Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Befürchtungen einer „entsetzlichen Retraditionalisierung“

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Befürchtungen einer „entsetzlichen Retraditionalisierung“

24.06.2020

Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), Prof. Jutta Allmendinger, äußerte ihre Befürchtungen in der ARD-Talkshow „Anne Will“: „Die Frauen werden eine entsetzliche Retraditionalisierung weiter erfahren. Ich glaube nicht, dass man das so einfach wieder aufholen kann und dass wir von daher bestimmt 3 Jahrzehnte verlieren. Wir sehen es ja an der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen, die jetzt schon wieder zurückgeht.“ Die Soziologin verwies darauf, dass der Arbeitsmarkt es kaum noch kompensieren könne, wenn Frauen wegen geschlossener Kitas und Schulen lange zu Hause seien oder noch mehr mit ihrer Arbeitszeit zurückgehen würden. Dies beträfe die Rente sowie Karrierechancen. Allmendinger sieht „Anzeichen für eine Rolle rückwärts“ und dass „sich gerade das Patriarchat zurückmeldet“.

Quelle: fpd 759

„Rückschritte in der Gleichstellung“

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„Rückschritte in der Gleichstellung“

24.06.2020

Die Bundesfrauenministerin Franziska Giffey hegt Befürchtungen, dass als Folge der Corona-Krise „Rückschritte in der Gleichstellung“ zu erwarten seien. Es seien „überwiegend“ die Frauen, die die aus geschlossenen Kitas und Schulen herrührenden Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lösen müssten, erklärte sie gegenüber dem „Handelsblatt“. Wörtlich sagte sie: „Frauen schaffen es trotz all ihrer Talente, exzellenter Ausbildung und ihrem ganzen Einsatz immer noch zu selten in die Führungsetagen. Die Corona-Krise verstärkt diese Situation leider.“

Quelle: fpd 759

Mestermacher Preis 2019: „Kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder“

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Mestermacher Preis 2019: „Kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder“

17.06.2020

Der „Mestermacher Preis Managerin des Jahres“ wurde 2002 zum ersten Mal vergeben. Das Ziel ist es „in der männerdominierten Welt der Wirtschaft kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder zu exponieren“. 2020 soll der Preis zum 19. Mal am 18. September verliehen werden, und zwar an prominenter Stelle: im Ballsaal des Hotels Adlon Kempinski, in Berlin, Unter den Linden 77. Dies teilte Prof. Ulrike Detmers, die Initiatorin und Jury-Vorsitzende, mit. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Das Preisgeld stiftet die Preisträgerin für soziale Zwecke. Mit der Verleihung der Auszeichnung „Managerin des Jahres“ sollen die „wirtschaftliche Kompetenz von Top-Managerinnen in der Männerwelt Wirtschaft“ herausgestellt und eine „wirtschaftliche Kultur, die Frauen und Männer gemeinsam gestalten“, gefördert werden.

Quelle: fpd 758

Frauen weniger – Männer mehr

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Frauen weniger – Männer mehr

17.06.2020

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen überwiegend Steuerklasse V zugeordnet. Demzufolge erhalten verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen erheblich niedrigere Leistungen als verheiratete Männer, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet werden. Die Leistungen in Steuerklasse V sind dabei sogar niedriger als bei ledigen Beschäftigten, deren Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse I (=IV) berechnet werden. Da Kinderfreibeträge nur in den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen werden dürfen, setzt der Anspruch auf das Leistungsentgelt in Höhe von 67 % in Steuerklasse V zudem einen besonderen Antrag voraus, in dem der Eintrag der Kinderfreibeträge beim Ehepartner nachgewiesen werden muss. Ein rechtlicher Anspruch auf innerehelichen Ausgleich fehlt. Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen ist mittelbar diskriminierend und verstößt gegen Art. 3 Abs 2 GG. (Längerfristig) Abhilfe schafft die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig bietet die Anhebung des Kurzarbeitergeldes die Chance, jetzt die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 % bzw. 87 % anhand der Steuerklasse IV berechnet wird.

Quelle: fpd 758

Handreichung „Was tun? Sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“

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Handreichung „Was tun? Sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“

05.06.2020

Als im Mai 2019 die rheinland-pfälzische Landesarbeitsgemeinschaft
der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LGG) an der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz zu ihrer jährlichen Frühjahrssitzung zusammenkam, lag der Fokus der Tagung auf dem Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ und der Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Gleichstellungsbeauftragte in ihren Behörden haben, um dagegen anzugehen.

Das Interesse am Thema war sehr groß. Die beiden Referentinnen, Annette Diehl, Frauennotruf Mainz e. V., sowie Anouschka Erny-Eirund, Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin Mainz für die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten, waren auch im Anschluss an die Veranstaltung als Beraterinnen für aktuelle Fälle oder Vorträge gefragt. Gleichzeitig kam auf der Sitzung der Wunsch nach einer Handreichung auf, die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Aufgabe als Ansprechpartnerin für Betroffene aber auch als Ideengeberin für präventive Maßnahmen in der Behörde unterstützen sollte. Dank der finanziellen Unterstützung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz konnte der Wunsch mit der vorliegenden Broschüre in die Tat umgesetzt werden.

Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3)

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Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) – Qualifizierungsangebot für zugewanderte Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen

04.06.2020

Das Weiterbildungsprogramm Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) richtet sich speziell an zugewanderte Geistes-und Sozialwissenschaftlerinnen aus dem Raum Mainz, die nicht oder nicht qualifikationsadäquat beschäftigt sind. Gerade in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Soziale Arbeit sind die fachlichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen dieser Frauen sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für deren Klientinnen und Klienten von großem Wert.

Ab 19. August 2020 bis Juli 2021bietet das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zugewanderten oder geflüchteten Frauen mit geistes- oder sozialwissenschaftlichem Hintergrund eine dreiteilige Qualifizierung an: Das Angebot besteht aus einer Weiterbildung, einem Deutschkurs sowie einem Praktikum in einer sozialen oder Bildungseinrichtung.

Bewerbungen können bis 17. Juli 2020 an die E-Mail-Adresse info@zww.uni-mainz.de gesendet werden.

Weitere Informationen zur Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) finden Sie im Flyer und auf der Website: www.zww.uni-mainz.de/brueckenmassnahme-b3

Gefördert wird die Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz.
Daher kann den Teilnehmerinnen das Qualifizierungsangebot kostenfrei angeboten werden. Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sind die Agentur für Arbeit Mainz, die Jobcenter Mainz und Mainz-Bingen sowie das IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz.