Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der „Gender Lifetime Earnings Gap“ ist aufschlussreicher als der „Gender Pay Gap“

zur Übersicht

Der „Gender Lifetime Earnings Gap“ ist aufschlussreicher als der „Gender Pay Gap“

12.05.2020

Der „Gender Pay Gap“, der 2019 für Gesamtdeutschland bei 20% gelegen habe, könne „die Ungleichheit, die sich im Laufe eines gesamten Erwerbslebens zwischen Frauen und Männern aufbaut, nicht abbilden“, da er lediglich die Lücke in den Bruttostundenlöhnen erfasse. Hierauf hat Manuela Barisic, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, hingewiesen. Als „derzeit geltende Messgröße“ verschleiere der Gender Pay Gap sogar, „wie groß die Kluft zwischen Mann und Frau beim Einkommen tatsächlich ist“, nämlich „45% in West- und 40% in Ostdeutschland“. Die Politik sollte künftig stärker die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt im Lebenslauf betrachten. Der die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen darstellende „Gender Lifetime Earnings Gap“ müsse auch für die Politik „ein relevantes Maß“ sein. Darüber hinaus sei die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen auch ein Vorbote der „Geschlechterlücke in den Rentenansprüchen“, so Barisic.

Quelle: fpd 756

„Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20 Prozent weniger verdient als Männer“

zur Übersicht

„Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20 Prozent weniger verdient als Männer“

06.05.2020

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte im März mit, dass „Frauen im Jahr 2019 in Deutschland 20 Prozent weniger verdient [haben] als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1 Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren.“ Frauen, so hieß es ergänzend, hätten durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger verdient als Männer, die auf 22,16 Euro gekommen seien. Im Vorjahr 2018 habe die Differenz 4,51 Euro betragen. Weiter ermittelte Destatis, dass der unbereinigte Gender Pay Gap nach wie vor in Ostdeutschland viel geringer ausfalle als in Westdeutschland.

Quelle: fpd 756

„Frauen dürfen nicht die Hauptnotleidenden der Coronavirus-Pandemie werden“

zur Übersicht

„Frauen dürfen nicht die Hauptnotleidenden der Coronavirus-Pandemie werden“

06.05.2020

Der Deutschen Frauenrat (DF) veröffentlichte im März 2020 einen Appell angesichts der weltweiten Ausbreitung Coronavirus-Pandemie:
„Die Lage ist sehr ernst und für Frauen in vielerlei Hinsicht herausfordernd. Sind es doch mehrheitlich Frauen, die in systemrelevanten Berufen, wie in der Pflege, in der Erziehung und im Einzelhandel, arbeiten. Ihre Arbeitsbedingungen haben sich verschlechtert, bei unverändert schlechter Bezahlung. Gleichzeitig stehen viele Familien aktuell vor der großen Herausforderung, das Zusammenleben mit Kindern, die nicht in die Kita und Schule gehen können, zu organisieren. Auch hier sind Frauen in einer ganz besonderen Belastungssituation. Denn die meisten stemmen nach wie vor den größten Teil der Sorgearbeit. Zu all dem wachsen die Befürchtungen, dass in anhaltender Isolierung und Quarantäne Zuhause die Gewalt in Familien und Partnerschaft massiv ansteigen wird.“
Der DF, als größte Frauenlobby Deutschlands, sieht sich in der Verantwortung, die Interessen von Frauen, auch und insbesondere in dieser angespannten Zeit, zu vertreten. „Wir werden uns intensiv mit der momentanen Krisensituation und ihren besonderen Auswirkungen auf Frauen befassen. Und wir fordern angemessene politische Maßnahmen, die verhindern, dass Frauen die Hauptnotleidenden dieser Pandemie werden – und es dauerhaft bleiben. Wir wollen den Finger in die Wunde legen und Forderungen laut machen, wenn sich die Gesellschaft verändert.“

Quelle: fpd 756

Nur jeder vierte Unternehmensnachfolger ist eine Unternehmensnachfolgerin

zur Übersicht

Nur jeder vierte Unternehmensnachfolger ist eine Unternehmensnachfolgerin

27.02.2020

Die „Nachfolge“ ist nach Ansicht des Verbands deutscher Unternehmerinnen (VdU) „eines der dringlichsten Themen unserer Zeit“. Der Verband am 16. Januar dazu: „Bis Ende 2020 stehen bundesweit rund 227.000 mittelständische Betriebe vor der Herausforderung der Unternehmensübergabe. Frauen treten leider immer noch seltener die Nachfolge an als Männer – nur ein Viertel von ihnen ist weiblich.“
Mit der Verleihung des „Next Generation Award“ will der VdU deshalb „außergewöhnliche Frauen auszeichnen, die diesen Schritt als familieninterne und – externe Nachfolgerinnen gegangen sind und anderen Mut machen“.

Quelle: fpd 752

Nur jedes elfte Vorstandsmitglied eines Dax-Unternehmens ist weiblich

zur Übersicht

Nur jedes elfte Vorstandsmitglied eines Dax-Unternehmens ist weiblich

27.02.2020

In den 160 börsennotierten Unternehmen in Deutschland ist nur jedes elfte Vorstandsmitglied weiblich. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der Unternehmensberatungs- und Prüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY). Die Studie ermittelte 633 männliche und 64 weibliche Vorstandsmitglieder und fand heraus, dass in zwei von drei der 160 Unternehmensvorstände (66 Prozent) nur Männer tätig sind. Männer dominieren diese Entscheidungsgremien weiterhin beträchtlich. Trotzdem ist ein langsamer Anstieg weiblicher Vorstandmitglieder erkennbar. Der Frauenanteil in den Topetagen der deutschen börsennotierten Unternehmen (in DAX-30, M-DAX und S-DAX), der 2015 bei 5 Prozent gelegen habe, sei auf jetzt immerhin 9,2 Prozent angestiegen. Die Untersuchung zwischen großen, mittelgroßen und kleineren Unternehmen hat „erhebliche Unterschiede“ registriert. Während in 77 Prozent der DAX-30-Konzerne mindestens ein Vorstandsmitglied weiblich ist, ist dies bei den M-DAX-Konzernen nur in 28 Prozent und bei den S-DAX-Unternehmen nur in 20 Prozent der Fall.

Quelle: fpd 751, Erhebung der Unternehmensberatungs- und Prüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY)

„Bei Vorständen ab vier Mitgliedern muss mindestens eine Frau dabei sein“

zur Übersicht

„Bei Vorständen ab vier Mitgliedern muss mindestens eine Frau dabei sein“

20.02.2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte am 17. Januar in der „WirtschaftsWoche“, weil die Politik „zu gutgläubig“ gewesen sei und von den Unternehmen lediglich verlangt habe, „eine Zielgröße zu definieren, eine Quote, die sie anpeilen“, hätten es nur so wenige Frauen in die Vorstände von Unternehmen geschafft. Das Ergebnis dieser Gutgläubigkeit sei, dass sieben von zehn Unternehmen die „Zielgröße null“ definiert hätten. Sie fügt hinzu: „Ich finde, wir müssen strengere Vorgaben machen, damit Bewegung n die Sache kommt.“ Auf die Frage, was sie vorschlage, sagte Lambrecht: „Ich könnte mir als Lösung vorstellen, dass bei wirklich großen Unternehmen mit vier und mehr Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein muss.“ Zur Behandlung von Firmen mit weniger als vier Vorständen sagte sie: „Je kleiner das Gremium desto intensiver würde der Staat mit einer Quote ins operative Geschäft eingreifen. Das ist nicht unser Anliegen. Mir ist vor allem das Signal wichtig: Schaut her, bei den Aufsichtsräten hat es funktioniert – jetzt klappt es auch bei den Vorständen.“

Quelle: fpd 751