Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauenquote scheitert an der Börse“

„Frauenquote scheitert an der Börse“

15.09.2020

Die Schlagzeile im Finanzteil der Welt vom 1. Juli lautet „Frauenquote scheitert an der Börse“. Im Untertitel des Berichts hieß es: „Ausgerechnet Aktien von Konzernen ohne weibliche Aufseher steigen kräftig.“ Die Börse, so heißt es dann im Textteil, scheine „den Mangel an Frauen in Aufsichtsgremien nicht zu bestrafen. Im Gegenteil: Investoren bevorzugen offensichtlich Konzerne mit besonders wenig Aufseherinnen.“

Quelle: fpd 765, Artikel der Welt

„Kaum Führungsfrauen in kommunalen Unternehmen“

„Kaum Führungsfrauen in kommunalen Unternehmen“

15.09.2020

Nach einer aktuellen Erhebung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) beträgt der Frauenanteil in Vorständen und Geschäftsführungen kommunaler Unternehmen bei 1.469 Stadtwerken und städtischen Krankenhäusern derzeit im Bundesdurchschnitt 19,7 %. Damit liegt dieser nur 0,4 % höher als im Vorjahr. Auch bei Neueinstellungen kämen Frauen nur zu 22 % zum Zug.

Quelle: fpd 765, Artikel in der Zeit

Befürchtungen zum „Einsatz von Algorithmen basierten Entscheidungen in sensiblen Bereichen“

Befürchtungen zum „Einsatz von Algorithmen basierten Entscheidungen in sensiblen Bereichen“

01.09.2020

In einem vom GFMK einstimmig verabschiedeten Beschluss heißt es: „Die GFMK betrachtet den Einsatz von Algorithmen basierten Entscheidungen in sensiblen Bereichen wie bspw. dem Arbeitsmarkt oder der Kreditwirtschaft mit Sorge und befürchtet eine Diskriminierung von Frauen und anderen vulnerablen Gruppen.“ Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Empfehlungen der Datenethikkommission zum Umgang mit Algorithmen basierten Entscheidungen im Rahmen der ‚Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung‘ zügig umzusetzen. Die GFMK ist sich einig, dass in der Bevölkerung ein Bewusstsein für bestehende Diskriminierungsrisiken geschaffen und den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über die Möglichkeiten des persönlichen Schutzes und zur Durchsetzung von Rechten vermittelt werden müssen. Die Länder prüfen, ob und welche Initiativen sie dazu durchführen.“

Quelle: fpd 764

Für den Digitalen Wandel, aber gegen Diskriminierung durch Algorithmen

Für den Digitalen Wandel, aber gegen Diskriminierung durch Algorithmen

01.09.2020

Die Video-Sonderkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen (GFMK) hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Digitalen Wandel als Herausforderung für die Frauen- und Gleichstellungspolitik positiv anzunehmen. Allerdings, so wurde betont, seien die frauen- und gleichstellungspolitischen Aspekte „bislang in der Digitalisierungsdebatte nicht hinreichend berücksichtigt“ worden.
In der Entschließung heißt es: „Die GFMK sieht es als ihre Aufgabe an, bei fortschreitender Digitalisierung sicherzustellen, dass Chancen geschlechtergerecht genutzt und Risiken minimiert werden.“ Dabei müssten die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Frauen „entlang der Lebensphasen und wichtigen Knotenpunkte im Erwerbsverlauf bewertet werden, damit ökonomische Risiken für Frauen, wie verminderte Aufstiegschancen, reduzierte Einkommen und geringere Renten für diejenigen, die die Hauptverantwortung für die Sorgearbeit übernehmen, weiter abgebaut werden können.“
Weiter wird vermerkt: „Nicht zuletzt haben die Erfahrungen während der Dauer der Kontaktbeschränkungen deutlich gezeigt, dass der Frage, welchen Beitrag Technik und Digitalisierung zu einem guten Leben und damit auch zu sozialer Teilhabe für alle Mitglieder unserer Gesellschaft leisten, grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Die Bundesregierung wird daher dringend gebeten, den Breitbandausbau zügig und flächendeckend voranzutreiben, entsprechende technische Ausstattung auch für Familien und Alleinstehende mit geringem Einkommen zu ermöglichen sowie zielgruppengerechte Anwendungsmöglichkeiten (etwa in virtuellen Mehrgenerationenhäusern) zu fördern.“

Quelle: fpd 764

„Frauen sind in der wirtschaftspolitischen Beratung deutlich seltener vertreten als Männer“

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„Frauen sind in der wirtschaftspolitischen Beratung deutlich seltener vertreten als Männer“

05.08.2020

Eine Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab, dass Frauen in der ökonomischen Politikberatung oftmals unterrepräsentiert seien. Ihr Anteil liege im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanz- und beim Bundeswirtschaftsministerium bei nur 14 % und 15 %. Unter den Wirtschaftsweisen und in interdisziplinären Beiräten liege der Frauenanteil deutlich höher. Initiativen wie Expertinnenlisten könnten Ökonominnen sichtbarer machen.
Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass in der Corona-Pandemie die wissenschaftsbasierte Politikberatung „an Bedeutung und Sichtbarkeit gewonnen“ habe. Allerdings habe die Analyse gezeigt: „In Gremien, die fast nur mit Ökonom*innen besetzt sind, ist der Frauenanteil häufig sogar geringer als der an allen Professuren der Volkswirtschaftslehre in Deutschland.“

Quelle: fpd 763

„Das Bundesgleichstellungsministerium engagiert sich für die gleiche Bezahlung“

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„Das Bundesgleichstellungsministerium engagiert sich für die gleiche Bezahlung“

05.08.2020

In einer Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird über einen „virtuellen Runden Tisch für kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU), initiiert vom Fair Pay Innovation Lab (FPI), berichtet. Es heißt: „Das Bundesgleichstellungsministerium setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden und Frauen bessere Karrierechancen erhalten.“ Gleichberechtigung und Entgelttransparenz seien „ein klarer Vorteil, wenn es darum geht, Fachkräfte anzuwerben und zu halten“. Staatssekretärin Juliane Seifert habe auf das Engagement des Ministeriums hingewiesen und auf die Unterstützung von KMU bei der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots. Die von FPI entwickelte Online-Datenbank mit einer Übersicht über die verschiedenen Tools zur Überprüfung der Entgeltgleichheit sei vom Ministerium unterstützt worden. Zudem sei gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund ein Selbsttest „Gleichbehandlungscheck für KMU“ zur Feststellung von Handlungsbedarf erarbeitet worden.

Quelle: fpd 763