Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Digitales Deutsches Frauenarchiv

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Digitales Deutsches Frauenarchiv

21.11.2018

Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) ist ein interaktives Fachportal zur Geschichte der Frauenbewegungen in Deutschland. Ziel des Projekts ist es, ausgewählte Quellen der Frauenbewegungsgeschichte in digitalisierter Form für eine breite Öffentlichkeit im Internet zugänglich zu machen. Es lädt dazu ein, Themen, Akteurinnen und Netzwerke der Frauenbewegungen aus zwei Jahrhunderten kennenzulernen.

Quelle: Digitales Deutsches Frauenarchiv

Ausstellung: „Wer braucht Feminismus?“

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Ausstellung: „Wer braucht Feminismus?“

17.10.2018

„Wer braucht Feminismus?“ Mit dieser Frage beschäftigt sich die gleichnamige Wanderausstellung, die im Mainzer Frauenministerium gezeigt wird. Zu sehen ist eine Auswahl von persönlichen Statements von Frauen und Männern zum Thema Feminismus, die im Rahmen einer Kampagne zusammengetragen worden sind.
„Die Ausstellung räumt mit alten Vorurteilen über den Feminismus auf“, erklärt Frauenministerin Anne Spiegel. „Für viele ist der Begriff zu abstrakt und häufig negativ besetzt. Die Ausstellung im Frauenministerium zeigt ganz deutlich, dass Feminismus für alle Geschlechter wichtig und nach wie vor nötig ist.“ Interessierte Besucherinnen und Besucher sind noch bis zum 25. Oktober 2018 eingeladen sich die Ausstellung anzusehen. Die Ausstellung finden Sie im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Kaiser-Friedrich-Str. 5a, 55116 Mainz. Ein Besuch ist möglich von 8.00 – 16.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Buchhinweise im September 2018

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Buchhinweise im September 2018

Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit – Betreuungsgeld

Der Handkommentar gibt Antworten auf die wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Die juristischen Probleme der zum 1.1.2018 in Kraft tretenden umfangreichen Änderungen des völlig neustrukturierten MuSchG, wie z.B.

  • der erweiterte Geltungsbereich auf sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse, arbeitnehmerähnliche Frauen, Studentinnen und Praktikantinnen,
  • die neugestalteten Beschäftigungsverbote zur Verbesserung/Erleichterung von Tätigkeiten von Frauen während der Schwangerschaft,
  • der vorverlagerte und gänzlich neue Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt,
  • die verlängerten Mutterschutzfristen bei der Geburt eines behinderten Kindes,
  • die neu eingeführte Höchstdauer für die Gewährung von Stillzeiten,
  • die Vereinfachung der Leistungen Mutterschutzlohn und Mutterschutzgeld sowie
  • die Änderung bei Beamten durch Aufhebung der Eigenverwaltung des MuSchG werden detailgenau für die Praxis erläutert.

Die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Änderungen des Unterhaltvorschussgesetzes mit der Ausweitung des Vorschusses auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind in den Kommentierungen ebenso berücksichtigt wie die Änderungen des EStG, des BKGG, des PflegeZG und des FPflZG.
Mitkommentiert ist außerdem das neue Bayerische Betreuungsgeldgesetz mit Referenzcharakter für zukünftige Landesgesetze auch in anderen Bundesländern.

„Mutterschutz I Elterngeld I Elternzeit I Betreuungsgeld“, Handkommentar von Friedbert Rancke, („…die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft“), 5. Auflage 2018, 1.000 Seiten, 98,- €, ISBN 978-3-8487-3401-6, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

 

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Die 5. Auflage des Hk-TzBfG bringt neben den Regelungen des TzBfG und des WissZeitVG auch die Befristungsregelungen im BEEG, BBiG, SGB VI und SGB IX, im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung sowie im PflegeZG, FPfZG und im TVöD praxisorientiert, kompakt und präzise auf den neuesten Stand.

Das Werk ist der Berater-Kommentar für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Regelungen werden für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche durchdekliniert. Die Ergebnisse haben vor Gericht Bestand.

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte, des BAG und des EuGH, so z.B. die Entscheidung des BAG zur Verneinung einer unangemessenen Benachteiligung durch Befristung der Arbeitszeiterhöhung. Neu bzw. erweitert sind die Darstellungen

  • zum Urlaubsanspruch und den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen im Rahmen einer Arbeitszeitverringerung (§ 8 TzBfG)
  • zur Rechtsmissbrauchsprüfung trotz Vorliegens eines Sachgrundes auf Befristung (§ 14 TzBfG)
  • zum Bezugszeitraum für den Umfang einer verringerten Arbeitszeit (§ 12 TzBfG)

„Teilzeit- und Befristungsgesetz“, Handkommentar von Winfried Boecken & Jacob Joussen, („… neben den Regelungen des TzBfG auch die Vorschriften im BEEG, SGB IX“), 5. Auflage 2018, 670 Seiten, 84,- €, ISBN 978-3-8487-3973-8, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

Männeranteil in der Kinderbetreuung stieg in 10 Jahren von 3,1 % auf 5,8 %

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Männeranteil in der Kinderbetreuung stieg in 10 Jahren von 3,1 % auf 5,8 %

05.09.2018

Im Jahr 2017 waren der Bundesagentur für Arbeit bundesweit im Jahresdurchschnitt rund 11.000 unbesetzte Arbeitsstellen für Fachkräfte in der Kindererziehung und Kinderbetreuung gemeldet. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2928) auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag mitgeteilt. Darin heißt es weiter: „Auf 100 gemeldeten freien Stellen sind durchschnittlich 104 Arbeitslose mit entsprechendem Zielberuf gekommen. Im Jahr arbeiteten 593.683 pädagogische Fachkräfte einschließlich Praktikanten und Freiwilligen im Sozialen Jahr (FSJ) in Kindertagesstätten. Der Männeranteil ist in den vergangen 10 Jahren von 3,1 auf 5,8 Prozent gestiegen.“

Quelle: fpd 717

Videoclips zu Geschlechterdiskriminierung und Ausgrenzungserfahrungen

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Videoclips zu Geschlechterdiskriminierung und Ausgrenzungserfahrungen

22.08.2018

Die Antidiskriminierungsstelle des Bunden (ADS) hat zwei neue Videoclips zu Geschlechterdiskriminierung und Ausgrenzungserfahrungen veröffentlicht. Letzterer belegt, dass Menschen noch immer der Zugang zu ihren Rechten verwehrt wird, „etwa bei der Nutzung von Dienstleistungen, in der Ausbildung oder beim Thema Barrieren“. Der Clip zur Geschlechterdiskriminierung behandelt insbesondere die Arbeitswelt, Entgeltlücke und die sexuelle Belästigung. Die Clips sind Publikationen im Rahmen der ADS-Serie #darüberreden.

Weitere Informationen: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/

Quelle: fpd 717

Maßnahmen gegen sexistische Werbung

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Maßnahmen gegen sexistische Werbung

30.07.2018

Auf der diesjährigen Gleichstellungs- und Frauenminister/innenkonferenz (GFMK) in Bremen wurde darum gebeten, dass die Kommunen gemeinsame Strategien entwickeln um öffentliche Räume zu Orten frei von sexistischer Werbung zu machen. Die GFMK, so betonte die Minister/innen-Runde sehe „mit Sorge, dass Sexismus in der Werbung nach wie vor vielfach zu finden ist“.
Das Thema Sexismus in der Werbung beschäftigt das Frauenbüro in Mainz schon seit Jahren. In anderen Teilen Deutschlands – unter anderem in Niedersachsen und in der Stadt Hannover – wird ebenfalls gegen sexistische Werbung vorgegangen.

Quelle: fpd 714