Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

DGB-Leitfaden nun auch digital

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DGB-Leitfaden nun auch digital

04.09.2017

Der im November 2016 erschienene neue Leitfaden des Deutschen Gewerkschaftsbundes steht jetzt auch in digitalisierter Form zur Verfügung. Er enthält Empfehlungen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz und soll „dazu beitragen, dass in den Betrieben und Dienststellen konsequent und gerne auch kreativ gegen sexualisierte Belästigung vorgegangen wird.“ Den DGB-Leitfaden „Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern“ können Sie sich hier downloaden.

Quelle: fpd 692

Ausstellungseröffnung „Grenzüberschreitungen“

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Ausstellungseröffnung „Grenzüberschreitungen“

11.08.2017

Neben ihren vielen Verpflichtungen als Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), ihrem Amt als Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz und als Referentin bei Seminaren rund um Themen der Gleichstellung sowie der Personalentwicklung, hat sich Birgit Löwer auch als Bildhauerin in der Region einen Namen gemacht.
In der Ausstellung „Grenzüberschreitungen“ vom 11. September bis zum 20. Oktober 2017 im Frauen- und Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz thematisiert sie zusammen mit der Künstlerin Karin Klomann den Verlust von Heimat, das Ausmaß der Ängste vor dem Ungewissen und das Leid das Menschen auf der Flucht. Die Aquarell- und Acrylmalerei von Karin Klomann und die Bronzen von Birgit Löwer bringen aber auch die existenziellen Dimensionen wie Hoffnung und Gegenwärtig-Sein zum Ausdruck.

Die öffentliche Ausstellung wird am 11. September um 16.00 Uhr im Foyer des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in der Kaiser-Friedrich-Straße 5a durch Ministerin Anne Spiegel eröffnet.

DGB-Leitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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DGB-Leitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

08.12.2016

Anlässlich des Internationalen Aktionstages „Nein zu Gewalt an Frauen!“ am 25. November veröffentlichte der DGB einen Leitfaden zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Der Leitfaden für betriebliche Interessenvertretungen zeigt viele Good Practise-Beispiele und eine Muster-Betriebsvereinbarung.

Mehr Informationen und den Leitfaden finden Sie hier.

 

Quelle: DGB – Frauen

 

„Was tun bei sexueller Belästigung?“ – Leitfaden für Beschäftigte und Arbeitgeber

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„Was tun bei sexueller Belästigung?“ – Leitfaden für Beschäftigte und Arbeitgeber

Eintrag vom 29.03.2016

Wie reagiere ich als Arbeitgeber bei gemeldeten Fällen sexueller Belästigung? Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber mein Problem nicht ernst genug nimmt?

Solche Fragen greift der Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ auf, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes pünktlich zum Weltfrauentag am 8. März veröffentlichte. Der Leitfaden soll Beschäftigten, Arbeitgebern und Betriebsräten als erste Orientierungshilfe dienen, indem er sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite praxisnah über Rechte und Pflichten aufklärt und mögliche Handlungsoptionen aufzeigt. Dass durchaus Aufklärungsbedarf besteht, hat eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle kürzlich gezeigt. Nur ein Fünftel der Befragten sei sich darüber bewusst, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung zu schützen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle. Dort kann auch der Leitfaden heruntergeladen werden.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (659)

 

 

Sexuelle Belästigung: Große Wissenslücken bei Beschäftigten und Betriebsräten

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Sexuelle Belästigung: Große Wissenslücken bei Beschäftigten und Betriebsräten

Eintrag vom 06.05.2015

Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) haben mehr als die Hälfte aller Beschäftigten am Arbeitsplatz schon Situationen erlebt oder beobachtet, die rechtlich als sexuelle Belästigung gelten. Zwar ist der großen Mehrheit der Befragten (92 Prozent) bekannt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten ist. Dass ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sie vor derartigen Übergriffen zu schützen, wussten 81 Prozent jedoch nicht. Mehr als 70 Prozent können keinen Ansprechpartner in ihrem Betrieb nennen. Knapp der Hälfte (46 Prozent) sind Maßnahmen, die das eigene Unternehmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen hätte, unbekannt.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (636)

Studie: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Studie: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eintrag vom 05.03.2015

Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet – über ihre Rechte sind viele aber nur unzureichend informiert. 81 Prozent wissen nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Und mehr als 70 Prozent kennen zu dem Thema auch keine präsente Ansprechperson in ihrem Betrieb. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt des Themenjahrs „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ in Auftrag gegeben und am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Mit Fachveranstaltungen und einem Aktionstag im September sollen eine breite Öffentlichkeit erreicht und alle Menschen über ihre Rechte informiert werden.

Weitere Informationen unter www.gleiches-recht-jedes-geschlecht.de

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes