Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Öffentlicher Sektor fährt bei Gleichstellung mit angezogener Handbremse“

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„Öffentlicher Sektor fährt bei Gleichstellung mit angezogener Handbremse“

13.09.2018

„Der Elan der öffentlichen Unternehmen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ist ins Stocken geraten“, dies zeige der aktuelle Public Women-on-Board-Index, teilte die Initiative FidAR in Berlin mit. Der Öffentliche Sektor fahre bei Gleichstellung „mit angezogener Handbremse“. In den 424 größten öffentlichen Unternehmen stagniere der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien auf Vorjahresniveau bei 29,7 %. In den Top-Management-Organen seien nur 18,8 % Frauen vertreten; gegenüber 2017 (17,3 %) ein minimaler Abstieg um 1,5 Prozentpunkte. In der FidAR-Verlautbarung heißt es weiter: „Vergleichbare Werte erzielen die 106 Bundesbeteiligungen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien ging hier leicht auf 29,6 % zurück (2017: 29,8 %). In den Top-Management-Organen liegt er bei 17 % (2017: 15,3%).

Den Public Women-on-Board-Index finden Sie hier.

Quelle: fpd 718, FidAR e.V.

Mehr Frauen können von ihrer Arbeit leben und sind wirtschaftlich unabhängig

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Mehr Frauen können von ihrer Arbeit leben und sind wirtschaftlich unabhängig

29.08.2018

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass im Jahr 2017 72 % der Erwerbstätigen zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland ihren Lebensunterhalt „hauptsächlich durch eigene Erwerbstätigkeit“ bestreiten konnten. Die Anteile bei Männern und Frauen waren Unterschiedlich hoch: 78 % der Männer und 66 % der Frauen dieser Altersgruppe lebten „überwiegend von ihrer Erwerbstätigkeit“. Jede 10. Frau (10 %) in diesem Alter habe ihren „Lebensunterhalt vorwiegend durch Einkünfte von Angehörigen (Männer: 0,5 %)“ bestritten. Im Vergleichsjahr 2000 hatten 63 % der 18-64 Jährigen angegeben, von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit zu leben. Destatis dazu wörtlich: „Bei 52 % der Frauen und bei 74 % der Männer war damals die eigene Erwerbstätigkeit die überwiegende Quelle des Lebensunterhalts gewesen.“ Und: „Wenn damals 6 % der Männer von den Einkünften ihrer Angehörigen gelebt hatten, waren es bei den Frauen 29 % gewesen.

Quelle: fpd 717

„Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient als Führungskraft weniger“

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„Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient als Führungskraft weniger“

29.08.2018

Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die am 25.07.2018 vorgelegt wurde, läge die Gender Pay Gap in Deutschland bei Führungskräften im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei 30 Prozent. Ein maßgeblicher Erklärungsfaktor hierfür sei der Arbeitsumfang im bisherigen Erwerbsleben. Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hätte, verdiene weniger. Arbeitgeber seien gut beraten, Frauen und Männern mehr Zeitsouveränität zu gewähren.
„Unter den vollzeitbeschäftigen Führungskräften in Deutschland sind Frauen mit 28 Prozent nicht nur unterrepräsentiert, sie erzielen auch nur 70 Prozent der Verdienste der Männer“ heißt es. Das DIW weiter wörtlich: „Danach verdienen Frauen in Führungspositionen 20,60 Euro die Stunde brutto und Männer 29,30 Euro. Sieben Prozentpunkte der Verdienstlücke gehen dabei auf Unterschiede bei der Berufserfahrung in Vollzeit zurück, das entspricht fast einem Viertel des gesamten Gender Pay Gap. Auf Unterschiede im Humankapital insgesamt entfallen 10 Prozentpunkte, auf Unterschiede in der Sozialstruktur, zu der etwa die regionale Verortung in West- oder Ostdeutschland gehört, 7 Prozentpunkte. Auch die sogenannte horizontale Segregation – etwa die Wirtschaftsbranche, in der diese Führungskräfte tätig sind – erklärt den Verdienstunterschied, jedoch in geringerem Maße.

Quelle: fpd 717, DIW Wochenbericht 30+31/2018

„Mütter kehren schneller zu familienfreundlichen Betrieb zurück“

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„Mütter kehren schneller zu familienfreundlichen Betrieb zurück“

22.08.2018

Die Betriebe in Deutschland bieten „immer häufiger Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an“. Dies ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB Nürnberg) und der Universität Frankfurt am Main. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten seien Vorreiter, aber die kleinen und mittleren Unternehmen zögen nach. Die „familienfreundlichen Maßnahmen gehen mit einer schnelleren Rückkehr von Müttern nach geburtsbedingten Erwerbsunterbrechungen einher“, heißt es. Wörtlich: „Je mehr familienfreundliche Maßnahmen ein Betrieb aufweist, umso kürzer sind die Erwerbsunterbrechungen der Mütter.“ Am stärksten verbreitet seien Weiterbildungsangebote während der Elternzeit, einen besonders starken Zuwachs verzeichneten betriebliche Kinderbetreuungsangebote.

Quelle: fpd 717, IAB-Kurzbericht 18/2018

Das Brückenteilzeitgesetz

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Das Brückenteilzeitgesetz

14.08.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzesentwurf mit dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) präsentiert. Dieser sieht einen Anspruch des Beschäftigten auf Rückkehr in Vollzeit vor. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht.
Beschäftigte haben bei Geltendmachung des Anspruchs auf befristete Teilzeit deren Dauer anzugeben, die zwischen einem und fünf Jahre betragen kann. Während dieser Zeit sind Veränderungen an der Arbeitszeit nicht möglich, um den Arbeitgebern Planungssicherheit zu gewährleisten. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit ist nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit möglich.
Das BMAS kündigt die Einführung der Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 an. Der Bundesrat hat den Plänen bereits zugestimmt.

Quelle: frauen im dbb, Nr. 6/2018

„Die Digitalisierung ist eine Chance für Frauen im öffentlichen Dienst durchzustarten“

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„Die Digitalisierung ist eine Chance für Frauen im öffentlichen Dienst durchzustarten“

25.07.2018

Am 14. Juni 2018 fand in Berlin die frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung unter dem Thema „Frauen 4.0: Ab durch die gläsernen Decke“ statt. Dort wurde festgestellt, dass die Digitalisierung eine Chance für Frauen sei, im öffentlichen Dienst durchzustarten, es aber ein enges Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, den Beschäftigten und ihren Interessensvertretungen erfordere, um diese nutzen zu können. Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes erreichen. Dafür müssten jedoch „neben der digitalen Infrastruktur und den Verwaltungsabläufen […] auch die Beförderungsmechanismen und die damit verbundenen Beurteilungsverfahren an die neuen Arbeitsanforderungen angepasst werden.“

Quelle: fpd 715