Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Hilfreiche Tipps und gute Argumente für eine geschlechtergerechte Sprache“

„Hilfreiche Tipps und gute Argumente für eine geschlechtergerechte Sprache“

02.02.2021

„Hilfreiche Tipps und gute Argumente für eine geschlechtergerechte Sprache“ kann man einer Handreichung entnehmen, die das Frauenreferat beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht hat. Der Artikel, mit dem das Frauenreferat versucht eine Verwendung von geschlechtergerechter Sprache anzuregen, um „Klischees und Stereotype“ zu überwinden, finden Sie in gedruckter Form und online.
Ein Download ist hier möglich.

Quelle: fpd 772

„Gleichstellung soll im Wahljahr 2021 ganz oben auf der politischen Agenda stehen“

„Gleichstellung soll im Wahljahr 2021 ganz oben auf der politischen Agenda stehen“

26.01.2021

„Themen wie Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik, Repräsentanz, Vereinbarkeit und Sorgearbeit, Gewalt sowie Strukturen für Gleichstellung stehen für fast alle der rund 60 Mitgliedsverbände des Deutschen Frauenrats aktuell im Vordergrund.“ Das verkündete der DF am 1. Dezember nach einer digitalen Versammlung der Vorsitzenden und Präsidentinnen seiner Mitgliedsverbände sowie des DF-Vorstands mit. Die Versammlung diente „strategisch zur Vorbereitung der Begleitung der Bundestagswahl 2021“. Außerdem wurde verkündet: „Große Einigkeit bestand darin, dass es dem DF 2020 gelungen ist, diese und weitere Themen zu setzen und trotz der widrigen Umstände erfolgreiche Lobbyarbeit im Sinne der Gleichstellung zu machen. Diesen Erfolg und den Schwung aus dem Treffen möchten wir gemeinsam mit ins neue und besondere Wahljahr 2021 nehmen und so mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass Gleichstellung ganz oben auf der politischen Agenda steht.“

Quelle: fpd 772

Deutscher Frauenrat für „Parität für Listen- und Direktmandate beim Wahlrecht“

Deutscher Frauenrat für „Parität für Listen- und Direktmandate beim Wahlrecht“

05.11.2020

Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats (DF) Elke Ferner, diefür Parität zuständig ist, erklärte: Der DF sei „enttäuscht, dass auch die Große Koalition die Chance hat verstreichen lassen, schon zur nächsten Bundestagswahl Geschlechterparität im Wahlrecht zu verankern“. Der Frauenrat, so fügte Ferner an, freue sich aber, „dass die Reformkommission konkrete Vorschläge für Parität erarbeiten soll“. Sie bezog sich mit ihrer Stellungnahme auf die Einigungsformel des Koalitionsausschusses von Union und SPD für eine Wahlrechtsreform. Nach diesem Kompromiss „soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die nach der Bundestagswahl 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird; in dieser Kommission sollen Vorschläge für die Verankerung von Parität im Wahlrecht erarbeitet werden“.
In der Erklärung des DF wird daran erinnert: „Modelle für Parität auf Bundesebene liegen auf dem Tisch. Der DF hat hierfür Vorschläge entwickelt. […] Wir wollen es nicht länger akzeptieren, dass Frauen im Bundestag so dramatisch unterrepräsentiert sind. Unser Appell an die Bundestagsabgeordneten lautet daher: Setzen Sie sich innerhalb der Kommission dafür ein, dass Parität im Wahlrecht bei den Listen und Direktmandaten verankert wird.“

Quelle: fpd 767

„In der Krise zeigt sich die fehlende Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien“

„In der Krise zeigt sich die fehlende Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien“

10.09.2020

Der Deutsche Frauenrat (DF) hat in einer Stellungnahme eine „Expertenherrschaft“ beklagt, in der Frauen „nicht gehört“ würden. In der derzeitigen Krise zeige sich „die fehlende Präsenz von Frauen in Parteien, Parlamenten, Führungspositionen und entscheidungsgebenden Gremien und die ungleiche Verteilung von Macht, Verantwortung und Einflussnahme zwischen den Geschlechtern“.

Angesichts dieser Situation formulierte der DF folgende Forderungen:

  • „Die zügige Novellierung des Führungspositionen-Gesetzes sowie eine verbindliche 30-%-Frauenquote für Aufsichtsräte, Vorstände und mindestens die beiden darunter liegenden operativen Ebenen In allen Unternehmensrechtsformen
  • Ein Paritätsgesetz für Listen- und Direktkandidaturen
  • Paritätische Besetzung von Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien in Medien. Kultur, Medizin und Wissenschaft sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 % Frauen
  • Ein Demokratiefördergesetz, das die zivilgesellschaftliche Beteiligung sicherstellt
  • Ausreichende Fördermittel für die Förderung von Digitalisierungsprozessen in Frauenverbänden
  • Investitionsmaßnahmen in geschlechtergerechte Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zum Erwerb von digitalen Kompetenzen.“

Der DF kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass beim aktuellen Konjunkturpaket der Bundesregierung Frauen „hauptsächlich bei familienpolitischen Leistungen“ vorkommen, „und das“, wie die Frauenlobby betont, „obwohl sie natürlich auch in vielen anderen Bereichen betroffen sind und die Krise sie am härtesten trifft“. Der Staat müsse „eine angemessene demokratische Beteiligung der weiblichen Zivilgesellschaft im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren gewährleisten“.

Quelle: fpd 764

Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) 2021 und 2022

Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) 2021 und 2022

01.09.2020

Für das Jahr 2021 übernimmt Mecklenburg-Vorpommern den Vorsitz und die Geschäftsführung der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz der Länder. Stefanie Drese, Gleichstellungsministerin Schwerin, hat bereits angekündigt, die „Verteilung der familiären Sorgearbeit im Sinne einer echten Partnerschaftlichkeit“ zum Hauptthema der GFMK im kommenden Jahr machen zu wollen.
Für das darauffolgende Jahr 2022 wird Hamburg Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK übernehmen.

Quelle: fpd 764

Sonderkonferenz der GFMK: „Chancen der Corona-Krise nutzen – jetzt Geschlechtergerechtigkeit umsetzen!“ – Teil 2

 

21.08.2020

Vorschläge der GFMK

„Die GFMK setzt sich dafür ein, dass staatliche Maßnahmen auf die besonderen Belastungssituationen von Frauen abgestimmt werden und die bestehenden Lohnungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern abfedern.
Die GFMK sieht insbesondere die Tarifpartner in der Pflicht, effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Beseitigung der Lohnungerechtigkeit zu ergreifen, z.B. durch eine vor allem finanzielle Aufwertung solcher Berufsgruppen, in denen weit überwiegend Frauen arbeiten.
Die GFMK bittet die Bundesregierung erneut, das Faktorverfahren in der Steuerklassenkombination IV/IV mittels einer Informationskampagne bekannter zu machen, damit künftig die gerechte Aufteilung des Splittingvorteils für Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner und dessen Anwendung zum Standard wird.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, insbesondere für zukünftige Krisensituationen die Bemessung des Kurzarbeitergeldes geschlechtergerecht auszugestalten, z.B. indem bei der Berechnung der Anspruchshöhe auf den Bruttolohn oder einen fiktiven, anhand Steuerklasse IV zu errechnenden Nettolohn abgestellt wird.
Um auch bei der Berechnung der Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1a LfSG eine Ungleichbehandlung vor allem für verheiratete Frauen zu vermeiden, wird die Bundesregierung gebeten, bei künftigen Gesetzesanpassungen als Berechnungsgrundlage den Bruttolohn oder einen fiktiven, anhand Steuerklasse IV zu errechnenden Nettolohn vorzusehen. Für Tage, an denen es Eltern trotz fehlender öffentlicher Betreuungsmöglichkeiten gelingt, zumindest verkürzt zu arbeiten, so dass sie lediglich eine anteilige Entschädigungszahlung erhalten, sollte sich auch die Anspruchsdauer nur entsprechend verkürzen.
Die GFMK bittet die Bundesregierung nochmalig, Vorschläge vorzulegen, wie Minijobs dort, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit eigenständige Existenzsicherung verhindern, beseitigt oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über führt werden können. Die Privilegierung von Minijobs durch weitgehende Sozialversicherungsfreiheit stellt sich bei deren Wegfall für die Betroffenen – zu zwei Dritteln Frauen – als nachteilig heraus, weil sie wegen fehlender Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung weder Kurzarbeiter- noch Arbeitslosengeld erhalten. Zur kurzfristigen Unterstützung in der aktuellen Krisensituation soll geprüft werden, ob vorübergehend für geringfügig Beschäftigte aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistungen gewährt werden können.“

Quelle: fpd 764