Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Sechs der zehn Berufe mit größtem Fachkräftemangel sind klassische Frauenberufe

Neue Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zeigen, dass sechs der zehn Berufe, die mit den größten Fachkräftelücken kämpfen, klassische Frauenberufe sind. Besonders betroffen seien die Berufe in den Bereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik, bspw. in Kinderheimen, der Suchtberatung oder Jugendämtern. Hier könnten 80 Prozent der offenen Stellen nicht mit Fachkräften besetzt werden. Ebenso betroffen seien die Bereiche Kinderbetreuung und Erziehung, in denen – mehr als in allen anderen Berufsgruppen – 97 Prozent Frauen tätig seien. Hier könnten 74 Prozent der Arbeitsplätze nicht besetzt werden. Auch in der Alten- und Krankenpflege, die zu 80 Prozent Frauen beschäftige, „fehlen tausende Fachkräfte“, so das IW. Das Fazit: „Es bleibt ein weiter Weg, um die Lücken zu schließen und damit die Arbeitsbelastung für Frauen – und Männer – zu verringern.“
Die Autorin der Studie, Lydia Malin, empfiehlt: „Möglichst früh in die berufliche Orientierung von Kindern- und Jugendlichen“ zu investierten. Malin wörtlich: „Geschlechterrollen müssen aufgebrochen und junge Menschen ermutigt werden, ihre berufliche Zukunft aufgrund ihrer Fähigkeiten und Interesse zu wählen. Wegen des demografischen Wandels ist es außerdem unverzichtbar, mehr qualifizierte Zuwanderer zu gewinnen. Unternehmen müssen besser auf die Bedürfnisse von dem jeweils anderen Geschlecht eingehen. Nur so können die Lücken etwas verringert werden. Dabei helfen eine gendergerechte Sprache und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Quelle: fpd 829

Änderung des Geschlechtseintrages: Eine Erklärung beim Standesamt soll reichen

Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht
Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) heute veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. Er trifft keine Regelung zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, es bleibt bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für die Wirksamkeit: Die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen soll drei Monate nach der Erklärung gegenüber dem Standesamt wirksam werden.
    Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach Wirksamkeit der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung ab.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, soll die Eintragung „Elternteil“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht unberührt, wie der Gesetzestext klarstellt, ebenso das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig, was heute verboten ist, bleibt verboten. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–224546

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ

Eine Trennung verschlechtert meistens die ökonomische Situation von Müttern

Das Kernergebnis einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die sich, basierend auf Daten des Sozio-Panels (SOEP) der Jahre 1998 bis 2018, mit der ökonomischen Situation von Eltern nach Trennung oder Scheidung befasst hat, lautet wie folgt: Ob der Vater sich nach einer Trennung in der Kinderbetreuung engagiert oder nicht macht keinen Unterschied für das wirtschaftliche Ergehen der Mutter.
„Insgesamt zeigen die Analysen, dass es innerhalb eines mütterlichen Residenzmodells, in dem die Mütter die Hauptlast oder sogar die gesamte Kinderbetreuung übernehmen, keinerlei Unterschied für die Einkommensentwicklung der Mütter macht, ob sich die Väter nach der Trennung regelmäßig, auch wochentags, an der Kinderbetreuung beteiligen oder nicht“, so das DJI. Während es betreuungsaktiven Vätern gelinge, ihr Engagement mit einer intensivierten Erwerbstätigkeit zu vereinbaren, falle es Müttern erheblich schwerer, nach einer Trennung auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Grund für die deutlichen Unterschiede sei vermutlich auf das hohe mütterliche Engagement bei der Kinderbetreuung zurückzuführen, da sozio-demografische Disparitäten, wie Alter oder Bildungsabschluss der Mütter, in den Analysen berücksichtigt worden seien.

Studie auf Englisch: https://link.springer.com/article/10.1007/s10834-022-09876-7

Quelle: fpd 828

Frauen beziehen nach wie vor wesentlich länger Elterngeld als Männer

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte mit, dass Frauen mit durchschnittlich 14,6 Monaten nach wie vor wesentlich länger Elterngeld als Väter mit 3,6 Monaten beziehen. Insgesamt hätten im Jahr 2022 knapp 1,4 Mio. Frauen und 482.000 Männer in Deutschland Elterngeld erhalten, was ein Minus von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeute. Wie Destatis weiter mitteilte, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug in 2022 um 2,1 Prozent (10.000) gegenüber 2021 erhöht. Dagegen sei die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 2,3 Prozent (32.800) gesunken. Damit habe sich der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils an Elterngeldbeziehenden von 20,9 Prozent in 2015 auf 26,1 Prozent in 2022 fortgesetzt. Spitzenreiter im Ländervergleich sei Sachsen mit einem Väteranteil von 30,2 Prozent, Schlusslicht das Saarland mit 20,8 Prozent.
Quelle: fpd 828

Ältere Frauen kommen im Marketing deutscher Marken und Unternehmen kaum vor

In der Studie „VisualGPS“ der Plattform „iStock“, die visuelle Inhalte anbietet, mit der u. a. Unternehmen ihre Botschaften an Verbraucher bringen können, heißt es: „Ältere Frauen kommen in Bildern und Marketingmaterialien deutscher Marken und Unternehmen fast nicht vor.“ Konkret zeige die Recherche, dass auf nur 11 Prozent der von deutschen Marken und Unternehmen heruntergeladenen „Top-Visuals“, Frauen im Alter von 60+ abgebildet seien. Am häufigsten als „eher eingeschränkte Stereotypen im Gesundheitswesen“ und „dreimal häufiger mit einer Pflegekraft als mit einem Kollegen“. Auch bei der Auswahl von Material, das „weibliche Führungspersönlichkeiten“ in der Unternehmenswelt repräsentieren solle, werde sich eher für jüngere Frauen entschieden, während „reife Frauen am Rande“ stünden. Laut „VisualGPS“ ist das Alter, aufgrund dessen sich 19 Prozent der weiblichen Babyboomer diskriminiert fühlen, das (nach Körperform und -größe) am häufigsten erlebte Vorurteil älterer Frauen.
Quelle: fpd 827

Paare, die mit Geschlechternormen brechen, werden nach wie vor schlechter beurteilt

Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die auf einer Umfrage in den USA basiert, zeigt, dass Frauen, die bei ihrer Heirat ihren Nachnamen behalten oder sich für einen Doppelnamen entscheiden, als „weniger engagiert, weniger liebevoll und weiter entfernt vom Ideal der Ehefrau“ wahrgenommen werden. Die Untersuchung mache deutlich, „dass Frauen und Männer als liebevollere Partner*innen angesehen werden, wenn sie sich bei der Namenswahl an konventionelle geschlechtsspezifische Normen halten“, erklärte WZB-Forscherin Kristin Kelly und schlussfolgert: „Trotz aller Fortschritte in der Gleichberechtigung werden Paare, die mit Geschlechternormenbrechen, nach wie vor schlechter beurteilt.“

Die Studie finden Sie unter: https://wzb.eu/de/pressemitteilung/bei-ehenamen-wirken-starre-konventionen

Quelle: fpd 827