Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Seminar am 21. April 2021: Das Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis

Inhalt:
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die rechtliche Grundlage der Frauenförderung in der Landes- und Kommunalverwaltung. Die einzelnen Dienststellen sind mit der Umsetzung des Gesetzes vor Ort beauftragt, Gleichstellungsbeauftragte stehen ihnen dabei beratend, initiierend und kontrollierend zur Seite. In dem Seminar sollen das alltägliche praktische Handeln und die gesetzlichen Vorschriften zu einer effektiven und freudvollen Gleichstellungsarbeit verknüpft werden.

Themen dieser Einführung:

  • Die Regelungen des LGG und ihre Bedeutung im Überblick
  • Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und der Dienststellenleitungen
  • Anwendung des LGG und Lösungsansätze anhand eines Fallbeispiels

Diese Einführung ist Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats.

Es findet am 21. April 2021 online statt. Referentinnen sind Corinna Appelshäuser, stellv. Gleichstellungsbeauftragte Landeshauptstadt Mainz und Sabine Weis, Leitung CAS Gender Working.

Gerne können Sie sich bis zum 31. März 2021 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2021.

 

Seminar am 24. März 2021: Streitthema gendergerechte Sprache (Zusatztermin)

Inhalt:
Es ist frappierend: Immer, wenn in Gesprächsrunden die Rede auf geschlechtergerechte Sprache kommt, wird es emotional. Es scheint, als werde die deutsche Sprache zum „Kampfplatz gesellschaftlicher Positionen“ (Lothar Schröder). Verschärft wird die Debatte noch dadurch, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung Ende 2018 zwar über eine geschlechtergerechte Sprache diskutiert, dann aber doch keinen Entschluss gefasst hat.
Im Seminar werden wir uns mit dem Für und Wider einer geschlechtergerechten Sprache beschäftigen und nach Positionen suchen, die hinter den jeweiligen Argumenten stecken. Praktisch geht es aber auch um Verwaltungsvorschriften und/oder Empfehlungen für den öffentlichen Dienst sowie geschicktes gendergerechtes Formulieren.

Inhalte der Veranstaltung sind:

  • Die Diskussion um eine geschlechtergerechte Sprache
  • Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen
  • Verständlich gendergerecht Formulieren

Es findet am 24. März 2021 online statt. Referentin ist Barbara Lampe, Mainz.

Gerne können Sie sich bis zum 3. März 2021 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2021.

 

„Männer verdienten 2018 im Durchschnitt 4,37 € mehr in der Stunde als Frauen“

„Männer verdienten 2018 im Durchschnitt 4,37 € mehr in der Stunde als Frauen“

17.02.2021

„Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.“
In der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 10.12.20 heißt es sodann weiter:
„Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer lag 2018 mit 21,70 Euro um 4,37 Euro höher als der für Frauen (17,33 Euro). Die Analyse zu ursächlichen Faktoren dieses Verdienstunterschieds zeigt, dass 71 % (bzw. 3,09 Euro) strukturbedingt sind. Dies lässt sich u.a. darauf zurückführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird (durchschnittlicher Effekt: 1,34 Euro) und sie seltener Führungspositionen erreichen (durchschnittlicher Effekt: 0,92 Euro), auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs (durchschnittlicher Effekt: 0.43 Euro).
Die verbleibenden 29 % (bzw. 1,28 Euro) des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen 2018 im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation pro Stunde 6 % weniger als Männer.“

Quelle: fpd 773

Frauenministerium will Unternehmen bei der Entgeltgleichheit beraten und begleiten

Frauenministerium will Unternehmen bei der Entgeltgleichheit beraten und begleiten

17.02.2021

Das Bundesfrauenministerium hat am 1. Dezember 2020 ein neues Programm „Entgeltgleichheit fördern. Unternehmen beraten, begleiten, stärken“ gestartet. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, „das Entgelttransparenzgesetz und das Gebot des gleichen Lohns für gleiche und gleichwertige Arbeit umzusetzen“. Als ein Teil des Programms sind regelmäßige „Unternehmensdialoge“ geplant, in denen sich die Unternehmen über praktische betriebliche Wege zu mehr Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern austauschen sollen. Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, erklärte auf der ersten Dialogveranstaltung in Berlin: „Wir unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, zu wagen, innerbetriebliche Entgeltstrukturen transparent zu machen, Entgeltgleichheit zu stärken und von den damit einhergehenden Vorteilen zu profitieren.“ Als Ziel des neuen Unternehmensprogramms nennt das Ministerium, mit den Unternehmen „Strategien für eine faire Bezahlung zu entwickeln und umzusetzen“. Die „individuelle Beratung und Unterstützung“ soll über eine Servicestelle erfolgen. Mit einem Wettbewerb, der in den Jahren 2021 und 2022 ausgeschrieben werden soll, werde Unternehmen die Chance eröffnet, ,,sich mit ihren Konzepten für Entgeltfreiheit zu bewerben und voneinander zu lernen“. https://www.entgeltgleichheit-fördern.de/

Quelle: fpd 773

„Wir fordern, dass der Staat Finanzmittel geschlechtergerecht Investiert“

„Wir fordern, dass der Staat Finanzmittel geschlechtergerecht Investiert“

17.02.2021

Kritik des Deutschen Frauenrats
„Wir fordern, dass der Staat Finanzmittel geschlechtergerecht investiert und Frauen und Männer gleichermaßen von ihnen profitieren.“ Dies verkündete die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Koppers, als Sprecherin der bundesdeutschen Frauenverbände in einer Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2021. Dort wird kritisch angemerkt: „Geschlechtergerechtigkeit war und ist bei den Planungen öffentlicher Ausgaben kein Kriterium. Auch Konjunkturprogrammeplant und bewertet die Bundesregierung nicht unter dem Aspekt, dass Frauen und Männer gleicher­ maßen von ihnen profitieren. Dabei wissen wir, dass staatliche Mittel unterschiedlich bei Frauen und Männern ankommen.
Die DF-Vorsitzende bemängelt, dass die aktuellen Konjunkturpakete aus Sicht der Frauen „an vielen Stellen geschlechterblind fördern“. Die Regierungen unterstützten in allen EU-Ländern „stärker männerdominierte Bereiche wie z.B. Landwirtschaft, Digital-, Energie-, Bau- und Verkehrswirtschaft und eben nicht Branchen wie Bildung, Gesundheit, Dienstleistung, Kunst, Kultur, die überwiegend weiblich dominiert und von der Krise besonders betroffen sind“.
Namens des DF fordert Koppers: „Gute Konjunkturpolitik muss vielmehr Gleichstellungspolitik als integralen Bestandteil von Wirtschafts- und Strukturpolitik verstehen. Dann würde sie die Arbeitsplätze von Frauen erhalten, ihre Kaufkraft stärken, die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf und die eigenständige Existenzsicherung von Frauen sicherstellen.“

Quelle: fpd 773

„In der Gesundheitswirtschaft sinkt der Frauenanteil in Führungspositionen“

„In der Gesundheitswirtschaft sinkt der Frauenanteil in Führungspositionen“

10.02.2021

„In der Gesundheitswirtschaft ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen binnen 5 Jahren von 33 auf 29 Prozent gesunken“, heißt es in der „WirtschaftsWoche“ (44/2020), belegt von den Daten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCooper (PwC) (Frankfurt/M.). In „Politik und Verwaltung (der Gesundheitswirtschaft) sei der Rückgang „besonders drastisch: die Frauenquote in Führungsjobs sei dort von 44 auf 31 Prozent zurückgegangen. Ein Ost-West-Gefälle bei den Frauenanteilen an Führungspositionen habe PwC bei den Kliniken ausgemacht. In Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern seien die Spitzenjobs in Kliniken zu 44 Prozent mit Frauen besetzt, in NRW und Rheinland-Pfalz zu 30 Prozent. Nur in der Pharma-Industrie sei der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder gestiegen: „von 5 auf 21 Prozent“.

Quelle: fpd 772