Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Gewalt gegen Frauen – Zahlen weiterhin hoch

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Gewalt gegen Frauen – Zahlen weiterhin hoch

07.01.2020

2018 sind 140.755 Personen, davon 81,3 % Frauen, Opfer von versuchter oder vollendeter Gewalt (Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Übergriff, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution) geworden. Somit waren nach der Statistik des Bundeskriminalamtes insgesamt 114.393 (2017: 113.965) Frauen und 26.362 Männer (2017: 24.928) von Partnerschaftsgewalt betroffen. Bei Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4 % weiblich, bei Bedrohung, Stalking, Nötigung in der Partnerschaft sind es 88,5 %. Bei vorsätzlicher einfacher Körperverletzung sind es 79,9 %, bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 77 % der Opfer Frauen. Die Zahlen betreffen nur die zur Anzeige gebrachten Straftaten, die Dunkelziffer ist nach Bewertung des Bundesfamilienministeriums „weitaus höher“.

Quelle: fpd 748

„Der Anteil der weiblichen Führungskräfte in der deutschen Wirtschaft stagniert“

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„Der Anteil der weiblichen Führungskräfte in der deutschen Wirtschaft stagniert“

07.01.2020

Auf der Grundlage einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben stellte das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) fest, dass der Anteil der weiblichen Führungskräfte in der deutschen Wirtschaft stagniert. Das IAB wörtlich: „Frauen sind nach wie vor als Führungskräfte in den Betrieben unterrepräsentiert. Im Jahr 2018 waren 26 % der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 %. Beide Werte haben sich verglichen mit 2016 nicht verändert.“

Weitere Ergebnisse des IAB-Betriebspanels:

  • In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland.
  • Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große.
  • Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Führungsebene mit 36 bzw. 43 % um 10 bzw. 3 Prozentpunkte höher.
  • Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 60 % sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen der zweiten Ebene noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Die Studie finden Sie unter: http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb2319.pdf

Quelle: fpd 748

Seminar: Beteiligungsrechte als Gleichstellungsbeauftragte

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Seminar: Beteiligungsrechte als Gleichstellungsbeauftragte

04.10.2017

Inhalt:
So fordern Sie Ihre Beteiligungsrechte als Gleichstellungsbeauftragte erfolgreich ein: Stellungnahmen und Veto (Beanstandungen, Einsprüche, Widersprüche) rechtssicher formulieren.

In dem Seminar werden zunächst die Grundlagen zu Ihrer Beteiligung als Gleichstellungsbeauftragte anhand des Gesetzestexte und Fallbeispielen vertieft bearbeitet. Am zweiten Tag wird dann das Erlernte praktisch angewandt werden – Sie werden Ihre Stellungnahmen und Beanstandungen praktisch üben.

Inhalte sind:

  • Beteiligungsrechte – wann, wie und in welchem Umfang ist zu beteiligen
  • Ihre Beanstandungs- Einspruchs- und Widerspruchsrechte – was muss beachtet werden?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie in den jeweiligen Verfahrensschritten?
  • Erst das Gespräch suchen und dann schreiben?
  • Wie kann eine Stellungnahme, eine Beanstandung, ein Widerspruch der Einspruch rechtssicher formuliert werden?

 

Es findet am 28. und 29. November 2017 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referent ist Inge Horstkötter.

Gerne können Sie sich bis zum 07. November 2017 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2017.