Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauen haben nach protokollarischer Höherstellung nicht automatisch mehr Macht“

Dem neuen Präsidium des Deutschen Bundestags gehören neben der neuen Präsidentin Bärbel Bas vier weitere Frauen, aber nur ein Mann an. Diese sind: Aydan Özoguz, ehern. SPD-Vize und Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration; Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; sowie die bisherigen Vizepräsidentinnen Claudia Roth (Grüne) und Petra Pau (Linke); einziger Vizepräsident bleibt Wolfgang Kubicki (FDP).
Mit Bärbel Bas ist in der 20. Wahlperiode des Bundestags eine Frau – nach Annemarie Renger (SPD) (1972-1976) und Rita Süßmuth (CDU/CSU) (1988-1998) – erst zum dritten Mal an die Spitze des bundesdeutschen Parlaments gelangt.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Ballis wies darauf hin, dass das Bundestagspräsidium kein Gremium sei, in dem sich „große politische Macht“ bündele. Auch das protokollarisch als zweithöchstes Staatsamt – nach dem Bundespräsidenten und vor dem Kanzleramt – geltende Amt der Parlamentspräsidentin sei „kein politischer Machtfaktor“.
Quelle: fpd 793

Von den 10 neuen DAX-Mitgliedern haben nur 5 eine Frau im Firmen-Vorstand

Von den 10 neuen Großunternehmen – von Airbus bis Zalando -, die bei der Erweiterung des bisherigen DAX-30 in den Deutschen Aktienindex aufgenommen wurden, kann nur die Hälfte wenigstens ein weibliches Vorstandsmitglied vorweisen. Völlig frauenfrei sind die Vorstände der anderen 5 DAX-Neulinge, nämlich die der Porsche-Holding, des Internet-Versenders Hello Fresh, des Chemie-Handelsriesen Brenntag, des Labor-Lieferanten Sartorius und des Aromenherstellers Symrise. Brenntag hat immerhin 17.000 Beschäftigte, Sartorius 10.500 und Symrise 10.000. Der Frauenanteil in den DAX-Unternehmensvorständen, der bisher bescheidene 19,0 Prozent betrug, sinkt durch die Aufnahme der 10 Aufsteiger auf 17,6 Prozent. Zweck der DAX-Erweiterung ist die „bessere Abbildung der deutschen Wirtschaft“.
Quelle: fpd 792

Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung benannt

Zum 1. November 2021 treten Lisi Maier und Dr. Arn Saue ihre Ämter als Direktorin und Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung an. Nachdem die Stiftung im Mai dieses Jahres per Gesetz errichtet wurde, nimmt damit das geschäftsführende Organ der Stiftung seine Arbeit auf.

Im Namen des Stiftungsrates erklärte die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Lisi Maier und Dr. Arn Sauer ein innovatives und engagiertes Tandem für die operative Leitung der Bundesstiftung Gleichstellung gewinnen konnten. Ich bin mir sicher, dass die Stiftung unter ihrer Leitung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland beschleunigen wird. Beiden wünsche ich für ihre neuen Aufgaben viel Freude und gutes Gelingen.“

Zu den Personen:
Lisi Maier war seit 2016 als stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats gleichstellungspolitisch auf Bundesebene und im europäischen Kontext aktiv und gehört dem Rat für nachhaltige Entwicklung an. „Die Bundesstiftung Gleichstellung will ich zusammen mit meinem Ko-Direktor zu einer starken Wissens-, Beratungs- und Vernetzungsstruktur für und mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft aufbauen. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch die Bundesregierung bei der Umsetzung und dem Ausbau ihrer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten und gemeinschaftlich neue Ideen entwickeln, um einen gesamtgesellschaftlichen Kulturwandel anzustoßen“, so die designierte Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung.

Dr. Arn Sauer war seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter für Gender Mainstreaming im Umweltbundesamt und ehrenamtliches Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans* e.V. Der zukünftige Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung erklärt: „Ich freue mich auf diese Aufgabe mit der Bundesstiftung Gleichstellung in gemeinsamer Leitung mit Frau Maier dazu beitragen zu dürfen, Geschlechtergerechtigkeit in allen Köpfen und Strukturen zu verankern. Es gibt nach wie vor viel zu tun, von Arbeitsmarkt und Gender-Pay-Gap bis -Renten-Gap, von Sorge für Kinder bis Pflege und darüber hinaus. Die Corona-Pandemie hat es eindrücklich vor Augen geführt: Gleichstellung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine demokratische, gerechte, nachhaltig wirtschaftende und (ver-)sorgende und damit zukunftsfähige Gesellschaft.“

Mehr Informationen unter:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/bundesstiftung-gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

„Die Gesellschaft für deutsche Sprache sagt grundsätzlich Ja zum Gendern“

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), die mit einem eigenen Redaktionsstab dem Bundestag „Sprachberatung“ leistet, sage „grundsätzlich Ja zum Gendern und setze sich für diskriminierungsfreie Sprache ein“, hat die GfdS-Linguistin Sybille Hallik der Zeitung „Das Parlament“ mitgeteilt. Die Herausforderung sei dabei, „dass die Texte gut les- und vorlesbar, außerdem verständlich und grammatikalisch korrekt sind“. Im Hinblick auf Gesetze müssten „Eindeutigkeit und Rechtssicherheit“ gewährleistet sein. Deshalb folge die Sprachberatung hier dem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ des Bundesjustizministeriums. Darin sei festgelegt, „dass Sparschreibungen, zu denen das Gendersternchen, der Unterstrich, der Genderdoppelpunkt und verwandte Formen zählen, in Gesetzestexten keine Anwendung finden“.
Quelle: fpd 791

Forderungskatalog der 26. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Die 26. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat zur aktuellen Frauenpolitik folgende Forderungen beschlossen:

  • Mehr Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Netz durch Förderung und Ausbau zivilgesellschaftlicher Initiativen und Projekte zu diesem Thema.
  • Die Konferenz fordert die Bundesregierung unter Hinweis auf die 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention zu einer zeitnahen Anerkennung des Femizids als Straftatbestand im deutschen Strafrecht auf.
  • Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die „geschlechtsspezifische Medizin“ auf der Grundlage geschlechterspezifischer Daten in allen medizinischen Disziplinen Teil von Forschung, Kliniken und Lehre wird.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, die §§ 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen; die Konferenz befürwortet stattdessen „eine zeitgemäße Regelung des Verfahrens im Schwangerschaftskonfliktgesetz“.
  • Bund und Länder müssen „wirksame Strategien zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger und flächendeckender Versorgungsangebote zur Vornahme von ambulanten und klinischen Schwangerschaftsabbrüchen in allen Städten und Kommunen schaffen.

Quelle: fpd 790

Bel Sparkassen und Volksbanken zieht das neue „Führungspositionengesetz“ nicht

Die „Süddeutsche Zeitung“ meldete unter Berufung auf eine ihr vorliegende „Studie des Analysehauses Barkow Consulting“: „Die deutschen Sparkassen bleiben fest in Männerhand. Am 30. Juni 2021 waren von den 911 Vorstandsmitgliedern der 373 Institute gerade einmal 53 weiblich.“ Dies entspreche einer Frauenquote von 5,82 Prozent, was im Vergleich zum vorherigen Quartal sogar eine leichte Verschlechterung bedeute. Unter allen Beschäftigten der Sparkassen seien hingegen 63 Prozent weiblich. Die Auswertung der Zahlen „vor dem Hintergrund des Führungspositionengesetzes II“ zeige, dass das neue Gesetz, das für Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Mindestbeteiligung von einer Frau schon ab 2 Vorstandsmitgliedern vorschreibe, zwar für 155 Sozialversicherungsträger gelte, nicht jedoch für die Sparkassen. Diese seien zwar öffentlich-rechtliche Anstalten, lägen aber nicht im Eigentum des Bundes, sondern befänden sich In kommunaler Trägerschaft. Unterlägen künftig auch die Sparkassen dem FüPoG II, dann wären sie mit einer Frauenquote in den Vorständen von 41,27 Prozent „fast paritätisch besetzt“.
Der Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ kennzeichnet auch die Führungsgremien der Volks- und Raiffeisenbanken als „reine Männerbastion“. Da sie genossenschaftlich organisiert seien, unterlägen sie ebenfalls keinen gesetzlichen Regelungen zur Frauenquote. 57 Prozent aller dort Beschäftigten seien Frauen. In den Vorständen der 839 Banken dieser Gruppe betrage der Frauenanteil aber nur 4,4 Prozent.
Quelle: fpd 789