Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Frauenförderung im neuen NRW-Beamtenrecht soll laut eines Gutachtens verfassungswidrig sein

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Die Frauenförderung im neuen NRW-Beamtenrecht soll laut eines Gutachtens verfassungswidrig sein

08.02.2017
Die Frauenförderung in NRW auf der Grundlage des neuen Landesdienstrechts hat heftigen politischen Widerstand der Opposition (Überlegung einer Verfassungsklage) ausgelöst. Eine Klagewelle, durch männliche Bedienstete, die sich benachteiligt sahen, da sie durch die Gesetzesnovelle auf den Beförderungslisten nach hinten gerutscht seien, wurde verzeichnet. Nach dem seit 01.07.2016 geltenden Recht sind Frauen „bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt zu befördern“.

Die neue Regelung war nach Klagen betroffener Männer von mehreren Verwaltungsgerichten in Eilverfahren als „verfassungswidrig“ eingestuft worden. So wurde unter Hinweis auf übergeordnetes Bundesrecht befunden, dass für einschränkende landesrechtliche Regelungen kein Raum sei. Die Landesregierung besteht dagegen auf der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung.
Hintergrund des Rechtsstreits ist das „Dienstrechtsmodernisierungsgesetz“ (§ 19 LGB NRW (Landesbeamtengesetz)) vom 01.07.2016. Nach Ansicht der Kläger sowie mehreren NRW-Verwaltungsgerichten verstößt die Vorschrift gegen die grundsätzlich abgesicherte „Bestenauslese“ im öffentlichen Dienst. So garantiert Art. 33 GG („Staatsbürgerliche Rechte“) in Absatz 2: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Im Vorfeld wurde das Gesetz durch ein Rechtsgutachten vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier abgesichert. Es stützt sich ebenfalls auf das Grundgesetz, allerdings auf Art. 3 GG: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das Gutachten von Papier bezieht sich auf den „Gleichstellungsbericht der Landesregierung“, der zum Stichtag 31.12.2012 ausweise, dass NRW mit einem zwar insgesamt hohen Frauenanteil von 58,7% viele weibliche Beschäftigte im Landesdienst habe, diese dennoch im höheren Dienst in der Minderzahl seien.

Quelle: fpd (680)

Jede vierte Frau verlässt sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente

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Jede vierte Frau verlässt sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente

03.02.2017
Bezogen auf eine Studie des Marktforschungsinstituts Toluna teilte die Hannoverische Lebensversicherung mit, dass „obwohl es allgemein bekannt ist, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht und deswegen eine private Vorsorge unerlässlich ist, verlässt sich ein Viertel der Frauen ausschließlich auf die gesetzliche Rente. Bei den Männern sind es nur 16 Prozent.“ In der Mitteilung heißt es auch: „Nur ein Prozent der Frauen haben oder wollen zur Altersabsicherung reich heiraten.“

Quelle: fpd (678)

„Zum Handeln aufgefordert“ – Deutschland und seine Gleichstellungspolitik

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„Zum Handeln aufgefordert“ – Deutschland und seine Gleichstellungspolitik

30.01.2017
Die Kritik an der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung wurde von den deutschen Frauenverbänden bekräftigt. Der aktuelle Alternativbericht der CEDAW-Allianz (Frauenrechtskonvention) vermisst einen „umfassenden Schutz vor Diskriminierung“. Nach Mitteilung des Deutschen Frauenrings (DFR) wird der UN-CEDAW-Ausschuss am 21.02.2017 in Genf den Bericht der Bundesregierung diskutieren. Es ist abzuwarten, welche Empfehlung das UN-Gremium der deutschen Regierung geben wird.

Quelle: fpd (678)

Journalistin klagt wegen ungleicher Bezahlung

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Journalistin klagt wegen ungleicher Bezahlung

11.01.2017
Birte Meier, preisgekrönte Journalistin, hat ihren Arbeitgeber, das ZDF, verklagt, weil sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber sowie die Meldung bei dessen Beschwerdestelle, waren erfolglos geblieben. Die Präsidentin des Business and Professional Women Germany e. V. (BPW), Uta Zech, hierzu: „Hut ab vor dieser mutigen Frau! Sie verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung.“ Es sei höchste Zeit, dass in Bezug auf gleiche Bezahlung für Frauen und Männer das geltende europäische Recht vor deutschen Gerichten angewendet werde.

Quelle: zwd, Ausgabe 345

Because it’s 2016 – Neues Buch der Vodafone Stiftung

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Because it’s 2016 – Neues Buch der Vodafone Stiftung

08.12.2016

Ein neues Buch der Vodafone Stiftung zeigt, warum die Gleichstellung der Frau nicht mehr warten kann, und gibt Denkanstöße für Beruf und Gesellschaft.

„Because it’s 2015“ (Denn es ist 2015) lautete die Antwort des kanadischen Premierministers Justin Trudeau, als er kurz nach seiner Wahl im letzten Jahr gefragt wurde, warum er genauso viele Frauen wie Männer für sein Kabinett ausgewählt hatte. Dieser Satz verbreitete verdeutlicht einen Anachronismus unserer Zeit: die Gleichstellung der Frau ist eine Selbstverständlichkeit, aber noch sehr oft bleibt die Realität dahinter zurück. Dies gilt auch für Deutschland und den Bereich der beruflichen Aufstiegschancen, für den sich die Vodafone Stiftung engagiert.

Das Buch „Because it’s 2016“, das die Stiftung gemeinsam mit der Deutschen Journalistenschule veröffentlicht hat, erzählt die Geschichten, die sich hinter den Statistiken zu diesem Thema verbergen. „Wir wollten noch stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken, auf welche konkreten Hürden Frauen in Deutschland heute stoßen, und wie praktische Lösungswege aussehen könnten“, so Mark Speich, Geschäftsführer der Vodafone Stiftung Deutschland.

Insgesamt zeigt das Buch deutlich, warum die Gleichstellung der Frauen eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft ist, und gibt wichtige Impulse.

Mehr Informationen und das Buch zum kostenfreien Download finden Sie hier.

 

Quelle: Pressemitteilung der Vodafone Stiftung (Dezember 2016)

Ursachenforschung zur Lohnlücke

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Ursachenforschung zur Lohnlücke

16.08.2016

Ein aktuelles Forschungsprojekt, „das die ‚Blinden Flecken in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gaps‘ untersucht“, hat jetzt gezeigt, dass die geringen Verdienstmöglichkeiten in Berufen, die als typisch weiblich gelten, „häufig nicht gerechtfertigt“ sind. Prof. Ute Klammer, Direktorin des Institutes Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, äußerte sich wie folgt: „Viele Untersuchungen zu den Verdienstunterschieden zwischen den Geschlechtern suggerieren, dass allenfalls ein kleiner Teil auf Lohndiskriminierung zurückgeht. Der größere Teil ließe sich durch die unterschiedlichen Positionen von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt erklären. Unsere Analysen zeigen jedoch, dass sich auch hier ungerechtfertigte Benachteiligungen verbergen können“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (668)