Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Im Westen sind Frauen deutlich häufiger atypisch beschäftigt als im Osten

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Im Westen sind Frauen deutlich häufiger atypisch beschäftigt als im Osten

Eintrag vom 11.06.2015

Atypische Beschäftigung bleibt weit verbreitet: Durchschnittlich fast vier von zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland hatten 2014 kein Normalarbeitsverhältnis. In manchen westdeutschen Städten und Landkreisen haben Teilzeitstellen, Minijobs und Leiharbeit sogar einen Anteil von deutlich mehr als 50 Prozent an allen abhängigen Hauptbeschäftigungsverhältnissen (ohne Beamte und Selbständige). Das zeigen neue Auswertungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Am stärksten verbreitet ist atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern: Schleswig-Holstein lag 2014 mit 42,7 Prozent vorn, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 41,8 und Niedersachsen mit 41,6 Prozent.

Im Osten Deutschlands liegen die Werte meist deutlich darunter. Pusch führt dies auf andere Erwerbsmuster vor allem bei Frauen zurück. Im Westen seien Frauen deutlich häufiger atypisch beschäftigt als im Osten. Das liege unter anderem an traditionellen Rollenbildern gerade auf dem Land sowie an fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (639)

Nahezu 80 Prozent der Väter in Elternzeit beziehen Elterngeld nur für 2 Monate

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Nahezu 80 Prozent der Väter in Elternzeit beziehen Elterngeld nur für 2 Monate

Eintrag vom 11.06.2015

Fast vier von fünf Vätern (79 %), die für ein im dritten Quartal 2013 geborenes Kind Elterngeld bezogen, entschieden sich für die zweimonatige Mindestbezugsdauer. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hatten Väter in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit durchschnittlich 2,7 Monaten die kürzesten Bezugsdauern. Väter in Bremen bezogen mit durchschnittlich 4,2 Monaten bundesweit am längsten Elterngeld, gefolgt von den Vätern in Berlin mit 3,9 Monaten.

Der Bundesdurchschnitt lag bei 3,1 Monaten; zwei Jahre zuvor waren es noch 3,3 Monate.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch bei Müttern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, lag bei 329 Euro monatlich (nicht erwerbstätige Väter: 331 Euro). Elterngeldbezieher, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlich höheren Elterngeldanspruch (Mütter: 900 Euro; Väter: 1 249 Euro).

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (639)

24-Stunden-Kita in Schwerin

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24-Stunden-Kita in Schwerin

Eintrag vom 13.01.2015

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Landesgleichstellungsministerin Birgit Heese haben in Schwerin eine zweite Kita, die 24 Stunden Betreuung anbietet, eröffnet. Diese stellt 69 Plätze in Krippe und Kindergarten zur Verfügung mit rund 20 Erzieherinnen und Erziehern. Dabei soll die 24-Stunden-Kita keine Aufbewahrungseinrichtung für Kinder sein. Eltern, die das Nacht-Angebot in Anspruch nehmen, müssen deshalb regelmäßig ihren Dienstplan vorlegen. Während der Übernachtung werden die Kinder grundsätzlich von zwei Erzieherinnen betreut. Dabei beginnt die nächtliche Aufsicht immer mit einem gemeinsamen Abendessen. „Es ist wichtig, dass die Erzieher und Kinder eine Beziehung aufbauen können“, betont Dr. Wolfgang Richter, Projektleiter der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik (GGP). Zahlen müssen die Eltern 441,25 Euro, wenn sie ihr Kind in der neuen Kita-Krippe abgeben. Den Rest übernehmen Stadt, Land und Bund.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Eintrag vom 13.11.2014

Die Jugend- und  Familienminister/innen-Konferenz sowie die Konferenz der Gleichstellungs-und Frauenminister/innen (GMFK) ist der Auffassung, dass die besondere Belastung von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden müsse, jedoch die derzeitige steuerliche Berücksichtigung nicht ausreichend sei.

Alleinerziehende müssen fast so viele Steuern zahlen wie Ledige. Das heißt: Sie werden in Deutschland von der Politik gegenüber Familien mit zwei Erwachsenen benachteiligt, da Familien hierzulande vor allem vom Splittingtarif profitieren.

Die GFMK fordert die Bundesregierung daher auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende angemessen zu erhöhen, regelmäßig die Aktualität der Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und die Einführung einer Staffelung nach Kinderzahl, so dass eine adäquate Erhöhung des Entlastungsbeitrags für jedes weitere Kind erfolgen kann.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

 

Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

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Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

Eintrag vom 13.01.2015

Immer mehr Berufstätige stehen vor der Herausforderung, Arbeit und Pflege vereinbaren zu müssen. Ein geplantes Gesetz soll sie nun bei der Wahrnehmung ihrer Pflegeaufgaben entscheidend unterstützen.

In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – 
zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige, meist Frauen. Eine Umfrage im Auftrag des 
Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden
Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen.

Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die Möglichkeiten des 
Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verknüpft
 und weiterentwickelt. Zudem wird der Begriff des nahestehenden Angehörigen erweitert – so werden künftig auch lebenspartnerähnliche Gemeinschaften einbezogen. Und auch für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder wird es künftig Unterstützungsmöglichkeiten geben. Weiterhin sollen Beschäftigten einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen erhalten sofern sie für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freigestellt sind, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)

Die meisten Pflegenden sind Frauen, aber auch die Mehrzahl der Pflegebedürftigen

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Die meisten Pflegenden sind Frauen, aber auch die Mehrzahl der Pflegebedürftigen

Eintrag vom 06.05.2015

Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter drastisch zunehmen. Über zwei Drittel der rund zweieinhalb Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird aktuell im häuslichen Umfeld versorgt – überwiegend von Frauen. Weitere 600.000 Pflegebedürftige leben ebenfalls in Privathaushalten, werden aber zusammen mit oder ausschließlich von ambulanten Pflegediensten betreut. In Pflegeheimen leben rund 770.000 Menschen. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen (65%) war dabei weiblich.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (636)