Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung des EuGH zu Elternzeit und Mutterschutz

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Rechtsprechung des EuGH zu Elternzeit und Mutterschutz

Eintrag vom 15.09.2011

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann die angemeldete Elternzeit zur Inanspruch-nahme der Mutterschutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuschG) ohne Zustimmung des Arbeitsge-bers verändert werden. Bei Kollision von Unionsrecht und nationalem Recht kommt dem Unionsrecht Vorrang zu. Diese verbindliche Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH widersprach der Rege-lung im Mitgliedsstaat Finnland. Zugleich erfolgte der Normwiderspruch der vergleichbaren gesetzli-chen Regelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Deutschland. Eine entspre-chende Klarstellung wurde bereits in die Richtlinien zum BEEG aufgenommen. Sie gilt auch für Tarif-beschäftigt des Bundes.

Quelle: Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern

Beschwerde gegen die Bezugszeit von Elterngeld und PartnerInnenmonate unzulässig

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Beschwerde gegen die Bezugszeit von Elterngeld und PartnerInnenmonate unzulässig

Eintrag vom 30.09.2011

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat einen Normkontrollantrag bezüglich der Regelung von Elterngeld (1 BvL 15/11) am 19. August 2011 abgelehnt. Elterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Im vorliegenden Fall beanspruchte die verheiratete Klägerin auch den 13. und 14 Monat. Laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 4, Abs. 3 Satz 1 BEEG) kann die Bezugszeit für einen Elternteil grundsätzlich jedoch nicht mehr als 12 Monate betragen, mindestens 2 Monate Elterngeld müssen vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden (sogenannte „Partner(innen)-monate“). Dies Regelung wurde von der Klägerin angefochten, weil damit „ungerechtfertigt in die durch Art. 6 Abs. 1 & 2 GG geschützte Freiheit der Ehegatten und Eltern zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenteilung“ eingreife. Das BVerfG verwies jedoch auf den Gesetzeszweck, der die „einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen“ versucht.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19. August 2011 – 1 BvL 15/11

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. Nr. 59/2011

Bei der Berufswahl zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen gibt es weiter Unterschiede

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Bei der Berufswahl zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen gibt es weiter Unterschiede

Eintrag vom 30.09.2011

Laut Statistischem Bundesamt lassen sich weiter Unterschiede bei der Berufswahl weiblicher und männlicher Jugendlicher feststellen. Der Beruf Einzelhandelskauffrau (mit 8 %) lag bei den Neuabschlüssen 2010 von weiblichen Jugendlichen auf Rang 1. Männliche Jugendliche entschieden sich am häufigsten (5,6 %) für den Beruf des Kfz-Mechatronikers. Außerdem hatten sich knapp ein Drittel der weiblichen Jugendlichen mit neuem Ausbildungsvertrag auf die 5 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe konzentriert.
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 551)

Auftakt der Praxisphase des Modellprojekts „Stadtteilmütter“ mit 55 Frauen aus 20 Nationen in NRW gestartet

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Auftakt der Praxisphase des Modellprojekts „Stadtteilmütter“ mit 55 Frauen aus 20 Nationen in NRW gestartet

Eintrag vom 07.10.2011

Die Bundesagentur für Arbeit und das NRW-Integrationsministerium haben mit 55 Frauen aus 20 verschiedenen Nationen in den Ruhrgebietstädten Bochum, Dortmund und Essen die Praxisphase des Projekts „Stadtmütter“ gestartet. Nach einer 6-monatigen Qualifizierungsphase der Frauen sollen in der einjährigen Praxisphase innerhalb der Community speziell in sozial benachteiligten Stadtteilen „mehrere Familien pro Monat aufsuchen“ und als kompetente Ansprechpartnerinnen in Fragen von Arbeit, Ausbildung, Erziehung, Familie und Gesundheit beraten. Unterstützt werden die Stadtteilmütter bei Ihrer Arbeit von örtlichen Trägern der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, sowie den Jobcentern vor Ort.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 551)

 

Der Abschied vom traditionellen Ernährer-Modell hat gerade erst begonnen

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Der Abschied vom traditionellen Ernährer-Modell hat gerade erst begonnen

Eintrag vom 16.02.2012

Frauen gingen in Westdeutschland zwar zunehmend einer Erwerbstätigkeit nach, der „Abschied vom traditionellen Ernährer-Modell“ habe aber „gerade erst begonnen“ heißt es in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschung über „Erwerbsverläufe und Alterseinkünfte“. Zur Ausnahme gehörten nach wie vor weibliche Vollzeitbeschäftigte. Nach Abzug der Preissteigerung sanken auch hier die Haushaltseinkommen geringfügig. Bei Paaren in den neuen Ländern sah die Entwicklung allerdings deutlich schlechter aus.

Weitere Informationen zu Erwerbsbiographien der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 559)

Kompendium zur Nichtdiskriminierungs-/Gleichstellungsthematik

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Kompendium zur Nichtdiskriminierungs-/Gleichstellungsthematik

Eintrag vom 16.02.2012

Die EU-Kommission hat ein Kompendium herausgegeben, „um das Mainstreaming der Nichtdiskriminierung/Gleichstellungsthematik auf allen Ebenen der politischen Prozesse in den Mitgliedstaaten der EU zu fördern“. Dieses Handbuch sieht bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen vor Diskriminierung aus Gründen wie unter anderem des Geschlechts zu bekämpfen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 559)