Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte jetzt mit Bundesmitteln

Das Bundesfrauenministerium setzt Bundesmittel ein (bis Ende 2022 und bis zum Anlaufen eines ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums), damit das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte, das nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auslaufen sollte, weitergeführt werden kann. Aktuell profitieren insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine von diesem Programm. „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination von mehrmonatigem Coaching und speziellen Frauenkursen individuell in eine Beschäftigung. Die rund 80 Kontaktstellen hätten seit 2015 „rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet“, so das Ministerium.
Info: www.starkimberuf.de
Quelle: fpd 811

GFMK nimmt vielfach Bezug auf Dritten Gleichstellungsbericht

Die 32. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) unterstrich die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts und unterstützte seine Handlungsempfehlungen. Diese fand am 30. Juni und 1. Juli in Hamburg statt. Gesprochen wurde u. a. über folgende digitalisierungsbezogene Themen:

  • Filter, Schönheitsideale und Klischees in Sozialen Medien
  • Gender Data Gap
  • Frauen in der Digitalbranche
  • Gründerinnen im IT-Bereich
  • Geschlechtergerechte und teilhabeorientierte Technikgestaltung
  • Digitale Gewalt und Diskriminierung im digitalen Raum und mangelnde Sichtbarkeit von Frauen im digitalen Raum am Beispiel von Wikipedia
Auf der GFMK-Homepage finden Sie die Gesamtheit der Beschlüsse der Konferenz und einen Überblick über weitere Reaktionen auf und Resonanz zum Dritten Gleichstellungsberichts gibt es auf der Website der Geschäftsstelle.

Quelle: Neues aus der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht, 27.07.2022

„Große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und Strategien gegen Diskriminierung“

Eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beim Institut für Mittelstandsforschung (Bonn) und „pro diversity“ in Auftrag gegeben hat, habe folgendes als „zentrales Ergebnis“: „16 Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und bei Strategien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.“ Es habe sich u.a. gezeigt, dass die Unternehmensgröße eine wichtige Rolle spiele. Während große Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen sich meist gut aufgestellt präsentierten, bestehe bei kleinen Unternehmen und kleineren Organisationen des dritten Sektors oft noch Verbesserungspotenzial. Zu den Empfehlungen der Autor*innen gehören „eine stärker auf Zielgruppen orientierte Ansprache“ und auch die „Einrichtung von AGG-Beschwerdestellen“.
Quelle: fpd 810

Ärztliche Fortbildung zu „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“

Der Frauennotruf Mainz e.V.  hat unter dem Motto „Post für gynäkologische Arztpraxen in ganz Mainz!“ auf die Möglichkeiten der ärztlichen Fortbildung in „Medizinischer Soforthilfe nach Vergewaltigung ohne Anzeige“ aufmerksam gemacht. Das Soforthilfeprojekt, so der Frauennotruf, habe „bundesweit bereits 900 Frauen und Mädchen unterstützt“ und sei in Mainz von der Universitätsmedizin in Zusammenarbeit mit dem Notruf getragen. Das Angebot umfasse „die medizinische Versorgung nach Vergewaltigung und gleichzeitig die Beweissicherung in einem Krankenhaus, ohne dass Betroffene im Voraus eine Anzeige stellen müssen“. Die ärztliche Fortbildung in kompetenter Versorgung bei Vergewaltigungen könne auch hybrid besucht werden.

Quelle: fpd 809

Kurzmeldung zum Thema „Elterngeld“

Der Väteranteil beim Elterngeld wurde für das Jahr 2021 mit 25,3 Prozent ermittelt. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils der Väter hat sich damit fortgesetzt (2015 = 20,9 Prozent). Für 2020 waren 24,8 Prozent ermittelt worden. Das Statistische Bundesamt erläuterte, dass der Väteranteil den Anteil männlicher Bezieher an allen Elterngeldbezügen angibt. Er würde also genau 50 Prozent betragen müssen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.
Quelle: fpd 809

Bundesfamilienministerium startet Wettbewerb „lnnovationspreis Vereinbarkeit“

Das Bundesfamilienministerium hat familienfreundliche Unternehmen in ganz Deutschland aufgerufen, sich beim „Innovationspreis Vereinbarkeit“ zu bewerben. Mit dem Preis sollen Unternehmen ausgezeichnet werden, die in der Corona-Krise innovative Konzepte für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt haben. Der Preis wird im Rahmen des Förderprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ ausgelobt. Er soll am 30. September in Berlin verliehen werden.
Weitere Informationen: www.erfolgsfaktor-familie.de/innovationspreis
Quelle: fpd 809