Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Neue Karrierestipendien für Informatik-Studentinnen

Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam, Deutschlands universitäres Exzellenz-Zentrum für Digital Engineering, hat zum zweiten Mal Karrierestipendien für Informatik-Studentinnen ausgeschrieben. „Noch immer stagniert der Frauenanteil in der IT-Branche ebenso wie in den Informatik-Hörsälen, und es fehlt nicht selten an Vorbildern für den eigenen Karrierepfad. Die Stipendien richten sich an motivierte und engagierte Studentinnen.“, so das HPI.
Weitere Informationen und Bewerbungen über http://www.hpi.de/karrierestipendien

Quelle: fpd 789

Frauenanteil in der Ausbildung für MINT-Berufe stagniert bei 10 bis 15 Prozent

Die Arbeitsgruppe „Nationales MINT Forum“ macht in einem aktuellen Bericht zur Lage auf den zunehmenden Mangel an Fachkräften in den MINT-Berufen aufmerksam. Die Bemühungen, dem Fachkräfteengpass vor allem durch die Gewinnung von Mädchen und jungen Frauen zu begegnen, hätten bislang zu wenig gefruchtet, weil „Traumberufe junger Menschen“ immer noch durch Rollenstereotype geprägt würden und sich das Berufswahlverhalten kaum ändere. Der Frauenanteil in der Ausbildung für technisch-naturwissenschaftliche Berufe stagniere seit mehr als zwei Jahrzehnten bei 10 bis 15 Prozent. Zur Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben, insbesondere für den Klimaschutz, würden aber junge Fachkräfte mit MINT-Qualifikationen benötigt.

Quelle: fpd 789

Die Wirtschaftsforschung verzeichnet Reaktionen auf das „Führungspositionen-Gesetz“

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (Berlin) hat bereits Auswirkungen der vom Bundestag beschlossenen Reform des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) festgestellt. Das Gesetz regelt, eine Mindestbeteiligung von Frauen in den Vorständen von großen Unternehmen der Privatwirtschaft. In der Mitteilung heißt es, dass künftig 64 Unternehmen von den gesetzlichen Vorschriften betroffen seien und die neuen Regeln befolgen müssten. Weiter: „42 davon tun dies bereits, wie die vorliegende Analyse zeigt. Das sind 8 Unternehmen mehr als zum Zeitpunkt der Einigung einer Arbeitsgruppe der Großen Koalition auf den Gesetzentwurf im Herbst 2020. Somit hat das neue geplante Gesetz offenbar bemerkenswerte Antizipationseffekte ausgelöst und dazu beigetragen, dass der Frauenanteil in den Vorständen der betroffenen DAX-Unternehmen innerhalb eines guten halben Jahres von knapp 12 auf 16 Prozent gestiegen ist. Zuvor vergingen für einen Anstieg in dieser Größenordnung 5 Jahre. Infolge des neuen Gesetzes könnte es noch weiter bis auf 21 Prozent nach oben gehen.“
In der DIW-Analyse heißt es aber auch: „Allerdings haben einige Unternehmen mit der Berufung einer Frau ihren Vorstand gleichzeitig vergrößert, was den Anstieg des Frauenanteils abschwächt.“

Quelle: fpd 788

Für mehr qualifizierte Frauen in Top-Managementetagen: Zweites Führungspositionengesetz tritt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II) gelten weitere Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmen, für Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie für bestimmte Spitzenposten im öffentlichen Dienst. Das FüPoG II baut auf den Regelungen des ersten Führungspositionengesetzes von 2015 auf und entwickelt diese fort.

Die wichtigsten Regelungen des FüPoG II im Überblick:
Für die Privatwirtschaft werden ein Mindestbeteiligungsgebot für große Vorstände und verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten eingeführt.
Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.
Außerdem muss die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, für die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und für den Aufsichtsrat künftig begründet werden.
Im Handelsbilanzrecht werden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt.
Zugleich wird der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert. Bei Verstößen droht ein empfindliches Bußgeld.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) hat seit dem Inkrafttreten eine positive Wirkung erzielt. Die Frauenanteile in allen rund 230 wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien mit drei und mehr Mitgliedern des Bundes haben sich von 42,4 Prozent zum Stichtag 31.12.2017 auf 46,6 Prozent zum Stichtag 31.12.2020 gesteigert. Bei den Aufsichtsgremien wurde eine Steigerung von 36,5 Prozent auf 46,9 Prozent und damit um 8,4 Prozentpunkte erreicht.

Nähere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/fuer-mehr-qualifizierte-frauen-in-top-managementetagen-184772

Weiterhin planen zahlreiche deutsche Großunternehmen mit frauenfreien Vorständen

Die Initiative „FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte“ e.V. hat in einer aktuellen Studie über den Frauenanteil in Führungspositionen der im „DAX, MDAX, SDAX und TecDAX sowie der im Regulierten Markt notierten voll mitbestimmten Unternehmen“ („WoB­lndex 185“) berichtet. Wesentliche Ergebnisse sind:

  • 25 Unternehmen haben keine Frau im Vorstand und daher Handlungsbedarf auf der Basis des Führungspositionengesetzes (FüPoG), falls die Reform noch vor Ende der Legislaturperiode zustande kommen sollte.
  • Mit adidas, Bayer, E∙on, Infineon, Fielmann und Südzucker haben bereits 6 der Konzerne mit Handlungsbedarf auf das Gesetzesvorhaben reagiert und eine Frau In den Vorstand berufen.
  • Noch Immer plant ein Großteil der unter die Quote fallenden Unternehmen, nämlich 75 von 106, trotz frauenfreier Chefetage weiter mit der Zielgröße Null für ihren Vorstand.
  • Der Aufwärtstrend bei den Aufsichtsräten setzt sich nicht fort.

Die FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow resümierte: „Die alarmierende Zahl der 75 Unternehmen, die ohne Frau im Vorstand die Zielgröße Null festgelegt hatten, ist auf 62 gesunken. Damit planen weiterhin ein Drittel der Quotenunternehmen und mehr als die Hälfte der Nicht­ Quotenunternehmen mit frauenfreiem Vorstand und verweigern sich so dringend benötigter Fortschritte.“

Download des WoB-lndex 185 unter https://wob-index.de/webmedia/documents/wob185/2021/epaper/

Quelle: fpd 784

„Zwei Vollzeitverdiener oder vollzeitnahe Teilzeit wären gesellschaftlich sinnvoller“

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht „Väter auf dem Weg in eine gleichmäßigere Arbeitsteilung“, ist aber mit der Entwicklung dennoch unzufrieden. In einer Stellungnahme heißt es: „Väter kümmern sich heute mehr um den Haushalt und um die Erziehung der Kinder als früher. Gleichzeitig ist das Modell, bei dem der Mann in Vollzeit und die Frau in Teilzeit oder in einem Minijob arbeitet, noch immer weit verbreitet. Ökonomisch sicherer und mit Blick auf den demografischen Wandel auch gesellschaftlich sinnvoller wären zwei Vollzeitverdiener oder Modelle vollzeitnaher Teilzeit – allerdings fehlen dafür oft die Voraussetzungen.“ Das IW verweist auf die hohen Scheidungsraten und die Tatsache, dass in einem Fünftel der Haushalte mit Kindern nur ein Elternteil lebe, Alleinerziehende aber „besonders armutsgefährdet“ seien. Zudem würden durch den Strukturwandel der Wirtschaft viele Qualifikationen entwertet, sodass „in vermeintlich stabilen Familien“ große ökonomische Risiken entständen, wenn der Alleinverdiener arbeitslos werde.

Quelle: fpd 783