Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der diesjährige Equal Pay Day „Tag für gleiche Bezahlung“ am 23.03.2012

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Der diesjährige Equal Pay Day „Tag für gleiche Bezahlung“ am 23.03.2012

Eintrag vom 13.03.2012

Auf Initiative der Business and Professional Women (BPW) Germany wurde 2008 erstmals der Equal Pay Day, der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, in Deutschland durchgeführt. Entstanden ist der „Tag für gleiche Bezahlung“ in den USA. Initiatorinnen waren die amerikanischen Business and Professional Women (BPW/USA), die 1988 die „Red Purse Campaign“ ins Leben riefen, um auf die bestehende Lohnkluft hinzuweisen. Diesen Gedanken griff der BPW Germany auf und startete die Initiative Rote Tasche, aus der heraus die Idee für die bundesweite Einführung des Equal Pay Day entstanden ist. Die roten Taschen stehen für die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen. Zum Auftakt des diesjährigen Equal Pay Day präsentierte die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat (SPD), den Werbespot „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Der einminütige YouTube-Spot, der vom Berliner Senat finanziert wurde, zeigt Jugendliche beim Monopolyspiel. Die Scheibe dreht sich und der junge Mann ist hoch erfreut, als er die Bonuskarte zieht. Hingegen die junge Frau wirkt schockiert, weil auf der von ihr gezogenen Karte „Bonus – Vergiß es“ steht. Schließlich wird die Gerechtigkeitskarte „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ gezeigt. Das Video soll nicht nur auf die durchschnittliche geschlechtsspezifische Entgeltkluft von 23% aufmerksam machen, sondern auch darauf, dass es bei Bonuszahlungen in Unternehmen eine Lücke von 40% zwischen Männern und Frauen gibt, so Kolat.

Weitere Informationen zum Equal Pay Day entnehmen Sie bitte hier.

Den oben angegebenen You-Tube Spot als auch weitere Informationen und Links finden Sie auf der Internetseite zum Equal Pay Day von BPW Germany.

Quelle: zwd Frauen. Gesellschaft und Politik Nr: 298/2012 – 27. Jahrgang/Seite 28

Ältere Mütter haben gemäß dem Trierer Urteil kein Anrecht auf höhere Renten

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Ältere Mütter haben gemäß dem Trierer Urteil kein Anrecht auf höhere Renten

Eintrag vom 05.03.2012

Dass Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, nur ein Jahr Erziehungszeit pro Kind auf die Rente angerechnet wird, während ansonsten 3 Jahre angerechnet werden, ist nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier nicht verfassungswidrig. Die stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente könne der Gesetzgeber frei gestalten. Die Klägerin hat bereits Berufung beim Landessozialgericht und nötigenfalls die Anrufung von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof angekündigt. Nach ihrer Ansicht diskriminiert das geltende Rentenrecht ältere Mütter und verstößt gegen den verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz. Bei Gleichstellung mit Müttern mit nach 1992 geborenen Kindern würde sich die monatliche Rente der betroffenen Frauen um 27,46 € pro Erziehungsjahr und Kind erhöhen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)

Die Zahl der Minijobber/innen hat 2011 mit 7,4 Millionen ihren Höchststand erreicht

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Die Zahl der Minijobber/innen hat 2011 mit 7,4 Millionen ihren Höchststand erreicht

Eintrag vom 05.03.2012

Die Zahl der Minijobber/innen hat, parallel zum wirtschaftlichen Aufschwung, Mitte 2011 mit insgesamt 7,387 Millionen, davon überwiegend Frauen, ihren bisherigen Höchststand seit der Neuordnung der rechtlichen Voraussetzungen für geringfügige Beschäftigung im Jahr 2003 erreicht. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende Januar 2012 in Nürnberg mitgeteilt. Der Zuwachs an 400-Euro-Beschäftigungsverhältnissen gegenüber dem Vorjahr betrug demnach rund 112.500. Die BA betonte, die Zahl der Minijobs steige beständig weiter und sei ein „längerfristiges Phänomen, das nicht an Konjunkturzyklen gebunden“ sei. Dass bei dieser letzten Erhebung Minijob-Boom und Wirtschaftsaufschwung gleichzeitig stattgefunden hätten, sei eher zufällig.

Weitere Informationen finden Sie hier beim Institut für Regionalforschung e.V. der Universität Göttingen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)

EU-Kommission hält auch das Ehegattensplitting für ein Beschäftigungshindernis

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EU-Kommission hält auch das Ehegattensplitting für ein Beschäftigungshindernis

Eintrag vom 05.03.2012

Kritisch sieht die EU-Kommission an der deutschen Familien- und Sozialpolitik, laut „Financial Times Deutschland“ (ftd), nicht nur das Betreuungsgeld-Projekt, sondern auch das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Im Bericht der deutschen Vertretung bei der EU an die Bundesregierung, so heißt es, werde auch auf die Missbilligung der EU-Kommission für die steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren durch das Instrument des Splittings verwiesen. Die Bundesregierung sei aufgefordert worden, „schriftlich zu erklären, wie sich das Betreuungsgeld und das Ehegattensplitting auf Frauen auswirken, sich einen Job zu suchen oder in den Beruf zurückzukehren“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)

Anforderungsprofil für Führungskräfte

 

Beispiel: Anforderungsprofil für Führungskräfte

 

Der KGSt-Bericht 3/2000 stellt folgende Übersicht zum Anforderungsprofil für Führungskräfte vor (zitiert nach Drescher, 2001, Handbuch zur Personalauswahl in der modernen Kommunalverwaltung):

Sozialkompetenz

  • Prozesssteuerungsfähigkeit
  • Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterinformation und -beteiligung
  • Konfliktfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit
  • Fähigkeit, motivationsbehindernde Faktoren zu beseitigen
  • Fähigkeit, Personalentwicklungs- und Lernprozesse zu gestalten
  • Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen

Methodenkompetenz

  • Zielvereinbarungstechniken
  • Managementtechniken (z.B. Projektmanagement)
  • Handlungsfolgen abschätzen und bewerten können
  • Qualitätsmanagementfähigkeit

Persönlichkeitskompetenz

  • Ganzheitliches und konzeptionelles Denkvermögen
  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
  • Eigenverantwortung und Selbstkontrolle
  • Persönliche Integrität
  • Risikobereitschaft

Fachkompetenz

  • Grundkenntnisse des Neuen Steuerungsmodells
  • Betriebswirtschaftliche (kaufmännische) Grundkenntnisse
  • Fachwissen in Abhängigkeit der jeweiligen Aufgabenstellung
  • Grundkenntnisse aus den bisherigen Querschnittsbereichen

Auffällig bei diesem Anforderungskatalog ist, dass das Kriterium Genderkompenz nicht vorkommt.

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ESF: Frauen sind in der betrieblichen Weiterbildung unterrepräsentiert

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ESF: Frauen sind in der betrieblichen Weiterbildung unterrepräsentiert

Eintrag vom 15.09.2011

Die Agentur für Gleichstellung des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) veröffentlicht die Expertise „Gender-Aspekte in der betrieblichen Weiterbildung“. Tendenziell nehmen Frauen weniger an betrieblicher Weiterbildung teil. Frauen besuchen häufiger als Männer Weiterbildungsmaßnahmen in ihrer Freizeit und werden seltener finanziell unterstützt. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigung und Betreuungsverpflichtung, wovon hauptsächlich Frauen betroffen sind, sinkt die Teilnahmequote zusätzlich. Außerdem gibt der ESF Handlungsempfehlungen auf der Programm- und Projektebene.
Die Expertise zu Gender-Aspekten in der betrieblichen Weiterbildung finden Sie hier.

Quelle: ESF – Agentur der Gleichstellung im ESF