gleichstellung, dann müssen die obersten Bundesbehörden deutlich mehr Anstrengungen unternehmen.“ Seit 2015 sei der Frauenanteil an Führungspositionen in diesem Bereich nur um 1,7 Prozentpunkte gestiegen. Nur 37 Prozent aller Referate würden von Frauen geleitet, auf der Ebene der Unterabteilungen seien es nur 25 Prozent. Zwar seien knapp 30 Prozent der Abteilungsleitungen in weiblicher Hand, auf der Ebene der Staatssekretäre liege der Frauenanteil aber nur bei 16 Prozent. Lediglich in 6 obersten Bundesbehörden seien 2018 Staatssekretärposten mit Frauen besetzt gewesen. Auch der Blick auf die Beschäftigten im höheren Dienst zeige, dass Frauen weiter unterrepräsentiert seien.

Quelle: fpd 738

Eine gemeinsame Elternzeit könnte die Gleichstellung weiter fördern

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Eine gemeinsame Elternzeit könnte die Gleichstellung weiter fördern

24.07.2019

In einer Stellungnahme des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) heißt es: „Mütter tragen zwar nach wie vor die Hauptlast der Kinderbetreuung, doch immerhin holen die Väter langsam auf. Eine gemeinsame Elternzeit könnte die Gleichstellung weiter fördern.“ Das IW wörtlich: „Würden Väter länger in Elternzeit gehen, könnte das die Gleichberechtigung stärken.“ Eine „mögliche Idee“ könne sein, die Partnermonate auf drei oder vier Monate zu erhöhen und dafür die Elternzeit-Bezugsdauer des anderen Elternteils entsprechend zu senken“. In diesem Fall müssten allerdings Eltern auch „Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 11. Lebensmonat des Kindes haben“.

Quelle: fpd 737