Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

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Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

11.08.2016

Bereits seit Dezember letzten Jahres liegt Manuela Schwesigs Entwurf für ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“ dem Kanzleramt vor und hat in der Zwischenzeit für rege Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. Denn Schwesigs Entwurf sieht nicht nur vor, dass Betriebe ab 500 Beschäftigten die eigenen Gehaltsstrukturen im Hinblick auf Entgeltgleichheit prüfen und anschließend öffentlich darüber berichten, sondern auch, dass Beschäftigten zudem „ein individuelles einklagbares Auskunftsrecht über den Verdienst von mindestens fünf anonymisierten KollegInnen mit vergleichbarer Stellenbeschreibung“ eingeräumt wird (zwd Ausgabe 340, S. 8). Die Beweispflicht soll beim Arbeitgeber liegen. Dieser müsste dann nachweisen , dass etwaige Entgeltungleichheiten ausschließlich fachlich begründet sind. Vor allem Schwesigs Auslegung des individuellen Auskunftsanspruches, der im Koalitionsvertrag nicht weiter definiert wurde, bleibt ein zentraler Streitpunkt. Wann das Entgeltgleichheitsgesetz verabschiedet wird, ist derzeit ebenso wenig abzusehen wie die finale Auslegung des Auskunftsanspruches.

Quelle: Zweiwochendienst (Ausgabe 340 vom 12.07.2016)

 

 

Mitten im Leben: Studie zur Einkommensgerechtigkeit

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„Mitten im Leben“: Studie zur Einkommensgerechtigkeit

Eintrag vom 04.08.2016

Lohngerechtigkeit ist das, was sich über 90 Prozent der Frauen in der Mitte ihres Lebens wünschen. Das zeigt die Studie „Mitten im Leben“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren untersucht hat.

Doch es geht den Frauen in ihrer Lebensmitte nicht nur darum, genauso viel Geld wie Männer zu verdienen. Sie wollen auch die Rentenlücke geschlossen sehen (94 %) und die sogenannten Frauenberufe aufgewertet wissen (92 %). Bei gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation müsse auch der gleiche Verdienst drin sein wie in typischen ‚Männerberufen‘, findet die überwiegende Mehrheit der befragten Frauen. Im Kern geht es Frauen also vor allem darum, auf Augenhöhe mit den Männern zu sein – im Job wie in der Familie.

Die Studie „Mitten im Leben. Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren“ entstand unter Leitung von Professor Dr. Carsten Wippermann am DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung.

Eine Kurzfassung der Studie kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: frauen im dbb (6/2016)

 

Gleichstellung als Wettbewerbsvorteil

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Gleichstellung als Wettbewerbsvorteil

Eintrag vom 05.07.2016

Im Rahmen der Fachtagung „WEP – Equality Means Business,“ die am 23. Juni in Frankfurt am Main stattfand, gab das Deutsche Komitee für UN Women (Bonn) an, dass Geschlechtergerechtigkeit Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffe. Die sogenannten Women’s Empowerment Principles (WEP), ein Katalog an freiwilligen Grundsätzen, der unter Zusammenarbeit von UN Women und UN Global Compact entstanden ist, bauen auf dieser Erkenntnis auf, so das Komitee. So seien Unternehmen „mehr denn je gefragt, das Potenzial ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln, Frauen zu fördern die WEP umzusetzen.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (666)

Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen durch weibliche Führungskräfte

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Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen durch weibliche Führungskräfte

Eintrag vom 05.07.2016

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hat kürzlich einen Zusammenhang zwischen Frauen in Führungspositionen und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz hergestellt. Laut aktuellen Studien, die in 30 europäischen Ländern durchgeführt wurden, geht es in den Unternehmen, die verstärkt auf weibliche Führungskräfte setzen, in puncto Gleichstellung gerechter zu. Hier liege „ein geringeres Maß an wahrgenommener Geschlechterdiskriminierung als [in] Firmen mit männlich dominierter Führungsebene“ vor.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (666)

Erste Bilanz nach der Einführung der gesetzlichen Geschlechterquote

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Erste Bilanz nach der Einführung der gesetzlichen Geschlechterquote

Eintrag vom 05.07.2016

Kürzlich hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine erste Bilanz nach der Einführung der gesetzlichen Geschlechterquote vor 5 Monaten gezogen und einen deutlichen Anstieg des Frauenanteils in Aufsichtsräten vermeldet, von 26,8 auf 30,2%. Die 30%-Quote erfüllen immerhin 18 der DAX-30-Unternehmen. Angeführt wird das Ranking von der Deutschen Börse AG mit einem Frauenanteil von 41,7% im Aufsichtsrat. Schlusslicht ist die Volkswagen AG mit 15%.

Das DIW gab jedoch auch an, dass Vorstände, die nicht unter die Quotenregelung fallen, weiterhin männerdominiert sind. Hier liege der Frauenanteil bei lediglich 9,4% (Stand Anfang 2016).

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (666)

Entscheidung zum Entgeltgleichheitsgesetz steht aus

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Entscheidung zum Entgeltgleichheitsgesetz steht aus

Eintrag vom 05.07.2016

Am 20. Juni wurde erneut koalitionsintern über den Gesetzentwurf von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Entgeltgleichheit verhandelt. Eine Entscheidung steht jedoch noch immer aus. Derweil hatten sich zahlreiche Verbände – darunter die BAG kommunaler Frauenbüros, das bundesforum Männer, der Deutsche Frauenrat, der DGB und der Sozialverband Deutschland – in einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Abgeordneten des Bundestages gewandt, um Unterstützung für Schwesigs Gesetzentwurf einzufordern.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (666)