Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Wir sind noch da!“ – Frauennotruf bietet weiterhin Beratungsangebot an

„Wir sind noch da!“ – Frauennotruf bietet weiterhin Beratungsangebot an

02.02.2021

Trotz neuer Corona Beschlüsse und verschärften Kontaktregelungen ist der Frauennotruf Mainz für weitere Beratungsanfragen gewappnet: Die Telefonsprechzeiten sind weiterhin besetzt, die anonyme Onlineberatung bietet kurzfriste Hilfe, aber auch persönliche Beratungstermine können unter Hygienemaßnahmen stattfinden.
Mit der Verlängerung des Shutdowns bis zum 14. Februar gab es große Unsicherheiten darüber, inwieweit das Beratungsangebot der Frauennotrufe noch stattfindet. Auch der Frauennotruf Mainz hat Anfragen bekommen, ob Beratungen momentan überhaupt noch möglich seien. Mit einem Aufruf über das Instagram Profil der Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt konnten die Mitarbeiterinnen nun auf sich und ihr Beratungsangebot während des Shutdowns aufmerksam machen: „Wir sind noch da!“ ist auf dem Foto zu sehen, das vier Mitarbeiterinnen mit Mund-Nase-Bedeckungen und einer hochgehaltenen Botschaft zeigt.
Das Hygienekonzept des Frauennotrufs sieht vor, Beratungen nach Möglichkeit telefonisch oder schriftlich über die Onlineberatung durchzuführen. Aber auch für persönliche Termine gibt es Lösungen. „Wir haben unsere Maßnahmen so angepasst, dass wir die Betroffenen aber auch uns selbst gut schützen können, Z.B. durch ein Luftfiltersystem oder eine transparente Schutzwand zwischen der Beraterin und der Betroffenen. Die Rückmeldungen dazu sind sehr positiv und die Betroffenen sind darüber sehr dankbar!“ stellt Sabine Wollstädter, Mitarbeiterin des Frauennotrufs, fest. Ihre Kollegin Vanessa Kuschel weist darauf hin: „Viele Frauen haben derzeit keine Möglichkeit, sich mit vertrauten Personen auszutauschen oder ihren Aktivitäten und Routinen nachzugehen, die sie für ihre Entlastung brauchen. Die Onlineberatung stellt deshalb eine gute Möglichkeit dar, sich diesbezüglich an uns zu wenden und darüber auszutauschen.“ Erreichbar ist die Onlineberatung über www.onlineberatung-frauennotruf-mainz.de persönliche Termine können wie bisher telefonisch oder per Mail vereinbart werden.

Telefonsprechzeiten: Mo: 13-16h, Mi: 17-19h, Do: 9-12h
Telefon: 06131-221213 oder E-Mail: info@frauennotruf-mainz.de
Onlineberatung: www.onlineberatung-frauennotruf-mainz.de

Quelle: Pressemitteilung des Frauennotrufs Mainz e.V

Modellprojekt „Führen In Teilzeit“ In den obersten Bundesbehörden gestartet

Modellprojekt „Führen In Teilzeit“ In den obersten Bundesbehörden gestartet

26.01.2021

Das Bundesfrauenministerium hat am 08.12.2020 ein Modellprojekt „Führen in Teilzeit“ mit dem Ziel gestartet, die Teilzeittätigkeit in Führungsämtern der obersten Bundesbehörden als, „wichtige Säule für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu etablieren und Frauen sowie Männern „in Familienphasen den Anschluss an Führungspositionen zu ermöglichen“. Gegenwärtig, so hieß es in diesem Zusammenhang, sei „Führen in Teilzeit“ in den obersten Bundesbehörden noch die Ausnahme“.
Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßte die „Etablierung flexibler Führungsmodelle als wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“. „Frauen haben gegenüber Männern einen echten Wettbewerbsnachteil, wenn sie sich in sensiblen Phasen der familiären Verantwortung nicht auf eine Vollzeit-Führungsposition bewerben können oder wollen. Diesen Frauen wird durch das „Führen in Teilzeit“-Konzept die Möglichkeit gegeben, wichtige Karrierephasen und Phasen der erhöhten Familienverantwortung unter einen Hut zu bekommen“, so das Mitglied der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung, Michaela Neersen.

Quelle: fpd 773

„Plötzlich Quote“ – „überraschend hat sich die Regierung auf ein Gesetz geeinigt“

„Plötzlich Quote“ – „überraschend hat sich die Regierung auf ein Gesetz geeinigt“

26.01.2021

„Plötzlich Quote“ lautet der Titel eines „Spiegel“-Berichts vom 29. November (49/2020), in dem berichtet wird, dass sich die Regierung „überraschend“ auf ein Gesetz über Frauenquoten in Firmenvorständen geeinigt habe. Darin wird festgehalten, dass die Quote, insofern sie wie geplant bis 2022 umgesetzt werde, den Frauenanteil in den 100 größten börsennotierten Unternehmen nur von 10 auf 16 Prozent anheben würde. Das Magazin zitiert die Autorin einer Studie der Unternehmensberatung BCG mit der Feststellung: „Wir wären in zwei Jahren dort, wo Spanien und Portugal bereits heute sind. Damit kommt die Gleichstellung nicht weit genug voran‘.“ Durch dieses Gesetz würden aber voraussichtlich nur 29 Frauen in die Vorstände der 100 größten Firmen gelangen. Um die gleiche Anzahl wie die Männer zu erhalten, müssten es aber 175 sein.

Quelle: fpd 772

„Gleichstellung soll im Wahljahr 2021 ganz oben auf der politischen Agenda stehen“

„Gleichstellung soll im Wahljahr 2021 ganz oben auf der politischen Agenda stehen“

26.01.2021

„Themen wie Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik, Repräsentanz, Vereinbarkeit und Sorgearbeit, Gewalt sowie Strukturen für Gleichstellung stehen für fast alle der rund 60 Mitgliedsverbände des Deutschen Frauenrats aktuell im Vordergrund.“ Das verkündete der DF am 1. Dezember nach einer digitalen Versammlung der Vorsitzenden und Präsidentinnen seiner Mitgliedsverbände sowie des DF-Vorstands mit. Die Versammlung diente „strategisch zur Vorbereitung der Begleitung der Bundestagswahl 2021“. Außerdem wurde verkündet: „Große Einigkeit bestand darin, dass es dem DF 2020 gelungen ist, diese und weitere Themen zu setzen und trotz der widrigen Umstände erfolgreiche Lobbyarbeit im Sinne der Gleichstellung zu machen. Diesen Erfolg und den Schwung aus dem Treffen möchten wir gemeinsam mit ins neue und besondere Wahljahr 2021 nehmen und so mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass Gleichstellung ganz oben auf der politischen Agenda steht.“

Quelle: fpd 772

Beschluss des Ministerrats zur Empfehlung der Landesregierung zur Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten

Beschluss des Ministerrats zur Empfehlung der Landesregierung zur Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten

20.01.2021

Der Ministerrat hat am 17.11.2020 eine Empfehlung beschlossen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Gleichstellungsbeauftragte, die nach dem LGG bestellt sind, für ihre Tätigkeit freigestellt werden können. Diese Empfehlung des Landes ergeht auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 LGG und beinhaltet eine zeitliche Staffelung der Freistellung für die Gleichstellungsbeauftragten, die von der Anzahl der Beschäftigten in den Dienststellen abhängt.

Die Empfehlung können Sie als PDF auf unserer Seite finden.