Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Frage der Gleichberechtigung stößt bei Jungwähler*innen auf hohe Akzeptanz

Bei einer neuen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zum Thema „Jungwähler*innen und ihr Blick auf die Politik“ stößt insbesondere die Frage der Gleichberechtigung auf hohe Akzeptanz. Demnach sehen, laut der Ergebnisse, 88 Prozent der über 4.000 im Winter 2022 befragten jungen Deutschen im Alter von 16 bis 30 Jahren, die Förderung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern als notwendige politische Maßnahme an. Nicht überraschend sei jedoch, dass junge Frauen (92 Prozent) dem eine höhere Priorität beimessen als junge Männer (85 Prozent). Auch Diversität stehe bei jungen Frauen stärker im Fokus als bei jungen Männern.
Die Studie „Krisenerwachsen“ finden Sie unter: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/20355.pdf
Quelle: fpd 835

„Die 4-Tage-Woche könnte Frauen helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren“

Auf die Frage des Gewerkschaftsmagazins „metall“, wie die 4-Tage-Woche und der Arbeitskräftemangel zusammenpassen würden, antwortet die Berliner Sozialwissenschaftlerin Prof. Jutta Allmendinger mit „Bestens!“. Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und Verfechterin der 4-Tage-Woche weiter: „Die 4-Tage-Woche wird den Krankenstand und die Frühverrentung verringern, was das Arbeitsvolumen insgesamt erhöhen wird. Sie wird gleichermaßen die Erwerbsarbeitszeit von Frauen steigern, da sie die Erwerbsarbeit zwischen Männern und Frauen umverteilt. Damit gewinnt die Wirtschaft viele Potenziale gut ausgebildeter, motivierter und leistungsstarker Frauen.“ Nötig seien allerdings flächendeckend gute Kitas, Ganztagsschulen und eine partnerschaftliche Aufteilung der unbezahlten Arbeit.
Quelle: fpd 835

GFMK – Jahreskonferenz 2023

„Gleichberechtigte Teilhabe für Frauen und mehr Schutz vor Gewalt gegen Frauen“

Die gleichberechtigte politische und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen und mehr Schutz vor Gewalt gegen Frauen waren die zentralen Themen der 33. Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) der Länder, die im Juni unter Leitung der Brandenburger Frauen- und Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher in Potsdam stattfand. Zum Thema Gleichstellung hatte die GFMK-Vorsitzende schon zum Auftakt der Konferenz erklärt: „Wenn Frauen bei wichtigen Entscheidungen und Abstimmungen weiterhin so unterrepräsentiert sind, werden ihre Stimmen und Perspektiven nicht angemessen gehört, was zu einer massiven Verzerrung des demokratischen Prozesses führt. Das können wir nicht länger hinnehmen. Die Situation verdeutlicht, dass Gleichstellung kein Selbstläufer ist.“ Zum Themenbereich Sexismus und Gewalt an Frauen beschloss die GFMK eine „Entschließung aller Länder“. Für 2024 wird Baden-Württemberg den Vorsitz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenzübernehmen.


Auszug zu einigen Themen:

Gleichberechtigte Teilhabe

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich. Dennoch sind Frauen in gesellschaftlichen Entscheidungsebenen von Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Kultur nach wie vor unterrepräsentiert. Besonders zeigt sich dies in Parlamenten und politischen Ämtern auf allen Ebenen. Noch nie gab es ein Parlament in Deutschland, das annähernd paritätisch mit Frauen und Männern besetzt war. Über 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen liegt der Frauenanteil im Bundestag derzeit bei rund 35 Prozent. Auch in den Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen haben Frauen durchschnittlich nur rund ein Drittel der Mandate inne. Weniger als jedes zehnte Rathaus wird von einer Bürgermeisterin geführt und in lediglich 33 der 294 deutschen Landkreise (knapp neun Prozent) standen 2021 Landrätinnen an der Verwaltungsspitze.

Schutz vor Gewalt
Mit mehreren Beschlüssen will die GFMK Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und sexualisierter Gewalt besser schützen:

Ausbau von Frauenhäusern

Die Konferenz spricht sich für eine Verlängerung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ aus. Mit diesem Programm fördert die Bundesregierung von 2020 bis 2024 den baulichen Ausbau von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen. Es ist eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Die GFMK weist darauf hin, dass der Bedarf an Investitionsmitteln bei den Einrichtungen des Hilfesystems weiter hoch ist. Sie fordert die Bundesregierung daher auf, das Bundesinvestitionsprogramm über 2024 hinaus fortzuführen und in den Bundeshaushalten angemessene Mittel für die Förderung investiver Maßnahmen zum Um-, Aus- und Neubau sowie zur Sanierung der Hilfseinrichtungen vorzusehen.

Verbesserung des Gewaltschutzes bei geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt im sozialen Nahraum

Digitale Gewalt und die damit einhergehenden Herausforderungen sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Während digitale Gewalt in Form von Haie Speech immer stärker in das öffentliche und wissenschaftliche Bewusstsein gerückt ist, wird dem Themenkomplex der digitalen Gewalt im sozialen Nahraum bisher deutlich weniger Beachtung geschenkt. Davon sind Frauen und insbesondere Mädchen betroffen. Die GFMK fordert die Bundesregierung auf, eine repräsentative, empirische Studie zu Gewalt gegen Frauen vorzulegen, in der digitale Gewalt im sozialen Nahraum explizit untersucht wird, um betroffene Frauen in Zukunft besser unterstützen und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen entwickeln zu können.

Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung in Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung beabsichtigt in dieser Legislaturperiode, das Recht auf Schutz in geeigneten Einrichtungen sowie fachkundige Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und bei häuslicher Gewalt bundesrechtlich abzusichern. Die GFMK begrüßt dieses Vorhaben und bittet das Bundesfrauenministerium, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die GFMK bekräftigt den Willen der Länder, in den kommenden Jahren das Hilfesystem für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen sowie von häuslicher Gewalt betroffene Personen und ihren Kindern so auszugestalten, dass jede Frau verlässlich unterstützt wird sowie alle weiteren Opfer häuslicher Gewalt Unterstützung erfahren können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich an den notwendigen Kosten für den Ausbau der Einrichtungen sowie für den Verwaltungsaufwand im Hilfesystem angemessen zu beteiligen. Die GFMK sieht den Bund, die Länder und die Kommunen in der gemeinsamen Verantwortung für die dauerhaft auskömmliche Finanzierung einer tragfähigen Infrastruktur des Hilfesystems.

Entgeltgleichheit

Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männer war erneut Thema bei der GFMK. Das Entgeltgleichheitsgebot – „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ – ist seit Jahrzehnten europa- und verfassungsrechtlich verankert und durch nationale Gesetze konkretisiert. Ungeachtet dessen beträgt die europa- und verfassungswidrige geschlechtsspezifische Entgeltlücke (sog. Gender Pay Gap) zwischen Frauen und Männern in Deutschland in der unbereinigten Erhebung im Jahr 2022 immer noch 18 Prozent. Mit diesem Ergebnis liegt Deutschland mit wenigen anderen Mitgliedstaaten deutlich über dem aktuellen EU-Durchschnitt von 13 Prozent.
-Die GFMK fordert geschlossenes Handeln von der Bundesregierung, den Ländern und den Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden, um die politische Teilhabe von Frauen durchzusetzen und die dafür notwendigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen.


  • Die GFMK appelliert an alle Akteurinnen und Akteure – Parteien, Fraktionen, Parlamente, Verbände und Vereine – ihre Arbeits-, Kommunikations-, Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen geschlechtergerecht, zeitgemäß und demokratiefest auszurichten.
  • Die GFMK bittet die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) um einen Bericht zu aktuellen und geplanten Maßnahmen geschlechtersensibler politischer Kinder- und Jugendarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich.
  • Die GFMK bittet die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine einheitliche Musterformulierung für die rechtliche Umsetzung hybrider bzw. digitaler Sitzungen, insbesondere in kommunalen Vertretungen, zu erarbeiten. Außerdem wird um Stellungnahme zu der Frage gebeten, wie der Schutz und die Prävention zum Schutz der ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politiker vor (digitalen) Angriffen gestärkt werden können.

Quelle: fpd 834

Die Erwerbschancen geflüchteter Frauen steigen langsam, aber stetig

Das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) lautet: Die Erwerbsbeteiligung geflüchteter Frauen in Deutschland steigt langsam, liegt aber weiter auf einem niedrigen Niveau. Demnach seien 2017 nur 5 Prozent und 2020 bereits 13 Prozent der durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Sozio-oekonomische Panel von 2013 bis 2019 befragten geflüchteten Frauen einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen. Bremsfaktoren seien das vergleichsweise geringere Bildungsniveau der Frauen, traditionelle Geschlechterrollen und mangelnde Deutschkenntnisse. Geflüchtete Frauen könnten u. a. aufgrund fehlender Betreuungsangebote für ihre Kinder, z. B. Sprachkurse oft nicht nutzen. Ermutigend sei jedoch, dass sich die Zahl der jungen Frauen in Bildungsprogrammen von 5,3 Prozent auf 17 Prozent verdreifacht habe. Auch die Zahl der Frauen mit mittleren und guten Sprachkenntnissen wachse stetig. Genau hier müsse angesetzt werden, empfiehlt die Studienautorin des DIW, Adriana Cardozo. „Auch Frauen mit Fluchterfahrung können einen Beitrag leisten, den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben“. Voraussetzung dafür sei der Ausbau bestehender Integrations- und Sprachprogramme, die zudem mehr auf die Bedürfnisse der Frauen zugeschnitten werden und etwa Betreuungsmöglichkeiten für Kinder stärker berücksichtigen müssten.
Studie: www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.871905.de/23-19-1.pdf
Quelle: fpd 832

Mütter verdienen 3.000 Euro weniger im Jahr als Väter

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat, basierend auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), fünf Fakten zur ökonomischen Situation von Müttern in Deutschland zusammengetragen, dass sich die ökonomische Lage von Frauen mit Kindern noch immer stark von der von Vätern oder Frauen ohne Kinder unterscheidet.
„3.171 Euro: So viel weniger verdienten Mütter durchschnittlich im Jahr 2019 als kinderlose Frauen. Das zeigt eine IW-Sonderauswertung von Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Besonders groß ist der Unterschied in der Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen: Kinderlose Frauen verdienten hier im Mittel 40.290 Euro – Mütter jedoch nur 25.821 Euro.
Erwerbstätige Mütter arbeiten im Median 30 Stunden pro Woche – acht Stunden weniger als erwerbstätige Frauen ohne Kinder. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ist der Unterschied sogar noch größer. Dort sind es insgesamt 40 Stunden. Die Zeit für Care-Arbeit ist hier nicht miteingerechnet.
Nur 39, 7 Prozent aller Mütter mit einem Kind unter drei Jahren waren im Jahr 2022 erwerbstätig. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Bei Vätern Ist die Quote mit 89 Prozent deutlich höher.
Mütter bekommen weniger Rente. Frauen mit Kindern. die 2021 erstmals eine Rente bezogen, bekamen eine durchschnittliche Rente von871 Euro, bei Frauen ohne Kinder waren es 897 Euro. Die Summe sinkt, je mehr Kinder eine Frau hat: Bei vier und mehr Kindern sind es nur 767 Euro. Das geht aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung hervor.
Im Frühjahr 2022 fehlten noch immer rund 266.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige. Die Kitalücke ist damit zwar knapp 90.000 Plätze kleiner als noch drei Jahre zuvor. Weil seit dem vergangenen Jahr viele Menschen aus der Ukraine Schutz vor dem Krieg suchen. könnte sich die Lage aber wieder verschärfen.“
„Beruf und Familie sind für viele Frauen immer noch schwer zu vereinbaren“, sagt dazu IW-Ökonomin Ruth Maria Schüler. Das zeige sich über den kompletten Lebenslauf von Müttern. Niedrige Renten von Müttern seien die Folge von geringeren Einkommen und Arbeitszeiten. „Um diese Lücke zu schließen, muss an der Wurzel des Problems angesetzt werden: Die Politik muss endlich die Kita-Lücke schließen.“
Quelle: fpd 832

Bewerbungsverhalten von Frauen erklärt erheblichen Teil des Gender Pay Gaps

Das Ergebnis einer Analyse der Forscher am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Dr. Benjamin Lochner und Prof. Dr. Christian Merkl (IAB-Kurzbericht 8/2023), lautet: „Frauen bewerben sich seltener auf gut bezahlte Stellen als Männer. Das erklärt einen erheblichen Teil des Gender Pay-Gaps.“ Demnach betrage der Frauenanteil im Bewerbungspool von Hochlohnbetrieben im Mittel 36 Prozent, obwohl das Einstellungsverhalten zeige, dass beide Geschlechter im Durchschnitt in etwa die gleiche Chance hätten, ausgewählt zu werden.
Zudem gebe es Jobs mit Stellenmerkmalen, die von Betrieben besonders hoch entlohnt, jedoch von Frauen weniger als von Männern akzeptiert würden, erklärte Lochner gegenüber dem IAB-Forum. Zu nennen seien hier vor allem „arbeitgeberseitige Flexibilitätsanforderungen“, wie z. B. Überstunden, Dienstreisen oder wechselnde Arbeitsorte. Bei solchen Stellen liege der Anteil der Frauen unter den Bewerber*innen bei nur 30 Prozent. Grund hierfür sei, dass Frauen im Durchschnitt mehr Sorgearbeit als Männer übernähmen und die oft großen Pendeldistanzen zu Hochlohnbetrieben. Dieses „geschlechterspezifische Bewerbungsverhalten“ treibe „die Verdienstunterschiede stärker als das oft angesprochene geschlechtsspezifisch individuelle Verhandlungsgeschick“, so Lochner. Dieser fordert zur Reduzierung der Verdienstlücke die Betriebe auf, ihre Flexibilitätsanforderungen zu überdenken. Ein zusätzlicher Ansatzpunkt sei die Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Außerdem sind beide Forscher davon überzeugt, dass die „Gleichverteilung“ von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen die Unterschiede im Bewerbungsverhalten und damit die Verdienstlücke reduzieren kann.
Quelle: fpd 832