Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Verfassungswidrige Männerquote bei der Hamburger Staatsanwaltschaft

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Verfassungswidrige Männerquote bei der Hamburger Staatsanwaltschaft

03.07.2018

Ein aktuelles Stellengesuch der Staatsanwaltschaft Hamburg entspreche nicht dem Grundgesetz, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.
Im Gesuch heißt es: „Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind Staatsanwälte unterrepräsentiert. Männliche Bewerber werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.“
Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt seien. Eine solche faktische Benachteiligung ergäbe sich für Männer nicht, wenn sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert seien, so Wersig weiter.

In anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft haben männliche Examensabsolventen bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Zudem erwartet sie dort ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt – bei erheblich größeren Steigerungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre. Frauen werden hingegen trotz ggf. besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt.

Quelle:
djb-Pressemitteilung vom 28.06.2018
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Zugriff: 29.06.2018)

Panorama-Reportage „Der kleine Unterschied“ vom 5.6.2018 auf NDR

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Panorama-Reportage „Der kleine Unterschied“ vom 5.6.2018 auf NDR

08.06.2018

In der Panorama-Reportage vom 05.06.2018 kommen 18 Frauen aus den unterschiedlichsten Berufen zu Wort. Sie alle haben Sexismus in Form von Anmachen, Geringschätzung oder Vorurteilen erlebt. Es ist die Rede von einer „gläsernen Decke“, welche die Frauen davon abhält beruflich aufzusteigen – insbesondere in männerdominierte Spitzenpositionen. Die Ursachen für die stabilen männlichen Hierarchien und Machtverhältnisse sind zum einen das Beziehungsnetzwerk, das in männerdominierten Branchen häufig nur Männern offen steht. Zum anderen wird die Familienplanung als Karrieretod angesehen. Die Möglichkeiten nach der Elternzeit erneut in den Beruf einzusteigen – und aufzusteigen – existieren vielerorts nicht. Die familienfeindlichen Strukturen – begründet durch den männlichen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt – betreffen nicht nur Frauen. Auch Männer haben schlechtere Berufschancen, wenn sie in Elternzeit gehen. Deshalb übernehmen die meist besserbezahlten Männer – gegen ihren Willen – die Rolle des Ernährers. Die Folgen für die Frauen sind fatal: ihnen droht Altersarmut. Die Ziele sind für die Frauen klar: Das starre Rollengefüge muss sich lösen und damit eine Veränderung in der Frauenfeindlichen Arbeitskultur einleiten.

Die ganze Reportage finden Sie hier.

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach § 8 Abs.1 AGG: bevorzugte Einstellung von Frauen in männerdominierten Automobilbranche ist rechtens

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Gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach § 8 Abs.1 AGG: bevorzugte Einstellung von Frauen in männerdominierten Automobilbranche ist rechtens

04.06.2018

Aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Köln (LAG -7 Sa 913/16-) vom 18.05.2017 geht hervor, dass die eindeutige Bevorzugung weiblicher Verkaufskräfte eines Autohauses keine Diskriminierung der männlichen Bewerber darstellt, wenn „der Arbeitgeber bisher in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich ausschließlich männliche Personen beschäftigt hat“. Das Gericht argumentierte, der Kläger sei nach Zurückweisung seiner Bewerbung aufgrund seines männlichen Geschlechts auf Basis des § 8 Abs. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes) ausnahmsweise gerechtfertigt benachteiligt worden. Die Begründung: Der „Sinn und Zweck des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die Gleichbehandlung der Geschlechter im Berufsalltag zu fördern“, sei von dem Autohaus erfüllt worden (Quelle: LAG Köln, 18.05.2017 – 7 Sa 913/16).
Ähnliche Fälle gerichtlicher Entscheidungen hat es bereits zuvor gegeben. Das BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2010 – 8 AZR 77/09) entschied, dass die bevorzugte Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten für muslimische Frauen mit traditionellem Rollenverständnis ausnahmsweise nicht gesetzeswidrig ist, da nur ein werblicher Bewerber die „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ (§ 8 Abs. 1. AGG) für die Stelle erfülle und die Ungleichbehandlung deshalb gerechtfertigt sei. (Quelle: BAG – 8 AZR 77/09).
Eine weitere Entscheidung des BAGs (Urteil vom 28.05.2009 – 8 AZR 536/08) erklärte die bevorzugte Einstellung einer Erzieherin durch ein Mädcheninternat (u. a. mit nächtlichem Einsatz in den Schlafsälen) für rechtens und berief sich ebenfalls den § 8 Abs. 1 AGG. (Quelle: BAG – 8 AZR 536/08).

 

Quellen (Gerichtsbeschlüsse im Original):

Weiterführende Informationen:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:

Vortrag in Worms: „Einstellungssache – Arbeitswelt trifft Gleichstellung“

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Vortrag in Worms: „Einstellungssache – Arbeitswelt trifft Gleichstellung“

09.04.2018

Am 25.04.2018 bietet Prof. Dr. Melanie Steffens (Leiterin Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftspsychologie & Dekanin der Universität Koblenz-Landau) mit der Veranstaltung „Einstellungssache – Arbeitswelt trifft Gleichstellung“ in Worms Einblicke in aktuelle sozialpsychologische Forschungsergebnisse und erläutert, wie Geschlechterstereotype auf Beruf und Karriere wirken.

Termin: 25.04.2018, 18:00 – 20:30 Uhr
Ort: Sandwiese / Hotel-Restaurant-Weingut, Fahrweg 19, 67550 Worms
Weitere Informationen (inkl. Anmeldung) erhalten Sie hier: http://www.arbeit-und-leben.de/index.php?id=126&course=234

„Frauen verdienen mehr!“

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„Frauen verdienen mehr!“

20.03.2018

Zum Equal Pay Day am 18. März äußerten sich Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.
„21 Prozent Lohnunterschied sind ein Skandal. Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männer. Trotzdem gibt es Unterschiede in der Bezahlung. Ich sage deutlich: Frauen verdienen mehr!“, so Giffey. Sie weist darauf hin, dass eine Ursache der Lohnlücke die Teilzeitarbeit wäre, in der Frauen häufiger arbeiten als Männer.
„Nichts hält sich so hartnäckig wie die Lohndiskriminierung von Frauen. Es kann nicht sein, dass dieser Missstand einmal jährlich angeprangert wird und sich ansonsten nichts ändert,“ betonte Rohleder. Sie meint weiter, dass für die geschlechterspezifische Entgeltungleichheit die hohen Beschäftigungsanteile von Frauen im Niedriglohnbereich sowie die geringen Anteile von Frauen in Führungspositionen mitverantwortlich seien. Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes seien die Voraussetzungen geschaffen worden, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 16.03.2018 und Pressemitteilung des MFFJIV RLP