Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Gender TIME Gap: Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer

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Gender Time Gap: Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer

Eintrag vom 07.05.2015

Nicht nur beim Gehalt, auch bei der Arbeitszeit öffnet sich eine enorme Schere zwischen Männern und Frauen: Frauen arbeiten im Durchschnitt neun Stunden (23%) kürzer pro Woche als Männer in ihrem Beruf. Sozialwissenschaftler bezeichnen das als „Gender Time Gap“, als Geschlechterlücke bei der Arbeitszeit – mit den entsprechenden Nachteilen bei Karriereaussichten und Gehalt.

Während die Gruppe der verkürzt arbeitenden Frauen immer weiter zugenommen hat, haben Männer häufiger lange Arbeitszeiten über die normale Vollzeit hinaus. Der Anteil der Teilzeit arbeitenden Frauen nimmt außerdem stetig weiter zu. Nahezu jede zweite Frau in Deutschland ist inzwischen mit einer Arbeitszeit unterhalb der Vollzeit beschäftigt. Unter Müttern beträgt die Teilzeitquote sogar 70 Prozent, doppelt so hoch wie die von Frauen ohne Kindern.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (637)

Tagung „Frauen in Führungspositionen: Zur (De-)Konstruktion von Geschlechterdifferenzen“

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Tagung „Frauen in Führungspositionen: Zur (De-)Konstruktion von Geschlechterdifferenzen“ am 12. Juni 2015 in Speyer

Eintrag vom 30.04.2015

Es gibt sie: die Spitzenpolitikerin, die weiblichen Vorstandsvorsitzende eines DAX-Unternehmens und die Nobelpreisträgerin in Biologie porträtiert von Massenmedien, die über die ‚Normalität‘ von Frauen an den ‚Schaltzentralen‘ der Macht jubeln, die es geschafft haben Kinder und Karriere unter einen Hut zu bekommen und dennoch ihre ‚Weiblichkeit‘ nicht verlieren. Und es gibt sie gleichzeitig auch nicht: Der Frauenanteil in den Vorständen der umsatzstärksten 200 Unternehmen Ende 2014 liegt bei fünf Prozent, der Anteil von Professorinnen liegt bei 20 Prozent. Nur jede 10. Bürgermeisterin ist eine Frau.

Wurde viel erreicht und hat sich doch auch (kaum) etwas geändert?

Die Vorträge der Tagung fragen zum einen nach der Darstellung und von Geschlecht in den Medien und zum anderen, welche Rolle Geschlechterdifferenzen im Alltag in Organisationen spielen. Welche Relevanz hat die gläserne Decke in der Politik und der Wissenschaft, warum greifen Gleichstellungsmaßnahmen kaum? Welche Bedeutung hat die (De-)konstruktion von Geschlechterdifferenzen wie sie in der medialen Darstellung zu finden sind auf die Art und Weise wie Frauen in Führungspositionen wahrgenommen werden.

Das ausführliche Programm finden Sie hier.

 

 

 

Dienstliche Beurteilungen benachteiligen häufig Frauen

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Dienstliche Beurteilungen benachteiligen häufig Frauen

Eintrag vom 23.04.2015

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Personalverantwortlichen im Öffentlichen Dienst auf, endlich für faire Beurteilungen von Frauen zu sorgen und insbesondere die in Forschung und Praxis dafür entwickelten Instrumente anzuwenden. Frauen kommen bei der Beförderung in Führungspositionen des Öffentlichen Dienstes in Verwaltung und Justiz nach wie vor deutlich weniger zum Zuge, als es ihrem Anteil an den Beschäftigten entspricht. Das liegt, so zeigen es verschiedene Untersuchungen, auch daran, dass Frauen und allen voran Teilzeitbeschäftigte bei der Beurteilung immer noch benachteiligt werden. Häufig tragen dazu verdeckt vorhandene Stereotype über Verhaltensweisen von Frauen und Männern bei.

Aus diesem Anlass legt der djb eine aktualisierte und erweiterte Stellungnahme zur Geschlechtergerechtigkeit bei dienstlichen Beurteilungen von Beamtinnen und Tarifbeschäftigten vor, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter http://www.djb.de/Kom/K5/pm15-15/

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V.

„Was heißt denn hier Mutterschutz?“

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Broschüre zum Thema „Was heißt denn hier Mutterschutz?“

Eintrag vom 26.03.2015

Das derzeitige Mutterschutzgesetz gilt als veraltet und soll noch in dieser Legislaturperiode novelliert werden, da die Schutzabsichten werden in der Praxis häufig als Anlass genommen, Frauen aus der Erwerbstätigkeit heraus zu drängen.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin und Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), der Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeitnehmerkammer Bremen und die Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) haben zu diesem Zweck eine Broschüre zum Thema „Was heißt denn hier Mutterschutz?!“ erarbeitet, in der sie für ein zeitgemäßes, an den technischen, medizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasstes, um zusätzliche Präventionspflichten und den Schutz vor struktureller Benachteiligung gestärktes und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitertes Mutterschutzrecht, plädieren.

Die Broschüre „Was heißt denn hier Mutterschutz?!“ können Sie als PDF-Dokument herunterladen oder bestellen.

Quelle: ZWD  (327)

 

Teilzeitbeschäftigung bei Frauen steigt weiter an

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Teilzeitbeschäftigung bei Frauen steigt weiter an 

Eintrag vom 19.03.2015

Das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die die Entwicklung der Erwerbs- und Arbeitszeitmuster seit der Wiedervereinigung untersuchte, zeigt, dass 2014 elf Millionen Frauen eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben. Im Vergleich zu 1991 hat sich die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen damit verdoppelt. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten stieg seit 1991 um fünf Prozentpunkte an. Damit war 2014 fast die Hälfte aller Beschäftigten weiblich.

Frauen übten am häufigsten (26 Prozent) wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen eine reduzierte Beschäftigung aus. „Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitmuster von Frauen und Männern unterscheiden sich nach wie vor erheblich“, betonte die Arbeitsmarktexpertin des IAB. Bei Frauen entscheide insbesondere die familiäre Situation, ob und in welchem Umfang sie beschäftigt seien. Familiengründung beeinflusse das Erwerbsverhalten von Männern dagegen kaum.

Quelle: ZWD (327)

Bundestag beschließt Frauenquote

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Bundestag beschließt Frauenquote

Eintrag vom 09.03.2015

Am 6. März hat der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Es soll den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessern und ist eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.

Bundesfrauenministerin Manuela Schleswig bezeichnete in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten den Beschluss als „einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung von Frauen“ in Deutschland: „Die Quote kommt. So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden Frauen zukünftig in Unternehmen und im öffentlichen Dienst in Führungsetagen mitbestimmen“.

Das Gesetz steht auf drei Säulen:  Die erste gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.