Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Mestermacher Preis 2019: „Kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder“

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Mestermacher Preis 2019: „Kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder“

17.06.2020

Der „Mestermacher Preis Managerin des Jahres“ wurde 2002 zum ersten Mal vergeben. Das Ziel ist es „in der männerdominierten Welt der Wirtschaft kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder zu exponieren“. 2020 soll der Preis zum 19. Mal am 18. September verliehen werden, und zwar an prominenter Stelle: im Ballsaal des Hotels Adlon Kempinski, in Berlin, Unter den Linden 77. Dies teilte Prof. Ulrike Detmers, die Initiatorin und Jury-Vorsitzende, mit. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Das Preisgeld stiftet die Preisträgerin für soziale Zwecke. Mit der Verleihung der Auszeichnung „Managerin des Jahres“ sollen die „wirtschaftliche Kompetenz von Top-Managerinnen in der Männerwelt Wirtschaft“ herausgestellt und eine „wirtschaftliche Kultur, die Frauen und Männer gemeinsam gestalten“, gefördert werden.

Quelle: fpd 758

Frauen weniger – Männer mehr

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Frauen weniger – Männer mehr

17.06.2020

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen überwiegend Steuerklasse V zugeordnet. Demzufolge erhalten verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen erheblich niedrigere Leistungen als verheiratete Männer, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet werden. Die Leistungen in Steuerklasse V sind dabei sogar niedriger als bei ledigen Beschäftigten, deren Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse I (=IV) berechnet werden. Da Kinderfreibeträge nur in den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen werden dürfen, setzt der Anspruch auf das Leistungsentgelt in Höhe von 67 % in Steuerklasse V zudem einen besonderen Antrag voraus, in dem der Eintrag der Kinderfreibeträge beim Ehepartner nachgewiesen werden muss. Ein rechtlicher Anspruch auf innerehelichen Ausgleich fehlt. Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen ist mittelbar diskriminierend und verstößt gegen Art. 3 Abs 2 GG. (Längerfristig) Abhilfe schafft die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig bietet die Anhebung des Kurzarbeitergeldes die Chance, jetzt die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 % bzw. 87 % anhand der Steuerklasse IV berechnet wird.

Quelle: fpd 758

Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3)

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Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) – Qualifizierungsangebot für zugewanderte Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen

04.06.2020

Das Weiterbildungsprogramm Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) richtet sich speziell an zugewanderte Geistes-und Sozialwissenschaftlerinnen aus dem Raum Mainz, die nicht oder nicht qualifikationsadäquat beschäftigt sind. Gerade in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Soziale Arbeit sind die fachlichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen dieser Frauen sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für deren Klientinnen und Klienten von großem Wert.

Ab 19. August 2020 bis Juli 2021bietet das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zugewanderten oder geflüchteten Frauen mit geistes- oder sozialwissenschaftlichem Hintergrund eine dreiteilige Qualifizierung an: Das Angebot besteht aus einer Weiterbildung, einem Deutschkurs sowie einem Praktikum in einer sozialen oder Bildungseinrichtung.

Bewerbungen können bis 17. Juli 2020 an die E-Mail-Adresse info@zww.uni-mainz.de gesendet werden.

Weitere Informationen zur Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) finden Sie im Flyer und auf der Website: www.zww.uni-mainz.de/brueckenmassnahme-b3

Gefördert wird die Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz.
Daher kann den Teilnehmerinnen das Qualifizierungsangebot kostenfrei angeboten werden. Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sind die Agentur für Arbeit Mainz, die Jobcenter Mainz und Mainz-Bingen sowie das IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz.

Der „Gender Lifetime Earnings Gap“ ist aufschlussreicher als der „Gender Pay Gap“

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Der „Gender Lifetime Earnings Gap“ ist aufschlussreicher als der „Gender Pay Gap“

12.05.2020

Der „Gender Pay Gap“, der 2019 für Gesamtdeutschland bei 20% gelegen habe, könne „die Ungleichheit, die sich im Laufe eines gesamten Erwerbslebens zwischen Frauen und Männern aufbaut, nicht abbilden“, da er lediglich die Lücke in den Bruttostundenlöhnen erfasse. Hierauf hat Manuela Barisic, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, hingewiesen. Als „derzeit geltende Messgröße“ verschleiere der Gender Pay Gap sogar, „wie groß die Kluft zwischen Mann und Frau beim Einkommen tatsächlich ist“, nämlich „45% in West- und 40% in Ostdeutschland“. Die Politik sollte künftig stärker die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt im Lebenslauf betrachten. Der die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen darstellende „Gender Lifetime Earnings Gap“ müsse auch für die Politik „ein relevantes Maß“ sein. Darüber hinaus sei die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen auch ein Vorbote der „Geschlechterlücke in den Rentenansprüchen“, so Barisic.

Quelle: fpd 756

„Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20 Prozent weniger verdient als Männer“

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„Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20 Prozent weniger verdient als Männer“

06.05.2020

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte im März mit, dass „Frauen im Jahr 2019 in Deutschland 20 Prozent weniger verdient [haben] als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1 Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren.“ Frauen, so hieß es ergänzend, hätten durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger verdient als Männer, die auf 22,16 Euro gekommen seien. Im Vorjahr 2018 habe die Differenz 4,51 Euro betragen. Weiter ermittelte Destatis, dass der unbereinigte Gender Pay Gap nach wie vor in Ostdeutschland viel geringer ausfalle als in Westdeutschland.

Quelle: fpd 756

„Frauen dürfen nicht die Hauptnotleidenden der Coronavirus-Pandemie werden“

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„Frauen dürfen nicht die Hauptnotleidenden der Coronavirus-Pandemie werden“

06.05.2020

Der Deutschen Frauenrat (DF) veröffentlichte im März 2020 einen Appell angesichts der weltweiten Ausbreitung Coronavirus-Pandemie:
„Die Lage ist sehr ernst und für Frauen in vielerlei Hinsicht herausfordernd. Sind es doch mehrheitlich Frauen, die in systemrelevanten Berufen, wie in der Pflege, in der Erziehung und im Einzelhandel, arbeiten. Ihre Arbeitsbedingungen haben sich verschlechtert, bei unverändert schlechter Bezahlung. Gleichzeitig stehen viele Familien aktuell vor der großen Herausforderung, das Zusammenleben mit Kindern, die nicht in die Kita und Schule gehen können, zu organisieren. Auch hier sind Frauen in einer ganz besonderen Belastungssituation. Denn die meisten stemmen nach wie vor den größten Teil der Sorgearbeit. Zu all dem wachsen die Befürchtungen, dass in anhaltender Isolierung und Quarantäne Zuhause die Gewalt in Familien und Partnerschaft massiv ansteigen wird.“
Der DF, als größte Frauenlobby Deutschlands, sieht sich in der Verantwortung, die Interessen von Frauen, auch und insbesondere in dieser angespannten Zeit, zu vertreten. „Wir werden uns intensiv mit der momentanen Krisensituation und ihren besonderen Auswirkungen auf Frauen befassen. Und wir fordern angemessene politische Maßnahmen, die verhindern, dass Frauen die Hauptnotleidenden dieser Pandemie werden – und es dauerhaft bleiben. Wir wollen den Finger in die Wunde legen und Forderungen laut machen, wenn sich die Gesellschaft verändert.“

Quelle: fpd 756