Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Zugang zu Kindertagesbetreuung aus gleichstellungspolitischer Perspektive“

Eine Studie der Friedrich Ebert-Stiftung (FES) zu „Kita-Nutzung und Kita­Bedarfen nach familialen Merkmalen“, u.a. aus „gleichstellungspolitischer Sicht“, zeigt: „Neun von zehn der derzeit nicht erwerbstätigen Mütter mit ungedecktem Betreuungsbedarf und Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren haben einen Erwerbswunsch“. Nach Meinung der Studienautor*innen würden „mehr Ganztagsplätze und passendere Öffnungszeiten dazu beitragen, dass insbesondere diese Mütter ihr Erwerbsvolumen ausdehnen könnten“, was nebenbei zur Folge habe, dass das „Haushaltseinkommen nicht nur kurz-, sondern im Mittel auch längerfristig steigen“ würde. Durch eine höhere Bedarfsdeckung könnten zudem erhebliche Erwerbspotenziale für Mütter aus potenziell benachteiligten Gruppen, die „besonders häufig ungedeckte Bedarfe und geringe Erwerbsquotenaufweisen“, gehoben werden. Eine vollständige Bedarfsdeckung könne, „überwiegend in (erweiterten) Teilzeittätigkeiten und unter bestimmten Annahmen, zu einer Steigerung der gesamten Erwerbsquote von Müttern mit Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren um rund sieben bis elf Prozentpunkten führen“, so das Fazit der Autor*innen der Analyse, die auf Daten der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI), für die Jahre 2018 bis 2020, basiert.

Quelle: fpd 844
Studie: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/20728.pdf

Die Rentenbezugsdauer der Frauen hierzulande hat sich mehr als verdoppelt

Die Datenbank „Statista“ meldete, dass sich bei den Frauen hierzulande die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 10,6 Jahren im Jahr 1960 auf rund 22 Jahre im Jahr 2022 mehr als verdoppelt hat. Zudem sei die Rentenbezugsdauer der Frauen im gesamten Betrachtungszeitraum in jedem Jahr höher gewesen als die der männlichen Bundesbürger, bei denen die Dauer des Rentenbezugs im Jahr 2022 im Schnitt etwa 18,8 Jahre und damit mehr als drei Jahre weniger als bei den Frauen betragen habe. Beeinflusst werde die Rentenbezugsdauer sowohl vom Renteneintrittsalter als auch vom sogenannten Wegfallsalter. Da das durchschnittliche Renteneintrittsalter in den vergangenen Jahren jedoch relativ konstant gewesen sei und 2022 bei etwa 64,4 Jahren gelegen habe, müsse die Erhöhung der Rentenbezugsdauer aus der erhöhten Lebenserwartung in Deutschland resultieren.
Quelle: fpd 845
Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/216672/umfrage/dauer-des-rentenbezugs-in-deutschland/

„Die reale Arbeitszeit von Müttern liegt deutlich unter deren gewünschter Arbeitszeit“

Auswertungen der Langzeitstudie „Family Research and Demographie Analysis“ (FReDa) des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen, dass die reale Arbeitszeit von Müttern in Deutschland deutlich unter deren gewünschter Arbeitszeit liegt. Den Auswertungen zufolge „wächst die Lücke zwischen gewünschter und tatsächlicher Arbeitszeit bei Müttern vor allem, sobald das jüngste Kind in die Schule kommt. So beträgt die reale Arbeitszeit von Müttern, deren jüngstes Kind 8 Jahre alt ist, rund 23 Stunden pro Woche, das Ideal in der Bevölkerung bis 50 Jahre sind jedoch 30 Wochenstunden. Diese Differenz von etwa sieben Stunden zeigt sich auch für Mütter mit älteren Schulkindern.“ BiB-Forschungsdirektor Prof. Dr. Martin Bujard meint dazu: „Die Lücke zu schließen, würde ein enormes Potenzial an Fachkräften freisetzen.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die sich als Schirmherrin der Studie erklärte dazu: „Die Daten zeigen, wo vor allem für Mütter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser werden muss. Hier klaffen nicht nur Wunsch und Wirklichkeit oft stark auseinander, sondern es geht auch trotz des Fachkräftemangels viel Potenzial an hervorragend ausgebildeten Frauen verloren.“
Quelle: fpd 844

In den jüngeren Altersgruppen sind die Männer in Deutschland in der Überzahl

Statistische Bundesamt (Destatis): Der demografische Wandel hin zu einer älteren Gesellschaft und die höhere Lebenserwartung von Frauen tragen maßgeblich dazu bei, dass in Deutschland insgesamt weniger Männer als Frauen leben. In den jüngeren Altersgruppen sind dagegen die Männer in der Überzahl.
Demnach kamen zum Jahresende 2022 hierzulande in der Gesamtbevölkerung im Schnitt 971 Männer auf 1.000 Frauen. Hauptgrund für das Geschlechterverhältnis sei der deutliche Frauenüberschuss in der Altersgruppe 65plus mit 786 Männern je 1.000 Frauen. Dagegen gebe es in den Altersgruppen bis unter 50 Jahre jeweils mehr Männer als Frauen. Am höchsten sei der Männeranteil bei den 18- bis 29-Jährigen. Hier kämen 1.086 junge Männer auf 1.000 junge Frauen. Ein Grund dafür sei, dass grundsätzlich etwa 5 Prozent mehr Jungen als Mädchen geboren würden.
Quelle: fpd 843

Über den Tellerrand geguckt:

Gender-Pay-Gap in der Studienberatung
Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung liefert ein weiteres Puzzleteil, um Gender-Pay-Gap und Frauenmangel in MINT-Berufen entgegen zu wirken: In Studienberatungen muss mehr und länger über Geld gesprochen werden. Das Fazit der Studie lautet: „Schon eine zwanzigminütige Information zu den Kosten eines Studiums und den erzielbaren Gehältern nach Studienrichtungen sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums führt dazu, dass junge Frauen sich seltener für die meist geringer bezahlten „sozialen Studienfächer“ entschieden.“

Quelle: BiB: Information über Studienfachwahl kann Gender Pay Gap reduzieren


Kampagne #HabIchWasGegen informiert über Diskriminierung und das AGG
Seit Mitte Oktober 2023 informiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der bundesweiten Kampagne #habichwasgegen online wie offline Menschen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Mit Hilfe von Videos, Plakaten und einer Website mit Diskrimierungs-Check soll das deutsche Antidiskriminierungsrecht bekanntgemacht und Menschen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn sie Diskriminierung erleben. Der Musikvideoclip „Hab ich was gegen – das Antidiskriminierungsgesetz“, der den Kern der Kampagne bildet, zeigt reale Fälle, die dem juristischen Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet wurden.
Weitere Informationen zur Kampagne und die Möglichkeit, Plakate zu bestellen, sind auf der Kampagnenwebsite #Hab ich was gegen! Kampagne fürs Allg. Gleichbehandlungsgesetz zu finden.

Quellen: Antidiskriminierungsstelle – Homepage – Kampagne #HabIchWasGegen informiert über Diskriminierung und das AGG, Hab ich was gegen! Kampagne fürs Allg. Gleichbehandlungsgesetz

„Die Studienfachwahl könnte zur Reduzierung des Gender Pay Gap beitragen“

Das Ergebnis einer gemeinsamen Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) lautet: „Die langfristigen Gehaltsaussichten bestimmter Studienfächer sind Abiturientinnen und Abiturienten nicht umfassend bekannt.“ Die Studie, die auf Daten des Berliner Studienberechtigtenpanels basiert, zeigt, laut BiB, dass „schon eine zwanzigminütige Information zu den Kosten eines Studiums und den erzielbaren Gehältern nach Studienrichtungen sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums“ dazu führe, dass junge Frauen sich seltener für die meist geringer bezahlten „sozialen Studienfächer“ entschieden. Stattdessen wählten sie häufiger andere nichttechnische Studienfächer. „Vorstellungen von ihrem späteren Einkommen können Frauen in der Entscheidung für ein Studium, aber auch in ihrer Studienfachwahl beeinflussen und damit zum Gender Pay Gap beitragen“, meint BiB-Direktorin C. Katharina Spieß dazu. Weiterhin seien mehr Frauen in Führungspositionen wichtig. Sie könnten ein Vorbild sein und zeigen, „dass Karriere (und Familienleben) auch in männerdominierten Branchen möglich ist“. Frauke Peter vom DZHW fügt hinzu: „Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, wäre es zudem sinnvoll, junge Menschen darüber zu informieren, in welchen Branchen sich im späteren Arbeitsleben Familien- und Erwerbsarbeit ohne große Einkommensabschläge vereinbaren lassen.“
Quelle: fpd 843