Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Der Frauenanteil an den Firmengründungen in Deutschland hat 42 Prozent erreicht“

Nach Mitteilung der staatlichen Förderbank KfW ist die Gründungstätigkeit in Deutschland „nach dem Corona-Knick wieder auf das Vorkrisenniveau gestiegen“. Der aktuelle KfW-Gründungsmonitor weist aus, dass sich 2021 607.000 Personen beruflich selbstständig gemacht haben, 70.000 (13 Prozent) mehr als 2020. Überdurchschnittlich gestiegen sei die Zahl der Gründerinnen, die sich zuvor drei Jahre lang kaum verändert habe. Wörtlich: „So setzten 2021 257.000 Frauen eine Existenzgründung um (+52.000 / +25 Prozent). Die Zahl der Gründer legte auf 350.000 zu (+18.000 / +5 Prozent). Der Gründerinnenanteil hat sich somit auf 42 Prozent erhöht (2020: 38 Prozent). Insbesondere jüngere Frauen trugen dazu bei. Der Anteil der unter 30-jährigen Frauen unter den Existenzgründerinnen ist im Jahresvergleich von 28 auf 37 Prozent gestiegen. Auch bei den Männern liegt der Anteil unter 30-jähriger Gründer zuletzt bei 37 Prozent – wobei hier der Anstieg nicht ganz so stark ist wie bei den Frauen (2020: 34 Prozent).“
Quelle: fpd 808

„Vor allem Frauen und Wenig-Verdiener arbeiten auch noch nach der Verrentung“

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) ergab, dass die noch im Ruhestand erwerbstätigen Menschen in Deutschland „überdurchschnittlich oft einen akademischen Bildungsabschluss [haben] und häufiger bis zum Rentenbeginn ins Arbeitsleben integriert [waren] als nicht erwerbstätige Rentenbeziehende“. Rund 38 Prozent der erwerbstätigen Rentner*innen hätten einen akademischen Abschluss, deutlich mehr als nicht erwerbstätige Rentner*innen (28 Prozent). Aber auch die Rentenhöhe, so das IAB, spiele für eine Erwerbsentscheidung eine Rolle.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie fasste das Institut zusammen:
„Rentnerinnen und Rentner, deren Haushaltseinkommen im untersten Einkommensviertel liegt, bessern vergleichsweise häufig ihre finanzielle Situation mit Erwerbsarbeit auf.“
„Während die meisten Rentenbeziehenden bei der Befragung auch nichtmonetäre Gründe für ihre Erwerbsarbeit angeben – etwa Spaß an der Arbeit (97 Prozent) oder das Bedürfnis nach einer sinnvollen Aufgabe (92 Prozent) und sozialen Kontakten (91 Prozent) – spielen bei 43 Prozent zudem finanzielle Motive eine Rolle. Die finanzielle Situation wird dabei überdurchschnittlich oft von Personen im unteren Einkommensbereich und von Frauen als Begründung genannt.“
Quelle: fpd 807

„Von insgesamt 40 DAX-Konzernen werden künftig 2 ausschließlich von Frauen geleitet“

Die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) teilt mit, dass der Frauenanteil in den DAX-Vorständen „leicht auf 19,1 Prozent“ gestiegen sei. Der Managerinnen-Anteil in den Vorständen der 40 größten, im Deutschen Aktienindex (DAX) gelisteten börsennotierten Konzerne sei „somit um 0,6 Prozentpunkte“ seit Jahresbeginn angewachsen. Künftig würden zwei DAX­Konzerne ausschließlich von Frauen geführt, denn Carla Kriwet sei zur Vorstandsvorsitzenden des Dialysekonzerns Fresenius Medical Care bestellt worden. Bislang war der Pharma- & Technologiekonzern Merck mit Belen Garijo an der Spitze das einzige Unternehmen im Dax, das allein von einer Frau geleitet wird.
Quelle: fpd 807

Künftig bessere Aufstiegschancen im Bundesdienst: Modellprojekt „Führen in Teilzeit“

Das Bundesfrauenministerium und die dbb frauen haben sich nach Mitteilung der dbb bundesfrauenvertretung „über verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitkräfte im Bundesdienst verständigt und als „gemeinsames Projekt“ ein Modellprojekt ‚Führen in Teilzeit‘“ gestartet. Gegenwärtig seien nur 11 Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen in den obersten Bundesbehörden in Teilzeit tätig. Davon seien 73 Prozent Frauen. ‚Führen in Teilzeit‘ sei „immer noch die Ausnahme“, so die dbb bundesfrauenvertretung. Der Vertretung geht es nach eigener Aussage „vor allem darum, dass Teilzeitmodelle als Standardarbeitsverhältnisse anerkannt werden“. Gerade im höheren Dienst sollten sich Frauen „nicht zwischen ihren familiären Fürsorgepflichten und einer beruflichen Führungsposition entscheiden müssen“.
Quelle: fpd 807

„Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern ist langsam, aber kontinuierlich gesunken“

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) teilte mit, dass „der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich gesunken [ist]“. Allerdings, so das DIW weiter, sei der Gender Pay „in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren“ kleiner geworden. In der Stellungnahme des Institutes heißt es wörtlich: „Familiengründung ist nach wie vor kritischer Wendepunkt für Erwerbsbiografien und Gehälter von Frauen, Reformen bei Elterngeld, Ehegattensplitting und Minijobs sind Ansatzpunkte, um Sorgearbeit gerechter aufzuteilen.“ Eine der Hauptursachen für den Gender Pay Gap sei, dass Frauen beruflich mehr teilzeitbeschäftigt seien, weil sie „viel mehr Anteil an der Sorgearbeit“ übernähmen als Männer.
Quelle: fpd 807

„Der Staat bevorzugt das klassische Familienbild, Alleinerziehende haben das Nachsehen“

Eine Bertelsmann-Studie erhebt folgenden Vorwurf: Der Staat bevorzuge nach wie vor das klassische Familienbild, während Alleinerziehende das Nachsehen hätten. Die Studie mit dem Titel „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Absicherung von Lebenseinkommen durch Familie und Staat“ kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen: „Frauen können sich, auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, nur etwas mehr als halb so viel Bruttoeinkommen erarbeiten wie Männer. Dieser sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap ist für Mütter noch größer. Eine von unserer Stiftung geförderte Studie des Forscher:innenteams um Timm Bönke von der FU Berlin zeigt, dass sich diese Lücke mit Blick auf die verfügbaren Einkommen und damit den tatsächlichen Lebensstandard vor allem dann schließt, wenn Frauen sich innerhalb des traditionellen Familienbilds bewegen. Werden beide Einkommen im Haushalt zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, fängt das Partnereinkommen Einkommensausfälle von Müttern infolge von Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise durch Kindererziehungszeiten auf.
Fällt diese Absicherung im Haushalt jedoch weg, kann der Staat Einkommensausfälle in der Lebensperspektive nur unzureichend kompensieren: Heute Mitte-30-jährige verheiratete Mütter und Väter haben in ihrem Haupterwerbsalter, d.h. zwischen 20 und 55 Jahren, nach Steuern und Abgaben zuzüglich Transfers und Familienleistungen jeweils rund 700.000 Euro zur Verfügung. Frauen, die überwiegend alleinerziehend sind (mehr als die Hälfte der Erziehungszeit) kommen lediglich auf 520.000 Euro und müssen im Vergleich zu verheirateten Müttern damit durchschnittlich Einbußen von rund 25 Prozent hinnehmen. Der tatsächliche Lebensstandard hängt also stark von der Familienkonstellation und den wohlfahrtsstaatlichen Leistungen ab. Für verheiratete Mütter schließt sich die geschlechtsspezifische Lücke in den Lebenseinkommen – die Partnerschaft sichert sie finanziell ab. Alleinerziehende haben dagegen das Nachsehen, da sie von Partnereinkommen kaum oder gar nicht profitieren können.“
Die Studie finden Sie unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/wer-gewinnt-wer-verliert-all-1
Quelle: fpd 806