Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Mehr Frauen als Männer, mehr Geschiedene als Ledige fürchten um Ihre Alterssicherung

Das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) (Köln) stützt sich auf eine Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels: „Das sinkende Rentenniveau bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen: Knapp 30 Prozent der 18-65-Jährigen in Deutschland machen sich große Sorgen, nicht genügend finanzielle Rücklagen für das Rentenalter zu haben.“ Das Institut berichtet in diesem Zusammenhang weiter, dass bei vielen Deutschen die „Angst vor ihrer finanziellen Zukunft schwerer wiegt als die Sorge um ihre aktuelle wirtschaftliche Situation“. Allerdings seien die Sorgen um die Alterssicherung unterschiedlich verteilt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind vom IW wie folgt zusammengefasst worden:
„Die Sorge, im Alter nicht ausreichend abgesichert zu sein, ist in der deutschen Bevölkerung unterschiedlich verteilt: Eine simultane Betrachtung mehrerer Faktoren zeigt, dass neben der Einkommenssituation auch Geschlecht, Familienstand und Wohnsituation eine wichtige Rolle für die Wahrnehmung der eigenen Vorsorgesituation spielen.
Frauen sorgen sich demnach stärker als Männer und Geschiedene eher als Ledige. Mieter äußern im Vergleich zu Wohneigentümern häufiger große Sorgen über die Absicherung im Rentenalter. Schließlich sorgen sich Personen mit niedrigem Einkommen mit höherer Wahrscheinlichkeit um die finanzielle Absicherung im Alter als Personen, die eine bessere Position in der Einkommensverteilung einnehmen. Besonders hoch ist die Besorgnis bei Menschen im Alter zwischen 35 und 64 Jahren im unteren Einkommensdrittel: Mit rund 35 Prozent liegt ihr Sorgenniveau deutlich höher als bei jüngeren Vergleichsgruppen. IW-Ökonomin Ruth Schüler: ‚Möglicherweise wird die Notwendigkeit zur Versorge bei Personen mit niedrigem Einkommen zu spät erkannt.‘
Die Angst der Deutschen vor Altersarmut treibt auch die neue Bundesregierung um: In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung für eine obligatorische Privatvorsorge mit Abwahlmöglichkeit ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund verdeutlicht die IW-Studie, welchen Einfluss die private bzw. betriebliche Altersvorsorge als Schutzfaktoren haben. Dabei zeigt sich: Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird als wirksame Maßnahme wahrgenommen. Schüler weiter: ‚Gerade bei Personen mit großen Sorgen um ihre Altersabsicherung – nämlich denjenigen mit geringerem Einkommen – sind private und betriebliche Altersvorsorge allerdings unterdurchschnittlich verbreitet.‘ Daher sollte die Bundesregierung vor allem Förderungen für Personen mit hohen Altersarmutsrisiken in den Blick nehmen.“
Die Studie finden Sie unter: https://www.iwkoeln.de/studien/ruth-maria-schueler-determinanten-und-normative-implikationen-534771.html
Quelle: fpd 803

„Abschaffung der Steuerklasse V kann Reform des Ehegattensplittings nicht ersetzen“

Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bedarf die von der Bundesregierung geplante Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren, die die hohe Belastung für Zweitverdienende mindern und damit die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern soll, der Nachbesserung. Eine DIW-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die in Aussicht gestellte Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V „grundsätzlich zielführend“ sei, solle aber „von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden“. Denn die Abschaffung der Steuerklasse V könne die Splittingreform nicht ersetzen.
Das DIW hat die steuer- und frauenrechtliche Problematik wie folgt erläutert: „Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden. Derzeit sind zumeist Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner in Steuerklasse V eingruppiert und tragen damit höhere Steuerbelastungen, als es bei einer Individualbesteuerung der Fall wäre. Im Gegenzug wird der Erstverdienende – zumeist der Ehemann – mit Klasse III steuerlich begünstigt. Steuerklasse IV für beide Partner*innen ließe die Grenz- und Durchschnittsbelastungen für Zweitverdienende sinken und die der Erstverdienenden steigen. ‚Bei einem jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis 35.000 Euro würde z.B. eine teilzeitarbeitende Frau beim Übergang in die Steuerklasse IV 200 bis 300 Euro mehr in die Familienkasse einzahlen‘, so DIW-Studienautor Stefan Bach.
Die Option auf das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV würde zusätzlich steuermindernd wirken, da dies den Splittingvorteil bei der Lohnsteuer beider Partner*innen berücksichtigt. ‚Dieses Verfahren ist bereits seit langem möglich, wird aber nur wenig genutzt, weil es kaum bekannt ist‘, ergänzt Bach. ‚Es muss aufwändig beantragt und alle zwei Jahre erneuert werden, was viele Paare abschreckt.‘ Die DIW-Autor*innen schlagen einen gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich vor. Das wäre ein großer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax), der auch im Ampel-Koalitionsvertrag erwähnt wird und Millionen Ehepaaren die Steuererklärung ersparen würde.“
Quelle: fpd 803

Jeder dritte Mann meint, Feminismus schade mehr und bedrohe traditionelle Männlichkeit

Eine von Ipsos veranlasste internationale Umfrage (30 Ländern, darunter Deutschland) befasst sich mit der Gleichberechtigung der Geschlechter. Die Umfrage habe „ein weiterhin eher konservatives Bild“ ergeben, meldete das Institut.
Wesentliche bzw. bemerkenswerte Umfrage-Ergebnisse sind:

  • Männer sind zu 21 % der Ansicht, dass Ungleichheit zwischen den Geschlechtern nicht wirklich existiere, Frauen zu 14 % auch.
  • In Deutschland vertraten 14 % der Männer und 10 % der Frauen diese Meinung.
  • Jeder dritte Mann weltweit ist überzeugt, dass Feminismus mehr schadet als nutzt und traditionelle Männlichkeit bedroht.
  • In Deutschland sehen 27 % der Männer und 18 % der Frauen im Feminismus mehr Schaden als Nutzen.
  • In Deutschland sehen 26 % der Männer und 18 % der Frauen die traditionelle Männlichkeit durch den Feminismus bedroht.
  • Machtverluste bei Männern durch Feminismus sehen 15 % der Befragten in Deutschland, 21 % der Männer und 10 % der Frauen.
  • Etwa jeder Siebte (15 %) weltweit glaubt, dass Gewalt gegen Frauen oft vom Opfer provoziert werde, darunter 13 % der Frauen.
  • Weltweit wie auch hier glauben 15 % der Befragten, dass Missbrauchsvorwürfe von Frauen oft erfunden oder übertrieben werden.
  • In Deutschland ist der Anteil der dieser Aussage Zustimmenden mit 15 % sogar größer als bei den männlichen Befragten (13 %).
  • 9 % der deutschen Männer wie Frauen sehen die Frau zum Sex mit dem Partner verpflichtet, auch wenn sie keine Lust dazu hat.
  • Immerhin stimmen 74 % der deutschen Befragten dieser Ansicht nicht zu.

Quelle: fpd 803

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt, wenn sie bei Sorgearbeit entlastet werden

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab: „Sorgearbeit und Erwerbsbeteiligung sind zwischen Frauen und Männern in Deutschland sehr ungleich verteilt. In rund 75 Prozent der Paarhaushalte übernimmt der Mann weniger als die Hälfte der Sorgearbeit. Leistet der Mann aber mehr Sorgearbeit, also Hausarbeit und Betreuungsaufgaben, steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Arbeitsumfang der Frauen nimmt sogar viermal so viel zu, wie er beim Mann abnimmt.“ Die Studienautorin Claire Samtleben erläuterte: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass, wenn Frauen bei Hausarbeit und Kinderbetreuung entlastet werden, sie mehr erwerbstätig sind. Wird die Sorgearbeit ausgelagert, also z.B. mit Kita-Betreuung oder Haushaltshilfen, erhöht dies nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und den Erwerbsumfang bei den Frauen, sondern auch bei den Männern.“
Quelle: fpd 802

Bundesstiftung Gleichstellung: Stiftungsrat konstituiert sich und beruft Stiftungsbeirat

Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung hat sich am 04.04.2022 konstituiert. Vorsitzende des Stiftungsrats ist Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel. Dem Stiftungsrat der 2021 gegründeten Stiftung gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestags an.
Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel: „Mit der Bundesstiftung Gleichstellung wollen wir die Gleichstellung als Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft voranbringen. Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht sein Leben frei gestalten und seine Potenziale entfalten kann. Dazu wollen wir die Bundesstiftung Gleichstellung im Jahr 2022 als starke Einrichtung etablieren. Die Bundesstiftung soll aufzeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht, und dafür Lösungen entwickeln. Sie soll ein lebendiger Treffpunkt für alle sein, die sich für mehr Gleichstellung in Deutschland einsetzen. Denn Gleichstellung braucht viele Veränderungen, die von allen gemeinsam erkämpft werden müssen.“

In seiner konstituierenden Sitzung berief der Stiftungsrat auch den Stiftungsbeirat. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Der für drei Jahre berufene Beirat berät den Stiftungsrat und das Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung bei der inhaltlichen Arbeitsplanung und bei der Qualitätssicherung der Stiftungsarbeit.
Das Direktorium der Stiftung stellte in der konstituierenden Sitzung seinen Entwurf für das Arbeitsprogramm 2022 mit dem Titel „Aufbruch ins Jahrzehnt der Gleichstellung – die Bundesstiftung Gleichstellung nimmt ihre Arbeit auf!“ vor. Dazu erklärte Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung: „Mit der Sitzung ist ein motivierter Start auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung gelungen.“ Dr. Arn Sauer, Direktor der Bundesstiftung, ergänzte: „Wir wollen außerdem ein offenes Haus der Gleichstellung aufbauen, das seine Türen weit aufmacht.“ Im Jahr 2022 sollen die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit auf den organisatorischen und inhaltlichen Aufbauprozessen liegen. Es gilt, die Bundesstiftung, ihre Themen und Angebote öffentlich bekannt und sichtbar zu machen. Beispielsweise ist mit einem sogenannten Gleichstellungstag die Etablierung eines neuen Vernetzungsformats vorgesehen, der als Fachtag jährlich zusammen mit Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen stattfinden soll.

Mehr Informationen zur Bundesstiftung Gleichstellung finden Sie online: www.bundesstiftung-gleichstellung.de

Quelle: PM 026 vom 04.04.2022 des BMFSFJ

Rheinland-Pfalz hat am Internationalen Frauentag sein 18. Frauenhaus eröffnet

Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, hat Rheinland-Pfalz ein neues Frauenhaus eröffnet. Das Haus befindet sich im Landkreis Mayen-Koblenz und soll die bisher im Norden des Landes bestehende Versorgungslücke schließen. Das Haus, das mit Mitteln des Landkreises, des Mainzer Frauenministeriums und des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ finanziert wurde, befindet sich in der Trägerschaft des DRK-Kreisverbands MYK und ist barrierefrei ausgebaut, um auch Frauen mit Behinderungen Schutz bieten zu können. In Zusammenarbeit mit der Polizei sei ein spezielles Sicherheitskonzept für das neue Frauenhaus entwickelt worden. Rheinland-Pfalz, so wurde bei der Eröffnung mitgeteilt, verfüge jetzt über 18 Frauenhäuser.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.frauenhaeuser-rheinlandpfalz.de
Quelle: fpd 803