Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Häusliche Gewalt in der Pandemie in allen sozialen Schichten stark angestiegen?“

Nach Mitteilung der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, legen erste Studien den Verdacht nahe, dass in der Covid-19-Pandemie „häusliche Gewalt stark angestiegen“ sei, „und zwar in allen sozialen Schichten“. Wörtlich: „Überproportional oft sind dabei Frauen betroffen. Das tatsächliche Ausmaß ist bisher zwar unklar, klar ist aber, dass die Betroffenen besseren Zugang zu Unterstützung und Schutz benötigen.“ Das Institut bekräftige deshalb seine Forderung, „die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt weit oben auf die politische Agenda zu setzen“. Die Istanbul-Konvention qualifiziere „geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung“. Deutschland habe zwar „bereits viele Schritte zur Umsetzung seiner Verpflichtungen aus der Konvention unternommen“, die Pandemie zeige aber, dass „Gleichberechtigung und der Schutz vor Gewalt“ weiter gestärkt werden müssten.

Quelle: fpd 784

Anrufe beim „Hilfetelefon für Frauen“ pandemiebedingt auf hohes Niveau gestiegen

Der vorgestellte „Jahresbericht 2020“ belegt einen Anstieg der Anrufe beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000 116 016). Die Leiterin der kostenfrei, anonym und vertraulich beratenden Einrichtung des Bundesfrauenministeriums, Petra Söchting, fasste die Kernergebnisse des Jahresberichts so zusammen: „Mit dem Corona-bedingten Lockdown sind die Beratungskontakte des Hilfetelefons ab Ende März 2020 deutlich angestiegen und seitdem auf einem hohen Niveau geblieben. Die Gespräche mit den Beraterinnen fanden um 20 Prozent häufiger zum Thema häusliche Gewalt statt. Akute Krisen und Verletzungen in akuten Gefährdungssituationen mehrten sich, so dass die Beratungen zeitintensiver waren und in vielen Fällen sofortige Hilfe über die Polizei oder Rettungskräfte organisiert werden musste.“

Quelle: fpd 783

„Zwei Vollzeitverdiener oder vollzeitnahe Teilzeit wären gesellschaftlich sinnvoller“

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht „Väter auf dem Weg in eine gleichmäßigere Arbeitsteilung“, ist aber mit der Entwicklung dennoch unzufrieden. In einer Stellungnahme heißt es: „Väter kümmern sich heute mehr um den Haushalt und um die Erziehung der Kinder als früher. Gleichzeitig ist das Modell, bei dem der Mann in Vollzeit und die Frau in Teilzeit oder in einem Minijob arbeitet, noch immer weit verbreitet. Ökonomisch sicherer und mit Blick auf den demografischen Wandel auch gesellschaftlich sinnvoller wären zwei Vollzeitverdiener oder Modelle vollzeitnaher Teilzeit – allerdings fehlen dafür oft die Voraussetzungen.“ Das IW verweist auf die hohen Scheidungsraten und die Tatsache, dass in einem Fünftel der Haushalte mit Kindern nur ein Elternteil lebe, Alleinerziehende aber „besonders armutsgefährdet“ seien. Zudem würden durch den Strukturwandel der Wirtschaft viele Qualifikationen entwertet, sodass „in vermeintlich stabilen Familien“ große ökonomische Risiken entständen, wenn der Alleinverdiener arbeitslos werde.

Quelle: fpd 783

Wirtschaftsforscher*innen empfehlen Attraktivitätsoffensiven für Erzieher*innenberuf

In einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) über das Belastungsempfinden und die Zufriedenheit von Erzieherinnen fühlen sich „8 von 10 Erzieherinnen in Deutschland durch ein als unangemessen empfundenes Gehalt belastet“. Bei „bis zu 3 von 4 Erzieherinnen“ seien Belastungsfaktoren „auch zu viel Zeitdruck und ein Mehr an Arbeit“. Weiter seien Erzieherinnen „mit Blick auf ihre Arbeit, ihr Einkommen und auch ihr Leben unzufriedener als Grundschullehrerinnen“ und bei der Gesundheit seien sie „auf das vergleichsweise geringe Zufriedenheitsniveau von Krankenpflegerinnen zurückgefallen“.
Vor dem Hintergrund der Studienergebnisse und des „weiter immens steigenden Bedarfs an pädagogischem Fachpersonal“, z. B. auch für die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder, empfehlen die Autor*innen, „Attraktivitätsoffensiven für den Erzieher*innenberuf auszubauen“. Auch eine „mitarbeiterorientierte Personalpolitik“ gehöre „weiter oben auf die Agenda“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: fpd 783

„Mehr geschlechtsspezifische Diversität in der Arbeitswelt bleibt eine Zukunftsvision“

Das Staatsinstitut für Familienforschung (ifb) der Universität Bamberg äußerte sich zur Frage nach dem Stand der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der heutigen Arbeitswelt. Anlass hierzu war der 9. Deutsche Diversity Tag, der am 18. Mai 2021 begangen wurde. In der Stellungnahme erklärt der ifb-Wissenschaftler Florian Schulz: „In den letzten Jahren hat sich die Zeit angeglichen, die Frauen und Männer für bezahlte und unbezahlte Arbeit verwenden. Frauen haben ihre Erwerbstätigkeit ausgeweitet und ihre Zeit für unbezahlte Arbeit reduziert. Gleichzeitig hat sich das Verhalten der Männer jedoch kaum verändert. So bleiben, trotz messbarem Wandel, die bekannten Geschlechterunterschiede bestehen. In Deutschland ist die Gesellschaft heute zwar deutlich liberaler eingestellt als früher, tut sich aber schwer damit, die Idee von Gleichstellung tatsächlich umzusetzen. Zudem zeigen die Entwicklungen im Zuge der Corona-Pandemie, dass sich traditionelle Muster eher verfestigen. Gleichstellung, und damit auch größere geschlechtsspezifische Diversität in der Arbeitswelt, ist nach wie vor eine Zukunftsvision.“

Quelle: fpd 782

Expertise für den dritten Gleichstellungsbericht

Die Geschäftsstelle des Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung stellte Ende April eine „Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ vor, die unter dem Titel „Covid-19, Gender und Digitalisierung“ erarbeitet wurde. Die Expertise, so heißt es, analysiere die Themenfelder des Gutachtens an der Schnittstelle zwischen Covid-19, Gender und Digitalisierung aus „intersektionaler Perspektive“ und informiere „über blinde Flecken der Pandemie“. Obwohl Covid-19 „die erste Pandemie der digitalisierten Gesellschaft“ sei, ständen „interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeiten, die das Zusammenspiel der drei Aspekte beleuchten, größtenteils noch aus“.

Das BMFSFJ wird mit den anderen Ressorts der Bundesregierung eine Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigenkommission („Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“) erstellen, die vom Bundeskabinett beschlossen werden muss. Gutachten und Stellungnahme bilden den Dritten Gleichstellungsbericht, der dem Bundestag zugeleitet und von diesem veröffentlicht werden wird.

Download der Expertise über https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/kontext/controllers/document.php/129.d/a/863ce4.pdf

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist zugänglich über https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/topic/73.gutachten.html

Quelle: fpd 782