Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Bundesfrauenministerium stiftet „German Equal Pay Award“ für Entgeltgleichheit

Im Rahmen seines neuen Unternehmensprogramms „Entgeltgleichheit fördern“ hat das Bundesfrauenministerium einen „German Equal Pay Award“ ausgeschrieben. Ausgezeichnet werden Unternehmen, „die sich in besonderer Weise für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in ihrem Betrieb engagieren“. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen mit Sitz in Deutschland können sich bis Ende Mai bewerben. Die Sieger-Unternehmen des ersten „German Equal Pay Award“ sollen im September 2021 mit einem Preis und einer Urkunde ausgezeichnet werden.

Weitere Informationen: www.entgeltgleichheit-foerdern.de

12. dbb Bundesfrauenkonferenz 2021: „Gleichstellung in allen Politikfeldern“

Der 12. dbb Bundesfrauenkongress 2021 tagte erstmals im digitalen Format und legte die Grundsätze für die frauenpolitische Arbeit im dbb beamtenbund und tarifunion für die nächsten 5 Jahre fest. Als „wichtigste Kernziele“ wurden „eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie die paritätische Besetzung politischer Entscheidungsgremien, eine Verzahnung von moderner Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik, Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung privater Sorgearbeit und ein gendergerechtes Steuerrecht, dem ein wirkungsvolles Familiensplitting zugrunde liegt“, festgelegt.

Milanie Kreutz, die als Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung wiedergewählt wurde, erklärte, die Corona-Krise zeige „deutlich auf, wo es bei der Gleichstellung in der Arbeitswelt hakt“. Wörtlich: „Ob bei der Organisation von Arbeitszeit bei der Digitalisierung im öffentlichen Sektor oder in der Bildung, bei der Besetzung von Führungspositionen und in der Gestaltung einer familienorientierten Steuerpolitik: Die Trennung von Erwerbswelt und privatem Familienleben ist unmöglich. Deshalb setzen wir auf eine gemeinsame Strategie mit der dbb Bundesleitung, um Gleichstellung in allen Politikfeldern umzusetzen.“

Digitalisierung als Gelegenheitsfenster für die Gleichstellung

Die interdisziplinäre Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht hat die Digitalisierung aus einer soziotechnischen Perspektive unter die Lupe genommen. Der soziotechnische Ansatz macht sichtbar, dass sich Digitalisierung in einem gesellschaftlichen Kontext abspielt. Zu diesem Kontext gehören auch Geschlechterverhältnisse, die sich auf den Zugang zu digitaler Technologie, die Art und Möglichkeit ihrer Nutzung und ihre Gestaltung auswirken. So führen beispielsweise durch Stereotype geprägte Unternehmenskulturen oder schlechte Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit der Sorge für Kinder oder andere Angehörige dazu, dass Frauen schlechter Zugang in die Digitalbranche finden. Zudem bleiben sie häufig nicht lange in der Branche und können so die Möglichkeiten eines solchen Arbeitsplatzes nicht nutzen. In der Gestaltung von Software spiegeln sich Geschlechterverhältnisse in Beispielen wie diesen wider: Ein Künstliche-Intelligenz-Chatbot, der mit Hilfe von Spracherzeugungswerkzeugen wie Googles GPT-3 philosophische Texte erstellen soll, produzierte auf Basis des aus dem Netz gelernten frauenfeindliche und rassistische Ausfälle.
Wer schon einmal etwas aus einer Fremdsprache übersetzt hat, weiß, dass Wörter nur in ihrem Kontext Sinn ergeben. Übersetzung bedeutet dabei immer auch eine Interpretation des Kontexts. Ähnlich verhält es sich mit der Digitalisierung, d. h. der mathematischen Übersetzung der Welt in Daten und Algorithmen. Fehlt dieser Kontext, passiert es, dass technologische Anwendungen am gesellschaftlichen Bedarf vorbei eingeführt werden oder ihn sogar konterkarieren. In Bezug auf Gleichstellung bedeutet dies: Ebenso wie die Gesellschaft durch Geschlechterverhältnisse geprägt ist, ist auch die Digitalisierung durch Geschlechterverhältnisse geprägt. Technik und auch der Prozess der Digitalisierung sind also nicht (geschlechts-)neutral.
Die Digitalisierung öffnet ein Gelegenheitsfenster, um herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar zu machen, Rollenzuschreibungen zu hinterfragen und Machtverhältnisse neu zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund reflektiert das Gutachten die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der Digitalisierung in unterschiedlichen Bereichen: der Digitalbranche, der digitalen und digitalisierten Wirtschaft sowie der Gesellschaft. Inwieweit die Gleichstellung der Geschlechter im Zuge der technologischen Veränderungen zunimmt oder abnimmt, hängt entscheidend von den Rahmenbedingungen der digitalen Transformation und deren Gestaltung ab. Das Gutachten zeigt hier mit 101 Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der Transformation zahlreiche Handlungsoptionen auf.

Kabinettsbeschluss zum Dritten Gleichstellungsbericht

 

Nachdem das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht im Januar an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben wurde, hat die Bundesregierung mit allen Ressorts eine Stellungnahme zum Gutachten erarbeitet.
In seiner Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen. Der Dritte Gleichstellungsbericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission sowie dem Gutachten selbst, das unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ bereits im Januar veröffentlicht worden war. Dem Berichtsauftrag entsprechend enthält die Stellungnahme auch eine Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts in Form einer Analyse der Rezeption des Zweiten Gleichstellungsberichts in Politik, Medien, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Der Dritte Gleichstellungsbericht wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dort besprochen und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

In diesem Sinne hat die Sachverständigenkommission drei Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Digitalisierung formuliert:

  • Einen geschlechtergerechten Zugang zu relevanten Ressourcen
  • Die geschlechtergerechte Nutzung digitaler Technologie; diese könnte beispielsweise durch strukturelle Benachteiligung, Geschlechterstereotype oder geschlechtsbezogene Gewalt behindert werden.
  • Eine geschlechtergerechte Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses; Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch Technikentwicklung und -gestaltung sind hier angesprochen.

Die Sachverständigenkommission hat ihr Gutachten anhand der folgenden Bereiche der Digitalisierung strukturiert: die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft. Zudem wurden gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente betrachtet. Diese Bereiche analysierte die Sachverständigenkommission mit Blick auf die Verwirklichungschancen von Frauen und Männern und formulierte darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung in Bund, Ländern, Kommunen, aber auch an Unternehmensleitungen und Betriebsrät*innen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie die Zivilgesellschaft.

Weitere Hintergrundinformationen zu Abläufen und Bestandteilen der Gleichstellungsberichte finden Sie auf der Website des dritten Gleichstellungsberichts.

Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten
Die Broschüre „Das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung in Kürze“ informiert eingängig über die zentralen Inhalte und Handlungsempfehlungen des Gutachtens. Die Broschüre steht als PDF-Version zum Download zur Verfügung und kann in der Printversion bei der Geschäftsstelle per Email kostenlos bestellt werden.

„Deutsche Start-ups sind eine Männerdomäne trotz Jahre der Frauenförderung“

Unter dem Titel „Allein unter Jungs“ (Spiegel-Report 15/21) heißt es: „Deutsche Start-ups sind eine Männerdomäne, daran haben viele Jahre der Frauenförderung kaum etwas geändert“. Nur rund 4 Prozent der Unternehmen würden von einer Frau gegründet und in nur rund 16 Prozent aller deutschen Start-ups habe im vergangenen Jahr eine Frau dem Gründungsteam angehört. Vor allem Hightechfimen seien „in der Regel reine Männerclub’s“. „Trotz aller Förderprogramme und Beteuerungen von Regierung und Investoren“ werde die Start-up-Branche noch immer von Männern dominiert. Der „‚Deutsche Start-up-Monitor’“ habe schon 2013 getadelt: „Frauen sind in den Führungspositionen von Start-ups deutlich unterrepräsentiert.“ Sieben Jahre später, so der Artikel, habe sich „an der Diagnose nichts verändert“, nur die Sprache sei dringlicher geworden. Die Volkswirtschaft, so heißt es weiter, könne sich eine solch ungerechte Gründerszene schlicht nicht leisten.

Quelle: fpd 781

„Deutlicher Anstieg der Frauenerwerbsbeteiligung und mehr ältere Frauen arbeiten“

Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung wird die Alterung der Bevölkerung durch den Eintritt der „Babyboomer“ weiterwachsen. Der „Altenquotient, der die Zahl der Ruheständler in Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter setzt“, sei zwar „über die letzten Jahrzehnte stetig angestiegen“, dennoch habe das nicht unbedingt einen höheren Anteil der Erwerbstätigen verursacht, denn gleichzeitig sei auch ein „deutlicher Anstieg der Frauenerwerbsbeteiligung und eine Zunahme der Arbeitsmarktbeteiligung im Alter von 55 Jahren und mehr“ zu beobachten. Dadurch seien die Auswirkungen der Alterung auf den Arbeitsmarkt „geringer ausgefallen als vielfach befürchtet“.

Quelle: fpd 781