Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Nationale Gleichstellungsstrategie – „Meilenstein“, „Appell“ oder „kein Biss“?

Die Nationale Gleichstellungsstrategie – „Meilenstein“, „Appell“ oder „kein Biss“?

15.09.2020

Die von der Bundesregierung beschlossene erste ressortübergreifende Nationale Gleichstellungsstrategie wird erwartungsgemäß unterschiedlich beurteilt. Für Bundesfrauenministerin Franziska Giffey ist die Selbstverpflichtung des Kabinetts, bei allen Gesetzen und Förderprogrammen auf die Konsequenzen für Frauen und Geschlechtergerechtigkeit zu achten, „ein Meilenstein, der Maßstäbe für das Regierungshandeln und auch für weitere Legislaturperioden setzt“.

Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der Unionsfraktion, Yvonne Magwas, nennt es „grundsätzlich begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung ihrer Vorbildfunktion bewusst ist und als ein Ziel ihrer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie festgehalten hat, dass die gleichberechtigte Teilhabe in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis Ende 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festgeschrieben wird“.

„8 Tage nach Übernahme der deutschen Ratspräsidentschaft ist Franziska Giffey als Gleichstellungsministerin ein Coup gelungen“, erklärte die Bundesvorsitzende der ASF und Europaabgeordnete Maria Noichl. Mit der nationalen Gleichstellungsstrategie sei Deutschland „Vorbild für europäische Nachbarinnen“ und agiere „Hand in Hand mit der europäischen Gleichstellungsstrategie für eine geschlechtergerechte Zukunft“.

Als „wichtige Kursvorgabe für gleichstellungsorientiertes Regierungshandeln“ begrüßte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Melanie Hengst, das Projekt, mahnte aber, dass die Umsetzung „stringent und nachhaltig“ erfolgen müsse, „auch innerhalb der Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden“. „Es muss endlich Schluss sein mit dem Flickenteppich aus unterschiedlichen Standards“, forderte sie.

Mit der Nationalen Gleichstellungsstrategie setze die Bundesregierung zwar ein zentrales Vorhaben ihrer Gleichstellungsstrategie um, die Strategie habe jedoch „zu wenige Zielstellungen“, so die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Koppers. Denn „im Wesentlichen“ bündele sie „die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen“. Der DF hätte „es begrüßt, wenn alle Ressorts verpflichtet worden wären, die Gleichstellung zum roten Faden all ihrer Vorhaben zu machen“. Dieser Faden fehle.

Quelle: fpd 765

 

 

Angefordert: Repräsentative empirische Studie zu digitaler Gewalt gegen Frauen

Angefordert: Repräsentative empirische Studie zu digitaler Gewalt gegen Frauen

10.09.2020

Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) der Länder hat die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, dem „bisher vernachlässigten Aspekt der Geschlechterdimension von digitaler Gewalt gegen Frauen die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen“. Mit Blick auf die aus der Istanbul-Konvention resultierenden Pflichten soll weiter gegen digitaler Gewalt „mit allen verfügbaren Mitteln“ vorgegangen werden. Zudem soll eine repräsentative empirische Studie zu digitaler Gewalt vorgelegt werden, „um von digitaler Gewalt betroffene Frauen in Zukunft besser unterstützen und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen entwickeln zu können“.

Quelle: fpd 764

„In der Krise zeigt sich die fehlende Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien“

„In der Krise zeigt sich die fehlende Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien“

10.09.2020

Der Deutsche Frauenrat (DF) hat in einer Stellungnahme eine „Expertenherrschaft“ beklagt, in der Frauen „nicht gehört“ würden. In der derzeitigen Krise zeige sich „die fehlende Präsenz von Frauen in Parteien, Parlamenten, Führungspositionen und entscheidungsgebenden Gremien und die ungleiche Verteilung von Macht, Verantwortung und Einflussnahme zwischen den Geschlechtern“.

Angesichts dieser Situation formulierte der DF folgende Forderungen:

  • „Die zügige Novellierung des Führungspositionen-Gesetzes sowie eine verbindliche 30-%-Frauenquote für Aufsichtsräte, Vorstände und mindestens die beiden darunter liegenden operativen Ebenen In allen Unternehmensrechtsformen
  • Ein Paritätsgesetz für Listen- und Direktkandidaturen
  • Paritätische Besetzung von Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien in Medien. Kultur, Medizin und Wissenschaft sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 % Frauen
  • Ein Demokratiefördergesetz, das die zivilgesellschaftliche Beteiligung sicherstellt
  • Ausreichende Fördermittel für die Förderung von Digitalisierungsprozessen in Frauenverbänden
  • Investitionsmaßnahmen in geschlechtergerechte Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zum Erwerb von digitalen Kompetenzen.“

Der DF kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass beim aktuellen Konjunkturpaket der Bundesregierung Frauen „hauptsächlich bei familienpolitischen Leistungen“ vorkommen, „und das“, wie die Frauenlobby betont, „obwohl sie natürlich auch in vielen anderen Bereichen betroffen sind und die Krise sie am härtesten trifft“. Der Staat müsse „eine angemessene demokratische Beteiligung der weiblichen Zivilgesellschaft im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren gewährleisten“.

Quelle: fpd 764

Befürchtungen zum „Einsatz von Algorithmen basierten Entscheidungen in sensiblen Bereichen“

Befürchtungen zum „Einsatz von Algorithmen basierten Entscheidungen in sensiblen Bereichen“

01.09.2020

In einem vom GFMK einstimmig verabschiedeten Beschluss heißt es: „Die GFMK betrachtet den Einsatz von Algorithmen basierten Entscheidungen in sensiblen Bereichen wie bspw. dem Arbeitsmarkt oder der Kreditwirtschaft mit Sorge und befürchtet eine Diskriminierung von Frauen und anderen vulnerablen Gruppen.“ Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Empfehlungen der Datenethikkommission zum Umgang mit Algorithmen basierten Entscheidungen im Rahmen der ‚Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung‘ zügig umzusetzen. Die GFMK ist sich einig, dass in der Bevölkerung ein Bewusstsein für bestehende Diskriminierungsrisiken geschaffen und den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über die Möglichkeiten des persönlichen Schutzes und zur Durchsetzung von Rechten vermittelt werden müssen. Die Länder prüfen, ob und welche Initiativen sie dazu durchführen.“

Quelle: fpd 764

Für den Digitalen Wandel, aber gegen Diskriminierung durch Algorithmen

Für den Digitalen Wandel, aber gegen Diskriminierung durch Algorithmen

01.09.2020

Die Video-Sonderkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen (GFMK) hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Digitalen Wandel als Herausforderung für die Frauen- und Gleichstellungspolitik positiv anzunehmen. Allerdings, so wurde betont, seien die frauen- und gleichstellungspolitischen Aspekte „bislang in der Digitalisierungsdebatte nicht hinreichend berücksichtigt“ worden.
In der Entschließung heißt es: „Die GFMK sieht es als ihre Aufgabe an, bei fortschreitender Digitalisierung sicherzustellen, dass Chancen geschlechtergerecht genutzt und Risiken minimiert werden.“ Dabei müssten die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Frauen „entlang der Lebensphasen und wichtigen Knotenpunkte im Erwerbsverlauf bewertet werden, damit ökonomische Risiken für Frauen, wie verminderte Aufstiegschancen, reduzierte Einkommen und geringere Renten für diejenigen, die die Hauptverantwortung für die Sorgearbeit übernehmen, weiter abgebaut werden können.“
Weiter wird vermerkt: „Nicht zuletzt haben die Erfahrungen während der Dauer der Kontaktbeschränkungen deutlich gezeigt, dass der Frage, welchen Beitrag Technik und Digitalisierung zu einem guten Leben und damit auch zu sozialer Teilhabe für alle Mitglieder unserer Gesellschaft leisten, grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Die Bundesregierung wird daher dringend gebeten, den Breitbandausbau zügig und flächendeckend voranzutreiben, entsprechende technische Ausstattung auch für Familien und Alleinstehende mit geringem Einkommen zu ermöglichen sowie zielgruppengerechte Anwendungsmöglichkeiten (etwa in virtuellen Mehrgenerationenhäusern) zu fördern.“

Quelle: fpd 764

Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) 2021 und 2022

Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) 2021 und 2022

01.09.2020

Für das Jahr 2021 übernimmt Mecklenburg-Vorpommern den Vorsitz und die Geschäftsführung der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz der Länder. Stefanie Drese, Gleichstellungsministerin Schwerin, hat bereits angekündigt, die „Verteilung der familiären Sorgearbeit im Sinne einer echten Partnerschaftlichkeit“ zum Hauptthema der GFMK im kommenden Jahr machen zu wollen.
Für das darauffolgende Jahr 2022 wird Hamburg Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK übernehmen.

Quelle: fpd 764