Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Väterreport: Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein

Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick.

Zentrale Ergebnisse des Väterreports:

  • Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern, wie sie ihre Rolle ausüben wollen, haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Dieser Trend setzt sich fort. Der vorliegende Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung wünschen.
  • Väter möchten heute präsenter im Leben ihrer Kinder sein. Mehr Väter nehmen heute Elternzeit und sie verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern: 2019 waren es durchschnittlich 3 Stunden an Wochentagen – 1999 nur 1,9 Stunden. Knapp zwei Drittel der Väter wünschen sich jedoch mehr Zeit für die Kinder. Viele Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
  • Der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen und dabei Elterngeld beziehen steigt stetig an: Während im Jahr 2008 der Vater jedes fünften Kindes in Deutschland Elterngeld bezogen hat, ist der Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent angestiegen.
  • Der Väterreport zeigt, dass es noch immer Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt, die sich durch viele Bereiche zieht. So findet jeder zweite Vater, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können, wie von ihrer Mutter und jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich tun dies nur 21 Prozent. Insgesamt wollen 43 Prozent der Väter einen größeren Anteil der Kinderbetreuung übernehmen als sie dies aktuell leisten.
  • Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich beim Erwerbsverhalten: Mittlerweile befürworten knapp zwei Drittel der Väter gleiche berufliche Chancen und die finanzielle Unabhängigkeit beider Elternteile. Gleichzeitig verharren Väter im traditionellen Familienbild, wenn es um die zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit geht. Väter machen seltener als Mütter berufliche Abstriche zugunsten der Familie und gehen weniger in Teilzeit (2022: Väter 8 Prozent, Mütter 68 Prozent).
  • Wichtige Weichenstellungen zugunsten der gewünschten partnerschaftlichen Aufgabenteilung werden nach der Geburt gestellt und im Laufe der Zeit oft beibehalten. Deshalb haben Elternzeit und Elterngeld eine sehr hohe Bedeutung. 34 Prozent der Familien, in denen beide Elternteile Elternzeit genommen haben, sagen, dass sie dadurch zu einer gerechteren Aufgabenteilung gefunden haben. Insbesondere Elternzeiten von Vätern, die über zwei Partnermonate hinaus gehen, wirken sich positiv auf die partnerschaftliche Aufgabenteilung aus.
  • Insgesamt ist vielen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Dies wird auch in der weit verbreiteten Bereitschaft deutlich, zugunsten besserer Vereinbarkeitsbedingungen die Arbeitsstelle zu wechseln. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur mit aktiver Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter wird so zum Standortvorteil.
  • Mit der Einführung der Partnermonate im Elterngeld ist es in den Unternehmen zu einem Bewusstseinswandel gekommen. Die Familie und Sorgearbeit von Vätern ist durch deren Elternzeit sichtbar geworden und hat Einfluss auf betriebliche Prozesse genommen. Folglich nahm die Väterfreundlichkeit der Unternehmen zu. So hat sich der Anteil der Unternehmen, in denen männliche Führungskräfte Elternzeit nehmen, seit 2015 auf heute 34 Prozent verdoppelt.
  • In diesem Väterreport wurden erstmals fünf Vätertypen identifiziert: der überzeugte Engagierte, der urbane Mitgestalter, der zufriedene Pragmatiker, der etablierte Konventionelle und der überzeugte Rollen-Bewahrer. Die beschriebenen Vätertypen sind vereinfachende Prototypen und sie unterscheiden sich in ihren Einstellungen, in ihren Wünschen zur Aufgabenteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit, nach ihrer Nutzung des Elterngeldes, nach Alter der Kinder, Einkommen und Wohnumfeld.
  • Trotz der teils größeren Unterschiede zwischen den verschiedenen Vätertypen, wird jedoch deutlich: Das Modell des alleinigen Familienernährers schwebt immer weniger Vätern als Ideal vor. Nur rund ein Drittel der Väter wollen und leben dieses Modell. Die Mehrheit der Väter in Deutschland handelt bei der Kinderbetreuung zumindest ansatzweise partnerschaftlich – auch dank einer fortschrittlichen Familienpolitik, die mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung eine partnerschaftliche Aufgabenteilung unterstützt. Zusätzlich leisten Unternehmen, die ihre Vereinbarkeitsangebote auch an den Erwartungen der Väter ausrichten, einen wesentlichen Beitrag.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

Lagebild „Häusliche Gewalt“: „Gewalt im persönlichen Nahraum hat viele Gesichter“

Vom Bundeskriminalamt (BKA) heißt es, anlässlich der Vorstellung des „Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2022“ durch BKA, Bundesfrauen- (BMFSFJ) und Bundesinnenministerium (BMI): „Gewalt im persönlichen Nahraum hat viele Gesichter – sie findet sehr häufig in Beziehungen und innerhalb der Familie statt.“ Demnach sind 240.547 Menschen im Jahr 2022 Opfer von häuslicher Gewalt geworden, was einen Anstieg um 8,5 Prozent gegenüber 2021 bedeute. 71,1 Prozent der Opfer seien weiblich und 76,3 Prozent der Tatverdächtigen männlich.
Im Bereich der Partnerschaftsgewalt sei die Anzahl der Opfer um 9,1 Prozent auf 157.818 gestiegen. Hier seien die Betroffenen zu 80,1 Prozent weiblich und die Tatverdächtigen zu 78,3 Prozent männlich. 133 Frauen und 19 Männer seien im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.
Trotz, dass viele Taten, etwa aus Angst oder Scham, der Polizei nicht gemeldet würden, seien die Zahlen polizeilich registrierter „Häuslicher Gewalt“ in den letzten fünf Jahren um 13 Prozent gestiegen. Wie groß das Dunkelfeld ist. soll eine vom BMFSFJ, BMI und BKA verantwortete „geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland – LeSuBiA“ bis 2025 herausfinden.
Quelle: fpd 837

Bundesregierung beschließt Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll einfacher möglich werden
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.
Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihre Vornamen bewirken können. Das Gesetz soll keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Entwurfs sind wie folgt:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Eltern soll die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Es wurden jedoch auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass niemand sich durch Änderung des Geschlechtseintrags und seines Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zu­lässig ist, das wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/entwurf-sbgg
Ein FAQ-Dokument finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

„Sofortige Festnahmen können helfen, häusliche Gewalt zu verringern“

Eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München (ifo-Institut) zeigt, dass „Häusliche Gewalt eine allgegenwärtige Bedrohung für das Wohlergehen von Frauen weltweit ist. Viele Opfer werden wiederholt von ihren Partnern misshandelt. Eine mögliche, aber umstrittene polizeiliche Maßnahme zur Bewältigung dieses Problems ist, Verdächtige unmittelbar vor Ort festzunehmen.“ Die Studie geht, mit Daten aus Großbritannien, der Frage nach, „wie man häusliche Gewalt effektiv stoppen kann“. Laut der Studienergebnisse wird ein Viertel der mutmaßlichen Täter, ohne sofortige Festnahme, innerhalb von 96 Stunden erneut gewalttätig. Eine sofortige Festnahme könne nahezu all diese Taten verhindern. Zusätzlich gehe im darauffolgenden Jahr die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat um 50 Prozent zurück. Die Studie lege nahe, „dass die Festnahme einen direkten Einfluss auf den Rückgang der häuslichen Gewalt hat und die Opfer nicht etwa nur ihr Meldeverhalten ändern“, so das ifo-lnstitut.

Studie: www.ifo.de/publikationen/2023/aufsatz-zeitschrift/haeusliche-gewalt-und-die-hohe-anzahl-wiederholungstaten

Quelle: fpd 836

Sinkender Anteil an Gründerinnen

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) befasst sich in einem Artikel mit dem Thema „Gründerinnen in Deutschland“. In diesem kommt Gründerin und Mutter zweier Kinder, Jaclyn Schnau, zu Wort: „Mit 26 oder 27 Jahren machen viele Menschen ihren Master. Ungefähr vier Jahre später, um die 30, bekommen Frauen im Schnitt ihr erstes Kind. Folglich bleiben nur etwa vier Jahre, in denen sich potenzielle Gründerinnen ein Netzwerk aufbauen können.“ Sei der Nachwuchs erst da, gehe man in diesem Land immer noch davon aus, dass Mütter maximal Teilzeit arbeiten, was bei den Öffnungszeiten vieler Kitas auch kaum anders gehe. Fazit sei: „Dieses System hält Frauen vom Gründen ab.“
Laut einer Studie der BCG-Unternehmensberatung sei es „mindestens beunruhigend“, dass 2022 nur jedes zehnte Start-up aus einem rein weiblichen Gründerteam bestanden habe, nach 17 Prozent in 2021. Auch der Anteil gemischter Teams sei von 12 auf 11 Prozent gesunken. Für Gründerinnen sei es etwa deutlich härter, Kapital zu beschaffen. So könnten ausschließlich von Männern geführte Startups 91 Prozent der Investorengelder einsammeln. Auch in gemischten Teams fließe weniger Geld. Damit Deutschland zum Gründerinnenland werden könne, raten die Studienautor*innen zu „speziellen Wagniskapitalfonds nur für Frauen“, die sich in Großbritannien bewährt hätten und wie es sie vereinzelt hierzulande schon gebe. Zudem könnten engagierte Männer an der Seite von Gründerinnen, nicht nur im Führungsteam, sondern auch im Privatleben, hilfreich sein.

Quelle: fpd 836

Die Integration geflüchteter Frauen in den deutschen Arbeitsmarkt verläuft langsamer

Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) ergab: „Mehr als die Hälfte“ der während der ersten großen Flüchtlingswelle 2015 nach Deutschland geflüchteten und hier verbliebenen Menschen sind inzwischen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwerbstätig. Dies, so wird betont, seien etwa 10 Prozent mehr als noch im Jahr 2020 gezählt werden konnten. Das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen dieser Bevölkerungsgruppe sei von 1.660 Euro in den ersten beiden Jahren in Deutschland auf 2.037 Euro im sechsten Jahr angestiegen. Dabei arbeite „ein Großteil“ dieser Gruppe der Beschäftigten in Vollzeit.
Besonders hervorgehoben wird, dass die Integration der geflüchteten Frauen in den hiesigen Arbeitsmarkt „deutlich langsamer als bei den Männern“ verlaufe. Deren Anteil an der Gesamtzahl der erwerbstätigen Geflüchteten beziffert die IAB-Analyse mit 23 Prozent. Bemerkenswert erscheine, dass rund ein Drittel der erwerbstätigen Geflüchteten seit ihrer Ankunft schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildungsverhältnisse eingegangen sind.

Quelle: fpd 836