Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Artikel: Warum Frauen so selten geeignet sind

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Warum Frauen so selten geeignet sind

Eintrag vom 28.08.2014

Die Sueddeutsche Zeitung veröffentlichte vor kurzem einen Artikel über Frauen im Öffentlichen Dienst. Nach Angaben des Autors Heribert Prantl, der sich wiederum auf das Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier beruft, werde das Gleichstellungsgesetz „Frauen sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern.“ im öffentlichen Sektor bewusst umgangen.

Der vollständige Artikel kann hier abgerufen werden

Quelle: Sueddeutsche.de (08.07.2014)

Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen – Wer steuert das Schiff?

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Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen – Wer steuert das Schiff?

Eintrag vom 14.08.2014

Der jüngst vorgestellte Public-Women-on-Board-Index, kurz Public WoB-Index, bietet einen Überblick darüber, wie viele Frauen in den Spitzengremien der öffentlichen Unternehmen in Deutschland vertreten sind. Damit wird der immer wieder erhobenen Forderung nach einem Werkzeug nachgekommen, das Transparenz über die tatsächliche Verteilung von Posten zwischen Männern und Frauen in Unternehmen der öffentlichen Hand schafft. Der Index wertet eine repräsentative Auswahl von 225 der größten Unternehmen auf allen föderalen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, aus. Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien liegt durchschnittlich bei 25,1 Prozent. In den Top-Managementorganen sind es sogar nur 14 Prozent. Ganz ohne Frauen am Steuerrad kommen immerhin 35 Aufsichtsgremien aus (15,56 Prozent). Der öffentliche Dienst lässt so die Chance ungenutzt, als Vorbild für die freie Wirtschaft zu dienen. Die dbb bundesfrauenvertretung betont dass es nun wichtig ist, die Ergebnisse aus der Studie zu nutzen und in dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe für Frauen und Männer an Führungspositionen zu berücksichtigen. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen müsse etwas geändert werden, sondern auch bei der Gremien-besetzung im öffentlichen Dienst. Zum Beispiel durch eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und deren Klagerechte.

Quelle: frauen im dbb (Nr. 06/2014)

Einsatz von anonymisierten Bewerbungsverfahren nimmt zu

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Einsatz von anonymisierten Bewerbungsverfahren nimmt zu

Eintrag vom 06.08.2014

2012 ging das anonymisierte Bewerbungsverfahren als Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Frauenförderung und zur Vermeidung von Diskriminierung an den Start. Heute, zwei Jahre später, findet diese Art der Bewerbung in ganz Deutschland immer mehr Anklang. 9 von 16 Bundesländern testen das Verfahren oder stellten bereits auf die Anonymisierung um. In Kommunen und Unternehmen setzt sich das Modell ebenfalls immer mehr durch. Nun testet mit der Europa Universität Viadrina in Frankfurt an der Order auch erstmals eine Hochschule das anonymisierte Bewerbungsverfahren. Das zeige die vielfältige Einsetzbarkeit des Verfahrens, so Christine Lüders, die Leiterin der ADS.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet zum Thema „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ am 16. und 17. September 2014 kostenfreie Workshops an. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem internen Bereich. Frau Gerigk-Koch hatte auf der vergangenen LAG-Sitzung einen Vortrag zu diesem Thema gehalten. Die PowerPoint-Präsentation zum Vortrag kann dort heruntergeladen werden.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (620)

Rechtsgutachten in NRW: effektive Frauenförderung ist verfassungsrechtliche Verpflichtung

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Rechtsgutachten in NRW: effektive Frauenförderung ist verfassungsrechtliche Verpflichtung

Eintrag vom 05.08.2014

In Nordrhein-Westfalen hat ein Rechtsgutachten ergeben, dass eine effektive Frauenförderung in der Personalpolitik eine verfassungsrechtliche Verpflichtung ist. Das Gutachten stammt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier und wurde im Auftrag der rot-grünen Landesregierung erstellt. In seinem Gutachten führt Prof. Papier aus, durch die bisherige von den Verwaltungsgerichten geprägte Beförderungspraxis werde wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die dabei für den Qualifikationsvergleich herangezogen würden, die Frauenquote unterlaufen. Ein Auswahlverfahren, das den Fall gleicher Qualifikation – erst hier findet die Quote Anwendung – so gut wie nicht mehr vorkommen lasse, hebele die Quote aus. Es werde verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den Öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese.

Der Verfassungsrechtler Prof. Papier unterstreicht die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots für den öffentlichen Dienst und sieht Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. So sollen Maßnahmen zur Frauenförderung bereits im Vorfeld von Personalentscheidungen angesetzt werden. Außerdem setzt er sich mit Sanktionen und Kontrollinstrumenten bei Verstößen gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben auseinander und empfiehlt ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte.

Auch wenn sich das Gutachten auf Nordrhein-Westfalen bezieht, so wird eine Signalwirkung für die Gleichstellungsgesetzte aller Bundesländer erwartet.

Mehr Informationen zum Gutachten und zur aktuellen Debatte erfahren Sie hier.

Quelle: Landesregierung NRW

Personelle Gleichstellung im Amt der Bundesrichter/innen

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Personelle Gleichstellung im Amt der Bundesrichter/innen

Eintrag vom 29.07.2014

Im Mai 2014 wurden 22 neue Bundesrichter/innen ins Amt gewählt. Dabei sind je zur Hälfte der Bundesrichter weiblich und männlich. Es herrscht somit eine personelle Gleichstellung vor. So arbeiten unter den neun neuen Richtern am Bundesgerichtshof fünf Frauen, jeweils zwei Frauen und zwei Männer sind Richter des Bundesfinanzhofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Am Bundessozialgericht arbeiten eine Richterin und ein Richter.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (619) 

Anzahl berufstätiger Mütter steigt durch Elterngeld

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Studie: Anzahl berufstätiger Mütter steigt durch Elterngeld

Eintrag vom 09.07.2014

Durch das Elterngeld ist der Anteil der berufstätigen Mütter signifikant gestiegen. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie (Mai 2014) des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen. Die Studie untersuchte das Arbeitsmarktverhalten von Müttern in der mittleren Frist (bis zu fünf Jahren nach der Geburt). Hier hat sich die Erwerbstätigkeit durch den Einsatz von Elterngeld um rund 10 Prozent erhöht. Allerdings gilt dies nur für die Teilzeitbeschäftigung. Insgesamt hat sich das Elterngeld in vier Punkten positiv ausgewirkt: so arbeiten nicht nur mehr Mütter als vorher, die Mütter arbeiten auch durchschnittlich länger (30 Stunden die Woche) als vor der Einführung des Elterngeldes. Hinzu kommt, dass die meisten Frauen in verstärktem Maße zu ihrem ehemaligen Unternehmen zurückkehren und dort von ihrem Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag bekommen. Weitere Informationen zur Studie und alle Ergebnisse können Sie online hier nachlesen.

Quelle: CEWS Journal (Nr. 94)