Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

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Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

Eintrag vom 02.02.2015

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2015 in erster Lesung über den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten.

Hinter dem Gesetz verbirgt sich ein Dreisäulenmodell: Die erste Säule gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.

Weitere Informationen zum Quotengesetz erhalten Sie hier.

Quelle: Zwd (324)

Keine Übereinstimmung von Betreuungszeiten und Arbeitszeiten

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Betreuungszeiten für Kinder passen nicht zu möglichen Arbeitszeiten der Mütter

Eintrag vom 26.01.2015

Familienfreundliche Zeitstrukturen machen es Müttern und Vätern leichter, in gewünschtem Umfang erwerbstätig zu sein. Mit Betreuungszeiten von 9.00 bis 16.00 Uhr, können sich nur die wenigsten anfreunden. Die Kommunen sollten mithelfen, die Betreuungszeiten in Kita und Schule, die Öffnungszeiten der Behörden und Geschäfte oder die Fahrzeiten von Bus und Bahn aufeinander abzustimmen, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult nach einer Befragung von 1.200 Müttern mit Kindern unter 15 Jahren. Von den in Städten lebenden Müttern hätten 72% beklagt, die Betreuungszeiten passen nicht zu den möglichen Arbeitszeiten; in den ländlichen Regionen hätten sogar „mehr als 80% der Mütter vor diesem Dilemma“ gestanden.

Frauenpolitischer Dienst (631)

Rezension: Weil ein #Aufschrei nicht reicht

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Weil ein #Aufschrei nicht reicht – Anne Wizorek

Eintrag vom 19.02.2015

Weil ein #Aufschrei nicht reicht. Für einen Feminismus von Heute von Anne Wizorek

336 Seiten, Sachliteratur

erschienen am  25. September 2014

Inhalt: In ihrem Buch „Weil ein #Aufschrei nicht reicht“ erläutert Anne Wizorek anhand von sieben zentralen Thesen, warum es hierzulande keine Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gibt und warum die Behauptung, dass wir in einer patriarchalen Gesellschaft leben, immer noch zutreffend ist. Dabei geht sie unter anderem auf die Geschlechterquote und sexuelle Selbstbestimmung ein, räumt aber gleichzeitig auch mit Klischees rund um den Feminismus auf.

Über die Autorin: Anne Wizorek, 1981 geboren, arbeitet als freiberufliche Beraterin für digitale Medien und Online-Kommunikation. Wizorek steht für modernen Feminismus, der auch auf ihrem Twitter Account und Blog kleinerdrei.org regelmäßig Gegenstand ist. Sie ist Initiatorin des Hashtags #aufschrei, unter dem vor allem in Deutschland eine Debatte zum Thema Alltagssexismus angestoßen wurde.

Meinung: „Weil ein #Aufschrei nicht reicht“ ist eine gut recherchierte Einführung in das Thema (Netz-)Feminismus, die zugleich die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland darlegt. Die Botschaft, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Religion oder Herkunft politische, ökonomische und soziale Gerechtigkeit erfahren sollen, vermittelt Wizorek im für den modernen Feminismus typischen Internet-Jargon, passend zum Buchtitel.

 

Equal Pay Day

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Equal Pay Day am 20. März 2015

Eintrag vom 19.02.2015

Der Equal Pay Day symbolisiert den Tag, der den Verdienstunterschied von Frauen und Männern aufzeigt, der laut Statistischem Bundesamt derzeit bei 22 Prozent liegt. Das sind 79 Tage, die Frauen im Jahr mehr als Männer arbeiten müssen, um rein rechnerisch auf das durchschnittliche Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

EPD Logo mit BPW-Zeile 120104 schwarz

Aus diesem Anlass finden am 20. März 2015 wieder zahlreiche Aktionen unter dem Motto Spiel mit offenen Karten: Was verdienen Frauen und Männer? statt, um die Debatte über die Gründe der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland in die Öffentlichkeit zu tragen, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen, und Entscheider zu mobilisieren, damit sich die Lohnschere schließt.

DIW: Erwerbsquote von Frauen steigt stärker als die der Männer

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Erwerbsquote von Frauen steigt stärker als die der Männer

Eintrag vom 19.02.2015

Eine neue Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ergeben, dass die Erwerbsquote der Frauen seit 1995 um zehn Prozentpunkte gestiegen ist, die der Männer nur um einen Prozentpunkt – Gründe dafür seien unter anderem die zunehmend bessere und zu den Männern aufschließende Qualifikation der Frauen, ihre vermehrte Bereitschaft zur Teilnahme am Arbeitsleben und Veränderungen der Wirtschaftsstruktur.

Noch nie waren in Deutschland so viele Frauen erwerbstätig wie heute. Zwischen 1995 und 2013 stieg die Zahl der Frauen, die einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, von 15 auf 18 Millionen. Die stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsleben führt DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke zum einen auf das gestiegene Ausbildungsniveau der Frauen zurück, zum anderen rechnet er auch für die Zukunft mit einer steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (632)

Geschlechtergerechte Beurteilung in der Justiz

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Geschlechtergerechte Beurteilung in der  Justiz

Eintrag vom 06.11.2014

Auf der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) wurde der Beschluss einer geschlechtergerechten Beurteilung der Richterinnen und Richter/Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Forderung nach einer stärkeren Präsenz von Frauen in der ehrenamtlichen Richterschaft, verabschiedet. Studien belegen, dass Leistungsbewertungen oft nicht geschlechtsneutral erfolgen, sondern vielmehr von Vorurteilen, Rollenklischees und Geschlechterstereotypen geprägt sein können und damit insbesondere ursächlich für eine Benachteiligung von Frauen sind.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)