Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Christine Morgenstern neue Leiterin der Abteilung Gleichstellung beim Bund

zur Übersicht

Christine Morgenstern neue Leiterin der Abteilung Gleichstellung beim Bund

Eintrag vom 02.07.2015

Christine Morgenstern, langjährige Leiterin der Abteilung Frauen im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und ausgewiesene Fachfrau für Gleichstellungsfragen, ist seit Mai Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Juristin Morgenstern hat in ihrer Mainzer Zeit die LAG-LGG immer unterstützt und war oft zu Gast bei den Plenumssitzungen der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten.

Juristinnen bemängeln, dass dienstliche Beurteilungen häufig Frauen benachteiligen

zur Übersicht

Juristinnen bemängeln, dass dienstliche Beurteilungen häufig Frauen benachteiligen

Eintrag vom 30.06.2015

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Personalverantwortlichen im Öffentlichen Dienst auf, endlich für faire Beurteilungen von Frauen zu sorgen und insbesondere die in Forschung und Praxis dafür entwickelten Instrumente anzuwenden. Frauen kommen bei der Beförderung in Führungspositionen des Öffentlichen Dienstes in Verwaltung und Justiz nach wie vor deutlich weniger zum Zuge, als es ihrem Anteil an den Beschäftigten entspricht. Das liegt, so zeigen es verschiedene Untersuchungen, auch daran, dass Frauen und allen voran Teilzeitbeschäftigte bei der Beurteilung immer noch benachteiligt werden. Häufig tragen dazu verdeckt vorhandene Stereotype über Verhaltensweisen von Frauen und Männern bei.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (642)

Studie: Wissenschaftskarrieren von Juristinnen de facto behindert

zur Übersicht

Wissenschaftskarrieren von Juristinnen de facto behindert

Eintrag vom 18.09.2014

Trotz eines Studentinnenanteils von 54 Prozent (Destatis, 2012), bilden Professorinnen in der Rechtswissenschaft die Ausnahme. Eine Studie der Fernuniversität Hagen sieht die „Fachkultur“ an den Fakultäten als ausschlaggebende Ursache, da Juristische Bildung für Führungspositionen als Elitenbildung aufgefasst, Frauen aber tendenziell weiterhin konservative Rollenbilder zugeschrieben werde. Als weitere Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen, nennt das kürzlich beendete Forschungsprojekt „JurPro – Jura-Professorinnen“, aus dem die Studie entstanden ist, die Qualifikationsdauer und die mangelnde Flexibilität der Karrierewege. Insbesondere die Doppelbelastung von Karriere und Familie sei für viele Frauen ein Hinderungsgrund, eine akademische Karriere in der Rechtswissenschaft anzustreben.

Quelle: zwd (320)

GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

zur Übersicht

GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

Eintrag vom 13.11.2014

Auf Antrag des Landes Niedersachsens hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) am 1. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, Minijobs dort zu beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. „Minijobs bieten keine Möglichkeiten, ein eigenes existenzsicherndes Einkommen zu erzielen und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen. Es sind in der Regel Frauen, die dadurch in Abhängigkeiten und Armut geraten“, erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). „Der Bund muss hier dringend gegensteuern.“

Der Antrag, der von der GFMK in Wiesbaden beschlossen wurde, verweist auch auf die Empfehlung der EU-Kommission, wonach fiskalische Fehlanreize in Deutschland insbesondere für ZweitverdienerInnen abgebaut werden müssen. Minijobs sollten demnach leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen umgewandelt werden können. Die Bundesregierung habe angekündigt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Diese müssten nun möglichst schnell erarbeitet und umgesetzt werden, drängt Rundt.

Rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschland waren im Januar 2014 als MinijobberInnen tätig – der Großteil von ihnen Frauen. Es ist gegenwärtig der am stärksten wachsende Arbeitsmarktbereich. Doch der eigentliche Zweck der geringfügigen Beschäftigung – nämlich eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bilden – erfüllt sich nur selten. So rechnet die niedersächsische Sozialministerin vor, dass nur etwa 9 Prozent der Beschäftigten der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt. „Insbesondere für Frauen stellen Minijobs also eine erhebliche Armutsgefahr dar, das wollen wir nicht länger hinnehmen.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

Mütter holen die mit unbezahlter Arbeit verbundenen Nachteile nicht wieder auf

zur Übersicht

„Mütter holen die mit unbezahlter Arbeit verbundenen Nachteile nicht wieder auf“

Eintrag vom 10.06.2015

Der Verband Familienarbeit e.V.  macht auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird: Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt für 2001 in einer „Zeitbudgetstudie“ 56 Milliarden Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Dabei kritisiert der Verband auch, dass die Statisker nicht differenzierten, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (637)

Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg soll Vermittler echter Frauenförderung werden

zur Übersicht

„Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg soll Vermittler echter Frauenförderung werden“

Eintrag vom 27.05.2015

Aus Anlass der Präsentation von „Eckpunkten für die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg“ durch die grüne Regierungsfraktion hat deren politische Sprecherin Charlotte Schneidewind-Hartnagel in Stuttgart versichert, dass „im Gegensatz zum früheren System der Absichtserklärungen“ Frauen künftig die „verbindliche Zusage“ erhalten sollen, „dass ihre Talente und Fähigkeiten voll zum Tragen kommen“. Der öffentliche Dienst werde „Vorreiter einer echten Frauenförderung“. Eine moderne Verwaltung, die Frauen den Aufstieg an die Spitze ermögliche, habe Signalwirkung. Sie fügte hinzu: „Deshalb ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass die Frauenbeauftragten in den Kommunen auch nach außen wirken, Vernetzungsarbeit leisten, sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die politische Teilhabe von Frauen engagieren.“ Die Fraktion der Grünen im Landtag hatte dem Landesfrauenrat versichert, dass das Chancengleichheitsgesetz noch vor Ablauf der Legislaturperiode im März 2016 „erheblich erweitern“ zu wollen. Dabei sollten die kommunalen Frauenbeauftragten gesetzlich verankert und ihre Rechte gestärkt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im neuen „Frauengleichstellungsgesetz“ (bisher: Chancengleichheitsgesetz) sind nach Mitteilung von Sozial-und Frauenministerin Katrin Altpeter (SPD):

– Das Gesetzesvorhaben soll „ein weit höheres Maß an Verbindlichkeit aufweisen“, zahlreiche „soll“-Regelungen des bisherigen Gesetzes werden künftig „zu zwingenden ‚muss‘-Vorschriften“.

– Landkreise und Städte ab 50.000 Einwohner/innen werden gesetzlich zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet; bisher waren sie nur gehalten, die Aufgaben der Frauenförderung „durch geeignete Maßnahmen“ wahrzunehmen.

– Aufsichtsgremien landeseigener Gremien müssen künftig zwingend paritätisch besetzt werden, soweit die Entscheidung in das Gremium nicht an ein bestimmtes Amt gekoppelt ist.

– Über die Beanstandung von Personalentscheidungen durch die Frauenbeauftragte muss die Dienststellenleitung schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden; wird diese nicht eingehalten, wird der Beanstandung automatisch entsprochen.

– Auch in den Landesratsämtern und Rathäusern sollen mehr Frauen in verantwortungsvolle Positionen aufsteigen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (639)