Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Frauen beziehen nach wie vor wesentlich länger Elterngeld als Männer

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte mit, dass Frauen mit durchschnittlich 14,6 Monaten nach wie vor wesentlich länger Elterngeld als Väter mit 3,6 Monaten beziehen. Insgesamt hätten im Jahr 2022 knapp 1,4 Mio. Frauen und 482.000 Männer in Deutschland Elterngeld erhalten, was ein Minus von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeute. Wie Destatis weiter mitteilte, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug in 2022 um 2,1 Prozent (10.000) gegenüber 2021 erhöht. Dagegen sei die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 2,3 Prozent (32.800) gesunken. Damit habe sich der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils an Elterngeldbeziehenden von 20,9 Prozent in 2015 auf 26,1 Prozent in 2022 fortgesetzt. Spitzenreiter im Ländervergleich sei Sachsen mit einem Väteranteil von 30,2 Prozent, Schlusslicht das Saarland mit 20,8 Prozent.
Quelle: fpd 828

Ältere Frauen kommen im Marketing deutscher Marken und Unternehmen kaum vor

In der Studie „VisualGPS“ der Plattform „iStock“, die visuelle Inhalte anbietet, mit der u. a. Unternehmen ihre Botschaften an Verbraucher bringen können, heißt es: „Ältere Frauen kommen in Bildern und Marketingmaterialien deutscher Marken und Unternehmen fast nicht vor.“ Konkret zeige die Recherche, dass auf nur 11 Prozent der von deutschen Marken und Unternehmen heruntergeladenen „Top-Visuals“, Frauen im Alter von 60+ abgebildet seien. Am häufigsten als „eher eingeschränkte Stereotypen im Gesundheitswesen“ und „dreimal häufiger mit einer Pflegekraft als mit einem Kollegen“. Auch bei der Auswahl von Material, das „weibliche Führungspersönlichkeiten“ in der Unternehmenswelt repräsentieren solle, werde sich eher für jüngere Frauen entschieden, während „reife Frauen am Rande“ stünden. Laut „VisualGPS“ ist das Alter, aufgrund dessen sich 19 Prozent der weiblichen Babyboomer diskriminiert fühlen, das (nach Körperform und -größe) am häufigsten erlebte Vorurteil älterer Frauen.
Quelle: fpd 827

„Gender Hours Gap“ und „Gender Employment Gap“ – Erfolge bei der Suche nach neuen Gaps

Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet Erfolge bei der Suche nach neuen Gender Gaps. Als neuer Indikator sei ein „Gender Gap Arbeitsmarkt“ eingeführt worden, so das Destatis. Dieser erweitere „den Blickwinkel auf Verdienstungleichheit“. Der Gender Gap Arbeitsmarkt berücksichtige „Unterschiede in Bruttostundenverdiensten, Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern“.

Wörtlich heißt es dazu in den Erläuterungen des Bundesamtes: „Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Verdienstungleichheit begrenzt sich jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste. Nicht am Erwerbsleben teilzunehmen oder in Teilzeit zu arbeiten, birgt mittel- bis langfristige Verdienstfolgen. Der ‚Gender Gap Arbeitsmarkt‘ als neuer Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet mehrere Dimensionen: Neben der Verdienstlücke pro Stunde macht er Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap) sichtbar. Der Gender Gap Arbeitsmarkt lag im Jahr 2022 bei 39 Prozent.
Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2022 bei 18 Prozent, das heißt Frauen verdienten 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Hiervon können 11 Prozentpunkte durch in der Verdiensterhebung vorhandene lohnbestimmende Merkmale, wie zum Beispiel Beruf und Branche sowie Beschäftigungsumfang, erklärt werden. Der verbliebene Rest von 7 Prozent (bereinigter Gender Pay Gap) lässt sich hingegen dadurch nicht erklären. Es ist davon auszugehen, dass dieser Wert geringer ausfallen würde, wenn weitere lohnbestimmende Merkmale für die Ursachenanalyse zur Verfügung stünden.
‚Gender Gap Arbeitsmarkt‘ zeigt, dass Frauen weniger pro Stunde verdienen, häufiger in Teilzeit arbeiten und seltener überhaupt am Erwerbsleben teilnehmen. Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist die hohe Teilzeitquote von Frauen. Während Männer im Monat 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 121 Stunden. Damit brachten Frauen 18 Prozent weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap). Ab dem durchschnittlichen Alter bei der Geburt des ersten Kindes (bei Müt­ tern: 30,5 Jahre) stieg der Gender Hours Gap mit zunehmendem Alter nahezu stetig an: Während Frauen häufig ihre Arbeitszeit reduzierten, weiteten viele Männer ihre Arbeitszeit aus. Am höchsten fällt der Gender Hours Gap bei Personen im Alter zwischen 39 und 41 Jahren mit 23 Prozent aus.
Die neue Größe: „Gender Gap Arbeitsmarkt“
Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit liegen aus dem Jahr 2021 vor: 72,1 Prozent aller Frauen gingen einer bezahlten Arbeit nach und 79,4 Prozent aller Männer. Diesen Unterschied in den Erwerbstätigenquoten misst der Gender Employment Gap. 2022 lag er bei 9 Prozent.
Der Gender Gap Arbeitsmarkt (2022: 39 Prozent) vereint nun diese drei Gender Gaps (Gender Pay Gap, Gender Hours Gap und Gender Employment Gap). Es fließen also drei Größen in die Berechnung des Indikators ein: Bruttostundenverdienste, bezahlte Arbeitsstunden und Erwerbstätigenquoten. Als erweiterter Indikator für Verdienstungleichheit beleuchtet er die Verdienst- und Beschäftigungssituation von Frauen und Männern von verschiedenen Seiten. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Die einzelnen Gaps geben dabei Aufschluss über strukturelle Ursachen von Verdienstungleichheit.“

Quelle: fpd 827

„Klare Job- und Grading-Strukturen bewirken eine geschlechtergerechtere Entlohnung“

In einer Mitteilung der internationalen Unternehmensberatungsgesellschaft Mercer Deutschland GmbH (Frankfurt/M.) heißt es: „In Deutschland verdienten Frauen im Jahr 2022 im Schnitt wie in den vorherigen Jahren 18 Prozent weniger als Männer. Dass sich der Gender Pay Gap nicht weiter reduziert, führt auch dazu, dass Deutschland im Vergleich zum EU-Durchschnitt (13 Prozent) weiterhin zu den Mitgliedsstaaten mit der größten Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern gehört.“ Eine Mercer-Analyse der Gehaltsstrukturen zeige, dass Unternehmen mit „klaren Job- und Grading-Strukturen“ einen niedrigeren Gender Pay Gap aufweisen und klar gegliederte Betriebs-Hierarchien sich „positiv auf eine gerechtere Vergütung auswirken“. Dort liege „der durchschnittliche Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern mit 10,2 Prozent deutlich unter dem deutschen und europäischen Schnitt. Vera Reuland, Senior Marketing Specialist Germany & Austria bei Mercer, dazu wörtlich: „Der Großteil (7,3 Prozent) des durchschnittlichen Gehaltsunterschieds kann auf Basis von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Job und Familie erklärt werden. Damit bleibt ein Rest von 2,9 Prozent, der nicht erklärt werden kann (im Vergleich zu 7 Prozent gesamtwirtschaftlich).“
Quelle: fpd 827

Wormser Frauen-Stipendienprogramm geht in die zweite Runde

Den Schritt in die Selbständigkeit wagen: Das ist für viele ein ferner Traum. Allerdings realisieren sich diesen Traum nach wie vor mehr Männer als Frauen. Wer ein Unternehmen gründet, ist in Deutschland in 75 Prozent der Fälle männlich. Durch diese Unterrepräsentanz von Frauen gehen enorme Potenziale verloren.
Die Stadt Worms möchte daran etwas ändern.
Die Wormser Gleichstellungsstelle mit Unterstützung der Wormser Wirtschaftsförderungsgesellschaft (wfg) vergibt deshalb ab sofort Plätze für eine zweite Förderrunde. Die Stipendiatinnen erhalten bis zu sechs Monate zweimal wöchentlich einen flex desk Arbeitsplatz im Wormser Co Working Space c/o buero in bester Innenstadtlage. Daneben profitieren die Teilnehmerinnen von individuellem Coaching von einer erfahrenen Gründerin der Kommunikations- und Beratungsagentur Plan W. Für die Seminare „Einführung in die Selbständigkeit für Frauen“ und „Businessplanworkshop für Frauen“ an der Wormser Volkshochschule sind bereits Plätze für die Stipendiatinnen vorreserviert.

Weitere Informationen und Kontakt:
Wormser Gleichstellungsstelle
Tel.:(0 62 41) 8 53 – 74 00
E-Mail: Gleichstellungsstelle[at]worms.de

Quelle: https://www.worms.de/neu-de/aktuelles/meldungen/2023-03-16-13-55-07.php

„Frauen erfüllen seltener die Voraussetzungen bei der unbefristeten Niederlassung“

Im Magazin „IAB-Forum“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) steht, „Frauen erfüllen seltener als Männer die Voraussetzungen bei der unbefristeten Niederlassung“, bezogen auf das 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz, das die sogenannte „Niederlassungserlaubnis“ regelt. Das Gesetz schreibe u. a. vor, dass „Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Sprachkompetenz in Deutsch nachweisen und ihren Lebensunterhalt weitgehend eigenständig sichern müssen“, um einen „unbefristeten Aufenthaltstitel“ zu erlangen, der Voraussetzung für eine Einbürgerung sei. Laut IAB „ist diese Regelung insbesondere für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig“, wie eine Befragung aus dem Jahr 2020 beweise. Bei dieser hätten nur 50 Prozent der Frauen mit Kindern und 58 Prozent der Frauen ohne Kinder gegenüber 71 Prozent der Männer mit Kindern und 70 Prozent der Männer ohne Kinder angegeben, einen Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, durch den man für die „Niederlassung“ geforderte Kenntnisse erwerben könne, erfolgreich abgeschlossen zu haben. Über die geforderte Deutschkompetenz verfügten nur 17 Prozent der potenziell betroffenen Frauen mit minderjährigen Kindern im Haushalt und 23 Prozent der Frauen ohne Kinder gegenüber 27 Prozent der Männer mit Kindern und 32 Prozent der Männer ohne Kinder. Zudem seien 38 Prozent der betroffenen Männer, aber nur 10 Prozent der Frauen 2020 erwerbstätig gewesen; besonders selten verheiratete Mütter mit 7 Prozent. Da verheiratete Frauen aber den für die „Niederlassung“ erforderlichen „eigenständig gesichertem Lebensunterhalt“ über ihren erwerbstätigen Ehemann nachweisen könnten, sei für unverheiratete Frauen die Chance auf „unbefristete Niederlassung“ deutlich geringer, heißt es vom IAB, das dazu rät, über eine „rechtliche Härtefallregelung“ nachzudenken, die Ausländerbehörden Entscheidungsspielräume eröffne, „um besondere Lebensumstände weiblicher Flüchtlinge, wie den Verlust des Partners oder die alleinige Sorge um Kinder berücksichtigen zu können“.

Weitere Informationen: www.iab-forum.de/gender-gap-bei-der-unbefristeten-niederlassung-gefluechteter-frauen-erfuellen-seltener-die-voraussetzungen-als-maenner/

Quelle: fpd 825