Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und Strategien gegen Diskriminierung“

Eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beim Institut für Mittelstandsforschung (Bonn) und „pro diversity“ in Auftrag gegeben hat, habe folgendes als „zentrales Ergebnis“: „16 Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und bei Strategien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.“ Es habe sich u.a. gezeigt, dass die Unternehmensgröße eine wichtige Rolle spiele. Während große Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen sich meist gut aufgestellt präsentierten, bestehe bei kleinen Unternehmen und kleineren Organisationen des dritten Sektors oft noch Verbesserungspotenzial. Zu den Empfehlungen der Autor*innen gehören „eine stärker auf Zielgruppen orientierte Ansprache“ und auch die „Einrichtung von AGG-Beschwerdestellen“.
Quelle: fpd 810

Ärztliche Fortbildung zu „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“

Der Frauennotruf Mainz e.V.  hat unter dem Motto „Post für gynäkologische Arztpraxen in ganz Mainz!“ auf die Möglichkeiten der ärztlichen Fortbildung in „Medizinischer Soforthilfe nach Vergewaltigung ohne Anzeige“ aufmerksam gemacht. Das Soforthilfeprojekt, so der Frauennotruf, habe „bundesweit bereits 900 Frauen und Mädchen unterstützt“ und sei in Mainz von der Universitätsmedizin in Zusammenarbeit mit dem Notruf getragen. Das Angebot umfasse „die medizinische Versorgung nach Vergewaltigung und gleichzeitig die Beweissicherung in einem Krankenhaus, ohne dass Betroffene im Voraus eine Anzeige stellen müssen“. Die ärztliche Fortbildung in kompetenter Versorgung bei Vergewaltigungen könne auch hybrid besucht werden.

Quelle: fpd 809

Kurzmeldung zum Thema „Elterngeld“

Der Väteranteil beim Elterngeld wurde für das Jahr 2021 mit 25,3 Prozent ermittelt. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils der Väter hat sich damit fortgesetzt (2015 = 20,9 Prozent). Für 2020 waren 24,8 Prozent ermittelt worden. Das Statistische Bundesamt erläuterte, dass der Väteranteil den Anteil männlicher Bezieher an allen Elterngeldbezügen angibt. Er würde also genau 50 Prozent betragen müssen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.
Quelle: fpd 809

Bundesfamilienministerium startet Wettbewerb „lnnovationspreis Vereinbarkeit“

Das Bundesfamilienministerium hat familienfreundliche Unternehmen in ganz Deutschland aufgerufen, sich beim „Innovationspreis Vereinbarkeit“ zu bewerben. Mit dem Preis sollen Unternehmen ausgezeichnet werden, die in der Corona-Krise innovative Konzepte für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt haben. Der Preis wird im Rahmen des Förderprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ ausgelobt. Er soll am 30. September in Berlin verliehen werden.
Weitere Informationen: www.erfolgsfaktor-familie.de/innovationspreis
Quelle: fpd 809

„Auch In der deutschen Musikindustrie sind Frauen stark unterrepräsentiert“

Die Musikplattform Qobuz hat den internationalen „Diversity Day“ zum Anlass genommen die „Diversität in der deutschen Musiklandschaft“ zu analysiert und – auf der Basis der Überprüfung der 20 Top-Chart-Songs seit 2000 auf das Geschlecht der Künstler*innen – folgendes Ergebnis publiziert: „Knapp drei Viertel (74 Prozent) der Top-Musiker*innen sind Männer, nur rund ein Viertel (26 Prozent) Frauen. Im letzten Jahr erreichte die Frauenquote mit nur 7 Prozent einen absoluten Tiefstwert.“ Dass „Frauen auch in der deutschen Musikindustrie stark unterrepräsentiert“ seien, sei jetzt belegt. Zudem liege damit die Quote erstmals unter 10 Prozent, nachdem die Anteile der Frauen in den Jahren 2001 und 2010 je 39 Prozent betragen und 2009 mit 49 Prozent sogar einen Höchststand erreicht hätten.
Weitere Infos unter: www.qobuz.com/de-de/info/News/Diversitat-in-den-deutschen-Charts185703
Quelle: fpd 808

„‘Catcalling‘ hat schlimme Auswirkungen und Ist ein gesellschaftliches Problem“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat zu einer bundesweiten Aktion gegen „Catcalling“ aufgerufen. Unter „Catcalling“ werden unterschiedliche verbale Formen der sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt zusammengefasst; sie reichen von Pfeif- oder Kussgeräuschen über anzügliche Sprüche und übergriffige Nachrichten auf Social Media bis zur ungewollten Konfrontation mit Fotos oder Videos sexuellen Inhalts im Netz. Solche „sexistischen Angriffe“ hätten 44 Prozent der Frauen schon erlebt und seien deshalb „ein gesellschaftliches Problem“, so die Frauenbeauftragten in einem Aufruf unter dem Schlagwort „‘Catcalling‘ ist kein Kompliment!“ Diese „aufgedrängte Sexualität“, die noch keinen eigenen Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit darstelle und sich hauptsächlich gegen jüngere Frauen richte, hätte „schlimme Auswirkungen“, sowohl körperlich als auch emotional. Sie bewirke, „dass Frauen und Mädchen Bereiche im öffentlichen Raum meiden und sich nicht mehr unbefangen in der Öffentlichkeit bewegen“. Im Rahmen der bundesweiten Aktion seien von Juni 2022 bis Mai 2023 „Betroffene aufgerufen, ihre erlebten Belästigungen über eine zentrale Mailadresse in ihrer jeweiligen Kommune zu melden“. Insgesamt seien mehr als 40 Kommunen und Kreise in der Bundesrepublik an der Aktion beteiligt.
Quelle: fpd 808