Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Alleinerziehende sind die am stärksten von Armut betroffene Familienform“

Die Bertelsmann-Stiftung weist in einem sog. „Factsheet zu der sozialen Lage von Alleinerziehenden in Deutschland“ darauf hin, dass „Alleinerziehende seit Jahren unverändert die am stärksten von Armut betroffene Familienform [sind]“. Demnach gelten 41 Prozent der 1,7 Mio. alleinerziehenden Familien mit minderjährigen Kindern, darunter 1,4 Mio. alleinerziehende Mütter, hierzulande als armutsgefährdet. Dabei sind alleinerziehende Mütter deutlich häufiger von Armut betroffen als alleinerziehende Väter. Zudem beziehen sie dreimal häufiger SGB II-Leistungen. Weiter belegt das Faktenblatt, das schon vor einer Trennung gelebte Betreuungsmodelle auch nach einer Trennung prägend sind. Bspw. trägt ein großer Teil der alleinerziehenden Mütter die Allein- bzw. Hauptverantwortung für ihre Kinder. „Die Folgen der aktuell nach wie vor von den meisten Eltern gelebten familiären Arbeitsteilung (meistens Vater Vollzeit erwerbstätig, Mutter Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit und große Teile der Care-Arbeit) tragen insbesondere nach einer Trennung überwiegend die Mütter: Sie sind als Alleinerziehende verstärkt von Armut betroffen, haben geringere Lebenserwerbseinkommen und ihnen droht Altersarmut“, so das Factsheet, das auf Daten des Statistischen Bundesamtes basiert.
Laut der Bertelsmann-Stiftung sind alleinerziehenden Mütter (71,4 Prozent) und Väter (87,1 Prozent) etwas seltener erwerbstätig als Mütter (77 Prozent) und Väter (93 Prozent) in Paarfamilien. Allerdings sind alleinerziehende Mütter (41,4 Prozent) deutlich häufiger in Vollzeit erwerbstätig als Mütter in Paarfamilien (31,1 Prozent).

Factsheet: www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/alleinerziehende-factsheet-2024

Quelle: fpd 857

„Mit Blick auf geschlechtsspezifische Unterschiede sind Minijobs ‚heikel‘“

Das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), basierend auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) lautet: „Kurzarbeit in der Corona-Pandemie hat geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt nicht verstärkt“. Frauen, die während Corona häufiger in Kurzarbeit mussten, als in früheren Krisen „erlebten auch im Vergleich zu Männern keine größeren Einschnitte in ihre Erwerbsbiografie“, resümiert DIW-Studienautorin Katharina Wrohlich. Da Kurzarbeit jedoch nur bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten möglich sei, seien andere Beschäftigte während Corona deutlich schlechter weggekommen. Das gelte z. B. für Personen mit Minijobs, unter denen viele Frauen besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen gewesen seien. Nicht nur hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit, sondern auch mit Blick auf geschlechtsspezifische Unterschiede wie den Gender Pay Gap und den Gender Care Gap seien Minijobs „heikel“, so die Studienautorin. Daher „wäre es insgesamt ratsam, Minijobs so zu reformieren, dass es weniger davon gibt und stattdessen mehr Frauen in regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind“.

Quelle: fpd 857

„Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen hängt auch von der Bildung der Eltern ab“

Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete: „Wie stark Kinder und Jugendliche von Armut bedroht sind, hängt auch von der Bildung ihrer Eltern ab“. Demnach habe die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigeren Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, 2023 in Deutschland bei 36,8 Prozent gelegen. „Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss waren 14,3 Prozent armutsgefährdet. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen bspw. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium, waren nur 5,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht“, so Destatis.

Quelle: fpd 859

„Es besteht nach wie vor Geschlechterungleichheit im Unternehmertum“

Die „Falling Walls Foundation“ Berlin meldet: „Es besteht nach wie vor Geschlechterungleichheit im Unternehmertum. Darüber hinaus ist das unternehmerische Know-how in der Wissenschaft gering. Wenn sich diese beiden Trends vereinen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen aus der Wissenschaft ein Start-up gründen, niedrig“. Gefördert vom Bundesbildungsministerium will die Foundation daher, mithilfe des Projekts „Young Entrepreneurs in Science“, Frauen aus der Wissenschaft durch kostenlose Workshops ermutigen, ihr Potenzial als „Sciencepreneurs“ zu nutzen und sie für Unternehmertum sensibilisieren. Fast 60 Prozent der Workshop-Teilnehmerinnen gäben im Anschluss an, „die Gründung eines eigenen Unternehmens in Betracht zu ziehen“. Zudem habe die Beteiligung von Frauen an Unternehmensgründungs-Workshops der Foundation im Laufe der Jahre zugenommen und 2023 insgesamt 60 Prozent erreicht.

Quelle: fpd 857

Betreuungspflichten sind Hauptgrund für die Inaktivität von Frauen am Arbeitsmarkt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte mit: „Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 Prozent der 3,2 Mio. Menschen in Deutschland in ‚Stiller Reserve‘“. Die sog. „Stille Reserve“ umfasse 15- bis 74- jährige Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen, so Destatis. Unterteilt in Gruppen habe der Frauenanteil der „Stillen Reserve“ bei je 52 Prozent in Gruppe A (Personen, die z. B. aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig keine Arbeit aufnehmen können) und in Gruppe B (Personen die aktuell keine Arbeit suchen, weil sie z. B. glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können) gelegen. In Gruppe C (Personen, die weder Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern) habe der Frauenanteil mit 61 Prozent jedoch deutlich überwogen. Betreuungspflichten seien Hauptgrund für die Inaktivität am Arbeitsmarkt von 32 Prozent der Frauen gegenüber nur 4 Prozent der Männer der 25- bis 59-Jährigen der „Stillen Reserve“.

Quelle: fpd 856, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_192_13.html

Frauen arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit als Männer

Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete: „Frauen arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit als Männer“. Während 2023 jede zweite Frau (50 Prozent) einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen sei, habe die Teilzeitquote bei Männern mit 13 Prozent deutlich darunter gelegen. Laut der Auswertungen, auf Basis des Mikrozensus, führt bei Frauen vor allem die Geburt eines Kindes zu einer Reduktion der Arbeitszeit. 2023 seien demnach 67 Prozent aller Mütter gegenüber 9 Prozent der Väter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen. Bei beschäftigten Frauen ohne Kinder habe die Teilzeitquote dagegen bei 39 Prozent und bei Männern bei 16 Prozent gelegen. Auch bei den Gründen für Teilzeitbeschäftigung gebe es große Geschlechterunterschiede. So hätten 27 Prozent aller teilzeitbeschäftigten Frauen, aber nur 6 Prozent der Männer die Betreuung von Kindern als Grund für die reduzierte Arbeitszeit angegeben. Der Unterschied bleibe auch bestehen, wenn man nur teilzeitbeschäftigte Eltern betrachte. „Während 63 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern die Betreuung von Kindern als Grund für ihre Teilzeitarbeit angaben, waren es bei Vätern lediglich 29 Prozent“, so Destatis. Aus- oder Fortbildung bzw. Studium sei für 24 Prozent der Männer, aber nur für 8 Prozent der Frauen ursächlich für Teilzeitbeschäftigung. Auf eigenen Wunsch, ohne Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Verpflichtungen, arbeiten 29 Prozent der Frauen und 23 Prozent der Männer in Teilzeit.

Quelle: fpd 853, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_N017_13.html