Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Seminar am 11.07.2024: „Gleichstellungsbeauftragte: ‚Was darf sie? Was muss sie? Was darf sie nicht?‘“

Inhalt:
Die Aufgaben und Zuständigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und umfassend. Zusätzlich sind sie so verschieden und unterschiedlich wie die Arbeitsorte, an denen sie beschäftigt und aktiv tätig sind.
Diese Vielfalt zeigt sich vor allem beim Amtseintritt von Gleichstellungsbeauftragten. Es gibt zwar das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das die Grundlage der Aufgabenfelder bildet und bietet, allerdings geht die Fülle der Aufgaben vor Ort oft darüber hinaus und manchmal werden Zuständigkeiten übertragen, die mit der originären Arbeit nicht immer kompatibel sind.
Wird eine Gleichstellungsstelle erstmalig eingerichtet, gibt es für die neue Gleichstellungsbeauftragte meist keine
Möglichkeit zur Einarbeitung. Bei Wechseln finden in der Praxis aus Kostengründen eher selten überlappende Einarbeitungszeiten statt. Das bedeutet, dass in der Regel sowohl die Frauen, die eine Stelle neu aufbauen als auch „Nachfolgerinnen“ in ihren Aufgabenfeldern „ins kalte Wasser geworfen werden“. Sie müssen sich alleine mühsam und oft konfliktreich „freischwimmen“.
Dieses Seminar greift diese Problematiken auf und liefert Ansatzpunkte, Ideen, Gesetzliches, Vernetzungen, Fallstricke sowie die Themen rund um die Gleichstellung. Es liefert Hilfestellungen für einen gelingenden Neuanfang und das eingebunden in den Slogan: „Gleichstellungsbeauftragte: ‚Was darf sie? Was muss sie? Was darf sie nicht?‘“.

Es findet am 11.07.2024 von 09:30-16:30 Uhr statt. Referentin ist Marlene Isenmann-Emser, ehemalige
Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung Kaiserslautern.
Gerne können Sie sich bis zum 20.06.2024 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie im Programmheft auf unserer Seite Weiterbildung.

Seminar am 26.09.2024: Gendergerechte Beurteilung

Inhalt:
Führungskräfte beurteilen ihre Mitarbeitenden in vielen Verwaltungen und Unternehmen in regelmäßigen Abständen. Diese Beurteilungen beziehen sich auf die Leistungen und häufig auch auf die Kompetenzen der Mitarbeitenden. In diesem Seminar sollen die Beurteilungen unter einer Gender-Perspektive betrachtet werden. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Objektivität derartiger Beurteilungen stets eingeschränkt ist. Für Gleichstellungsbeauftragte stellt sich die Aufgabe, mögliche Einfallstore für geschlechtsdiskriminierendes Beurteilungsverhalten frühzeitig zu erkennen, Führungskräfte hierfür zu sensibilisieren und sich bei der Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens einzubringen.

Inhalte der Veranstaltung sind:

  • Ziele von Personalbeurteilungen
  • Arten von Personalbeurteilungen und ihr Diskriminierungspotential
  • Die Subjektivität im Beurteilungsprozess
  • Beurteilungstäuschungen, Beurteilungsverzerrungen und Beurteilungsversagen
  • Beurteilungskriterien geschlechtsneutral formulieren
  • Mögliche Gründe für die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten
  • Ansatzpunkte für Gleichstellungsbeauftragte im Beurteilungsverfahren

Es findet am 26.09.2024 von 09:30-16:30 Uhr statt. Referent ist Prof. Dr. Frank Dulisch a. D., Hochschule
für Polizei und Verwaltung NRW.
Gerne können Sie sich bis zum 05.09.2024 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie im Programmheft auf unserer Seite Weiterbildung.