Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauen erfüllen seltener die Voraussetzungen bei der unbefristeten Niederlassung“

Im Magazin „IAB-Forum“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) steht, „Frauen erfüllen seltener als Männer die Voraussetzungen bei der unbefristeten Niederlassung“, bezogen auf das 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz, das die sogenannte „Niederlassungserlaubnis“ regelt. Das Gesetz schreibe u. a. vor, dass „Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Sprachkompetenz in Deutsch nachweisen und ihren Lebensunterhalt weitgehend eigenständig sichern müssen“, um einen „unbefristeten Aufenthaltstitel“ zu erlangen, der Voraussetzung für eine Einbürgerung sei. Laut IAB „ist diese Regelung insbesondere für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig“, wie eine Befragung aus dem Jahr 2020 beweise. Bei dieser hätten nur 50 Prozent der Frauen mit Kindern und 58 Prozent der Frauen ohne Kinder gegenüber 71 Prozent der Männer mit Kindern und 70 Prozent der Männer ohne Kinder angegeben, einen Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, durch den man für die „Niederlassung“ geforderte Kenntnisse erwerben könne, erfolgreich abgeschlossen zu haben. Über die geforderte Deutschkompetenz verfügten nur 17 Prozent der potenziell betroffenen Frauen mit minderjährigen Kindern im Haushalt und 23 Prozent der Frauen ohne Kinder gegenüber 27 Prozent der Männer mit Kindern und 32 Prozent der Männer ohne Kinder. Zudem seien 38 Prozent der betroffenen Männer, aber nur 10 Prozent der Frauen 2020 erwerbstätig gewesen; besonders selten verheiratete Mütter mit 7 Prozent. Da verheiratete Frauen aber den für die „Niederlassung“ erforderlichen „eigenständig gesichertem Lebensunterhalt“ über ihren erwerbstätigen Ehemann nachweisen könnten, sei für unverheiratete Frauen die Chance auf „unbefristete Niederlassung“ deutlich geringer, heißt es vom IAB, das dazu rät, über eine „rechtliche Härtefallregelung“ nachzudenken, die Ausländerbehörden Entscheidungsspielräume eröffne, „um besondere Lebensumstände weiblicher Flüchtlinge, wie den Verlust des Partners oder die alleinige Sorge um Kinder berücksichtigen zu können“.

Weitere Informationen: www.iab-forum.de/gender-gap-bei-der-unbefristeten-niederlassung-gefluechteter-frauen-erfuellen-seltener-die-voraussetzungen-als-maenner/

Quelle: fpd 825

„Schulschließungen begründen Depressionen bei Kindern und Jugendlichen“

Ein Wissenschaftsteam des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) kommt nach der Analyse auf breiter europäischer Datenbasis zu folgendem Ergebnis: „Kinder und Jugendliche wiesen während der coronabedingten Schulschließungen zu 75 Prozent häufiger Depressionssymptome auf, als vor der Pandemie.“ Im Vergleich dazu habe sich die Häufigkeit für solche Depressionssymptome im Zeitraum ohne Schulschließungen nur um 27 Prozent erhöht. Damit laute das Kernergebnis der Studie: „Je strikter die Eindämmungsmaßnahmen, wie Schulschließungen, waren, umso größer war die Zunahme von Depressionssymptomen.“ Die Analyse belege darüber hinaus einen generellen Anstieg depressiver Symptome, vor allem bei männlichen Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren. Bei der Auswertung klinisch relevanter Depressionsraten zeige sich ebenfalls ein Anstieg, der hingegen klar bei weiblichen Kindern und Jugendlichen liege.
Das BiB-Expertenteam schlussfolgert, dass eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von depressiven Symptomen bei Kindern und Jugendlichen eine wichtige Bedeutung für die öffentliche Gesundheitsfürsorge spiele. Dabei sei es nötig, Angebote wie Familienberatung, Schulsozialarbeit und Therapieplätze auch kurzfristig zugänglich zu machen.
Studie in englischer Sprache: https://capmh.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13034-022-00546-y

Quelle: fpd 823

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht

Aus dem factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann-Stiftung geht hervor, dass mehr als jedes fünfte Kind hierzulande von Armut bedroht ist. Die Zahlen deuten darauf hin, dass 2021 knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland als armutsgefährdet galten. Überdurchschnittlich betroffen seien junge Menschen in Familien mit mehr als drei Kindern und in alleinerziehenden Familien, v. a. in alleinerziehenden Mehrkindfamilien (86 Prozent). Grund hierfür seien fehlende Kinderbetreuungsangebote und aufwändige Sorge- und Betreuungsverantwortung, die es oft unmöglich mache, einer umfänglichen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen hierzulande hätten mit 25 Prozent junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren. Frauen seien dabei stärker betroffen als Männer, Ostdeutsche häufiger als Westdeutsche. Ohne Unterstützung der Eltern, z. B. in Ausbildung und Studium, sei es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern, was die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus abhängig mache.
Anette Stein, Director Bildung und Next Generation der Stiftung, erklärt: „Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten“. Aus Sicht der Stiftung unterstreichen die Daten „die Notwendigkeit die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmt zur politischen Priorität zu machen“. Zentrales Instrument hierfür sei die angekündigte Kindergrundsicherung, zu deren Gestaltung es jedoch erforderlich sei, „junge Menschen zu beteiligen und sie regelmäßig zu ihren Bedarfen zu befragen“.
Alle Daten des factsheets unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/factsheet-kinder-und-jugendarmut-in-deutschland

Quelle: fpd 823

Kommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde berufen

Lisa Paus, Bundesfrauenministerin, hat namhafte Expertinnen und Experten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Die Sachverständigenkommission nimmt unter der Leitung von Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen, ihre Arbeit auf. Ihr Schwerpunktthema ist die Gleichstellung in der ökologischen Transformation.
Bundesministerin Paus: „Die ökologische Umstellung unseres Wirtschaftens und Handelns beeinflusst unsere Arbeitswelt, unsere Ernährung und Gesundheit ebenso wie unser Miteinander in der Gesellschaft. Viele Aspekte der Klimakrise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und berühren deshalb Fragen der Gleichstellung. Ich freue mich, dass wir diese Sachverständigenkommission und Prof. Silke Bothfeld gewinnen konnten. Dank ihrer Expertise sollen Handlungsempfehlungen entstehen, mit denen wir die ökologische Transformation geschlechtergerecht gestalten können.“ Die Sachverständigenkommission erstellt bis 2025 ein Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts. Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Sozialwissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der ökologischen Transformation befassen. Die Bundesstiftung Gleichstellung begleitet diese Arbeit.
Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

„Gender Award – Kommune mit Zukunft 2023“: Erster Preis an Nürnberg und Tübingen

Die Städte Nürnberg, Tübingen, Mannheim, Köln und Flensburg sind mit dem „Gender Award – Kommune mit Zukunft 2023“ der Bundesarbeitsgemeinschaft (SAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen für ihre „vorbildliche Gleichstellungsarbeit“ ausgezeichnet worden. Der erste Platz ging in der Kategorie Großstadt an Nürnberg, in der Kategorie Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen an Tübingen. Wie den Preisträgern mitgeteilt wurde, überzeugte die Stadt Nürnberg „unter anderem mit ihrem besonderen strukturellen Konzept für Gleichstellung in der Kommune und ihrer Vernetzung innerhalb der Verwaltung. Die Stadt hat es geschafft, Gender Budgeting (geschlechtergerechte Verteilung von Haushaltsmitteln) in der Kommune umzusetzen und dafür eigene personelle Ressourcen bereitzustellen. Neben der Förderung von Frauen werden auch Männer als Akteure und Adressaten von Maßnahmen zur Gleichstellung angesprochen, zum Beispiel durch den jährlich stattfindenden Männertag und einem Programm für Väter und Kinder.“
Tübingen habe es als kleinere Kommune „geschafft, der Europäischen Gleichstellungscharta beizutreten und einen umfangreichen Aktionsplan aufzulegen. Die Verwaltung hat das Jubiläum zu 100 Jahren Frauenwahlrecht strategisch genutzt, um zuerst ein Aktionsbündnis aufzubauen und dann den Beitritt zur Charta vorzubereiten. Deutlich erkennbar ist außerdem das Ziel, traditionelle Geschlechterstereotype und Rollenstrukturen aufzubrechen.“

Weitere Informationen: https://www.frauenbeauftragte.org/gender-award-2023

Quelle: fpd 823

Das Thema „Gendern“ ist für die meisten repräsentativ Befragten „nicht so wichtig“

Eine repräsentative Umfrage von infratest dimap im Auftrag des WDR zeigte im September 2022, dass gendergerechte Sprache für „vielen Deutschen nicht so wichtig“ sei (Die Umfrage wurde im Februar 2023 veröffentlicht). Die Ergebnisse der Befragung von 1.000 Personen wurden mit denen einer Umfrage vom September 2020 verglichen und wie folgt beschrieben:
„Für fast zwei Drittel der Menschen spielt gendergerechte Sprache danach kaum oder gar keine Rolle, das sind etwas mehr als vor zwei Jahren. Dafür ist sie eher für Jüngere relevant, bei älteren Zielgruppen ist die Ablehnung größer. Gefragt nach ihrer Haltung zum Thema gaben 41 Prozent der Befragten an, dass ihnen das Thema gar nicht wichtig sei (Zum Vergleich: 2020 waren es 30 Prozent). Sehr wichtig finden es nur 16 Prozent (2020 waren es noch 19 Prozent).“
Quelle: fpd 823