Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauen pflegen nicht nur häufiger als Männer, sondern auch mit größerem Zeitaufwand“

Der aktuelle „Deutsche Alterssurvey (DEAS)“, den das Bundesfamilienministerium vorgestellt hat, ergab, dass „insbesondere zu Beginn der Pandemie 2020 mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter Unterstützung und Pflege für andere übernommen [haben] als noch 2017. Im Winter 2020/21 lag die Beteiligung an Unterstützung und Pflege wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie.“ Der Bericht belegt, „dass Frauen nicht nur häufiger unterstützen und pflegen, sondern auch mit größerem Zeitaufwand. Im Winter 2020/21 brachten sie dafür insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei Männern auf. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche für Pflegeaufgaben aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen 7,6 Stunden pro Woche“.

Die Daten des DEAS stammen von Personen im erwerbsfähigen Alter von 46 bis 65 Jahren. Er basiert auf einer repräsentativen Befragung von Personen in der 2. Lebenshälfte. Die Studie steht online zur Verfügung unter https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA-Aktuell_02_2022_Pflege-und-Erwerbsarbeit.pdf

Quelle: fpd 811

Deutlich mehr Frauen als vor 20 Jahren leben von eigener Erwerbstätigkeit

Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass deutlich mehr Frauen als vor 20 Jahren inzwischen von eigener Erwerbstätigkeit leben. Im Jahr 2000 lebten rund 63 Prozent der 18- bis 64- jährigen Bevölkerung überwiegend von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit, dies seien rund 10 Prozentpunkte weniger als 2021 gewesen. Destatis wörtlich: „Dabei bezogen in dieser Altersgruppe 52 Prozent der Frauen und 74 Prozent der Männer im Jahr 2000 die Mittel für ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei den Männern um 5 Prozentpunkte und bei den Frauen um gut 13 Prozentpunkte höher als im Jahr 2000. Im Vergleich der Jahre 2000 und 2021 hat sich der Anteil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Einkünfte von Angehörigen beziehen, von 30 Prozent auf 24 Prozent verringert. Dabei ist der Anteil im Jahr 2021 bei den Frauen knapp 10 Prozentpunkte und bei den Männern 2 Prozentpunkte kleiner als vor gut 20 Jahren.“
Quelle: fpd 811

Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte jetzt mit Bundesmitteln

Das Bundesfrauenministerium setzt Bundesmittel ein (bis Ende 2022 und bis zum Anlaufen eines ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums), damit das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte, das nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auslaufen sollte, weitergeführt werden kann. Aktuell profitieren insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine von diesem Programm. „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination von mehrmonatigem Coaching und speziellen Frauenkursen individuell in eine Beschäftigung. Die rund 80 Kontaktstellen hätten seit 2015 „rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet“, so das Ministerium.
Info: www.starkimberuf.de
Quelle: fpd 811

„Große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und Strategien gegen Diskriminierung“

Eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beim Institut für Mittelstandsforschung (Bonn) und „pro diversity“ in Auftrag gegeben hat, habe folgendes als „zentrales Ergebnis“: „16 Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und bei Strategien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.“ Es habe sich u.a. gezeigt, dass die Unternehmensgröße eine wichtige Rolle spiele. Während große Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen sich meist gut aufgestellt präsentierten, bestehe bei kleinen Unternehmen und kleineren Organisationen des dritten Sektors oft noch Verbesserungspotenzial. Zu den Empfehlungen der Autor*innen gehören „eine stärker auf Zielgruppen orientierte Ansprache“ und auch die „Einrichtung von AGG-Beschwerdestellen“.
Quelle: fpd 810

„Viele Betriebe missachten die Rechte schwangerer Frauen auf Mutterschutz“

Eine Studie des DGB über das „Ausmaß an Rechtsverletzungen in deutschen Unternehmen und die Folgen für lohnabhängige Frauen“ kommt zu folgendem Ergebnis: „Rechte von Schwangeren werden in vielen Betrieben missachtet, Arbeitsschutz und Pausenregelungen für Schwangere werden von vielen Arbeitgebern nicht eingehalten. Stillzeiten für Mütter kaum ermöglicht.“ Die Studie basiert auf der Online-Befragung von 1.193 Müttern. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gab an, während der Schwangerschaft wiederholt Mehrarbeit über die vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus geleistet zu haben. Auch hätten mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) die Tageshöchstarbeitszeit von 8,5 Arbeitsstunden überschritten. In der DGB-Studie wird auch auf berufliche Nachteile nach der Schwangerschaft hingewiesen: „Zwei Drittel von ihnen beklagten, die Schwangerschaft habe ihre berufliche Weiterentwicklung verzögert oder blockiert, bei fast der Hälfte von ihnen hätten sich anstehende Karriereschritte verzögert oder seien vollständig blockiert worden.“
Elke Hannack, stv. DGB-Vorsitzende, dazu: Die Unternehmen müssten „endlich lernen, Schwangerschaft und Geburt als selbstverständlichen Teil in den Berufsbiografien ihrer Beschäftigten zu akzeptieren“. Diese Lebensphase müsse von allen Akteur*innen „wohlwollend begleitet und unterstützt werden“. Den gesetzlichen Rahmen dafür biete das Mutterschutzgesetz.
Quelle: fpd 809

Kurzmeldung zum Thema „Elterngeld“

Der Väteranteil beim Elterngeld wurde für das Jahr 2021 mit 25,3 Prozent ermittelt. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils der Väter hat sich damit fortgesetzt (2015 = 20,9 Prozent). Für 2020 waren 24,8 Prozent ermittelt worden. Das Statistische Bundesamt erläuterte, dass der Väteranteil den Anteil männlicher Bezieher an allen Elterngeldbezügen angibt. Er würde also genau 50 Prozent betragen müssen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.
Quelle: fpd 809